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Mundschutz und Atemmasken

.....Ja und trotzdem wirft es "kein gutes Licht" auf die in den "Ministerien tätigen" Personen und deren "Verfassungsverständnis"!..... meint plotin
Das ist eine Betrachtungsweise. Maßgebend erscheint mir, ob das Umgehen mit der Krankheit auch andere als verfassungsgemäße Sichten rechtfertigt. Der Eingriff in die persönliche Freiheit kann selbstverständlich gegeben sein. Die Frage ist halt, welche Folgen dieser Eingriff hat(te): Eine unzulässige Belastung ohne medizinische Erfolge gegen die Krankheit - oder der Versuch, der Krankheit mit Verletzung von Individualrechten zu begegnen und diese Verletzung in Kauf zu nehmen.
Meine Sicht: Viel Unwissen und viel Unsicherheit mit der pandemischen Krankheit umzugehen. Hat die Verletzung der Grundrechte allgemeinen, volksmedizinischen Schaden erzeugt? Wahrscheinlich wird das niemand beantworten können. Die Vorschriften wurden ja - gedacht als Sofortreaktion- bald aufgehoben.
Natürlich kann man das Erkenntnis als oppositionelles Argument gut verwenden.
Ich sehe in dieser Behandlung: Vergossene Milch .... so lange nicht eindeutige medizinische Antworten vorliegen - und da schraufen sich die Mediziner, weil die konkrte Letztentscheidung eine polotische Sache sei ... armselig: Wo ist die Eiheit der Mediziner, die mit verschienden Studien ohne soziale Wirksakeit herum argumentieren. Wieder so eine Frage der sog. Zuständigkeit...
 
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Viel Unwissen und viel Unsicherheit mit der pandemischen Krankheit umzugehen.
.....Keine Frage nur, "darum" geht es mir nicht! Der Stein "des Anstoßes" ist: nach "meiner Kenntnis", wurden die "Maßnahmen" weder "ausreichend begründet", noch "schlüssig ausformuliert! Warum??

fragt plotin
 
Die Frage der Zumutbarkeit von Grundrechtseinschränkungen ist dabei ganz entscheidend abhängig von der Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr,..

So ist es. Und diese Gefahr war nicht nur national, sondern mit seinen Folgen international gegeben. Die Betrachtung von Grundrechten aus rein nationaler Sicht ist überholt und nicht nur Sache der EMRK.
Da bin ich - zum dritten Punkt ihrer Feststellung - anderer Meinung: Eine Betrachtung von Grundrechten, die aus subsidiärer Sichtweise national als überholt gelten würde und die Meinungsfreiheit des Einzelnen in seinem unmittelbarem Bedrohungsszenario kollektiv erheblich beschneidet, - egal ob real oder nur eingebildet - würde unmittelbar zu einem moralisch-ethischen Untergang einer ganzen Menschheit beitragen, durch "berechnende" Inkaufnahme des Verlustes von Lebensqualität des Einen zu einem angeblich "über-gesetzlich" gerechtfertigten Notstandsvorteil eines Anderen.

Denn zur Rechtfertigung einer Triage (= Aussortierung) würde es beliebig vorgeschobene Gründe aus einer übergeordneten Systemräson - in "radikal utilitaristischer Altersdiskriminierung " (=Originalton Frau Professor Dr. Weyma Lübbe) anzuwenden erlauben vermögen.

Bernies Sage (Bernhard Layer)
 
Zuletzt bearbeitet:
.....Keine Frage nur, "darum" geht es mir nicht! Der Stein "des Anstoßes" ist: nach "meiner Kenntnis", wurden die "Maßnahmen" weder "ausreichend begründet", noch "schlüssig ausformuliert! Warum?? fragt plotin
Es war halt eine Husch Pfuschaktion.
Die Kläger stammen in 8843 St. Peter am Kammersberg.
Mich wundert, daß keine der Oppositiosnparteien hinter dem Klagebegehren stecken und jetzt "Siege" feiern.
 
Eine Betrachtung von Grundrechten, die aus subsidiärer Sichtweise national als überholt gelten würde....... würde unmittelbar zu einem moralisch-ethischen Untergang einer ganzen Menschheit beitragen, durch "berechnende" Inkaufnahme des Verlustes von Lebensqualität des Einen zu einem angeblich "über-gesetzlich" gerechtfertigten Notstandsvorteil eines Anderen.
Die Tatsache der weltweit verschiedenen Handhabung der Menschenrechte hat zu verschiedenen ethischen Folgen, aber--- bis jetzt?? ---- nicht zu einem Untergang der ganzen Menschheit beigetragen.
Die Einschränkung mit sog. "Gesetzesvorbehalten" und die Differenzierung in den Privatrechten weist auf eine "Relativität" der Menschenrechte hin. Siehe auch:
https://www.menschenrechte.org/wp-c...atpersonen_an_die_Menschenrechte_gebunden.pdf
 
Die Tatsache der weltweit verschiedenen Handhabung der Menschenrechte hat zu verschiedenen ethischen Folgen, aber--- bis jetzt?? ---- nicht zu einem Untergang der ganzen Menschheit beigetragen.
Ich sprach ja auch nicht unbedingt von einem tatsächlichen Untergang, sondern wollte eher auf einen schleichenden Untergang der Moral (als Gebrauchsmuster) und den schleichenden Untergang der Ethik (als Einstellungsmuster) in sich relativ sehr schnell wandelnden Gesellschaftsformen hinweisen, die zwischen konservativ und fortschrittlich ihre bislang weitgehend verlässlichen Bindungskräfte einer an sich (doppelt) wertvoll zu bezeichnenden Mittelschicht ernsthaft zu verlieren drohen.

Symbolhaft für den Verlust des Mittelstandes stehen im Jahr 2020 Persönlichkeiten wie Thomas Oppermann und Mario Ohoven.
Die Einschränkung mit sog. "Gesetzesvorbehalten" und die Differenzierung in den Privatrechten weist auf eine "Relativität" der Menschenrechte hin. Siehe auch:
https://www.menschenrechte.org/wp-c...atpersonen_an_die_Menschenrechte_gebunden.pdf

Vielen Dank für diesen überaus informativen Hinweis auf mittelbare und unmittelbare Drittwirkungen zum Schutz von Menschenrechten unter Einfluss der komplizierten Anwendung des Arbeitsrechtes als Teil des Privatrechts.

Wichtig scheint mir für die vorrangige (Nicht-)Anwendbarkeit des (allgemeinen) Verwaltungsrechtes zu sein, dass es in den meisten nationalen Verfassungen weltweit gar kein individuelles Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit durch medizinische Eingriffe gibt und somit das Verwaltungsrecht "faktisch außerhalb des Verfassungsrechtes" steht und immer nur auf die sehr freie und interpretationsoffene "Angemessenheit einer Maßnahme" abzuzielen vermag.

Dass dabei offenbar besonders untaugliche Mittel in politisch einseitig favorisierter Anwendung von individuellen Inzidenzwerten aus korrelationssicher im Voraus gut planbaren Gewinnkostengründen für die Massentauglichkeit von Massenimpfungen vorgesehen werden sollten, dies konnte natürlich "kein normaler Mensch" - im mundschutzgerechten Absahnen auch noch parallel dazu datenschutzrechtlich in diskreter Verteilung vorausahnen...:D

Bernies Sage (Bernhard Layer)
 
wandelnden Gesellschaftsformen
Was mir dazu einfällt:
Das Problem ist, daß man einerseits von einer "inhaltlich bestimmten" Moral ausgeht und andererseits zunehmende Kriterien für eine "neue oder sich ändernde" Moral gibt.
Dazu kommt jetzt die Erkenntnis, daß die "Betrachtung" bei "alten und neuen" Moralvorstellung beide "Maßeinheiten Quantität und Qualität " angewendet werden und das nicht mehr sich ausschließende "Maße" sind.
 
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Vorläufiger Abdruck der Ergebnisse der Studie.

https://www.researchsquare.com/article/rs-124394/v2

"...Results:
By 26.10.2020 the registry had been used by 20,353 people. In this publication we report the results from the parents, who entered data on a total of 25,930 children. The average wearing time of the mask was 270 minutes per day. Impairments caused by wearing the mask were reported by 68% of the parents. These included irritability (60%), headache (53%), difficulty concentrating (50%), less happiness (49%), reluctance to go to school/kindergarten (44%), malaise (42%) impaired learning (38%) and drowsiness or fatigue (37%)...."


Hier die Studie ausführlicher:
https://assets.researchsquare.com/files/rs-124394/v2/3c831c8c-03c2-4d1a-aa24-a92bbb272be3.pdf
 
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