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Deutsches Strafrecht

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AW: Deutsches Strafrecht

Wie der Titel schon sagt, glaube ich beweisen zu können, dass wahrscheinlich jeder von uns ein unphysikalisches Selbst hat. Richtig verstanden könnte man das durchaus als "Seele" bezeichnen.
 
AW: Deutsches Strafrecht

Zu 1.:
Wie meinst Du das konkret ? Was ist das "Ausgeschlossene", über das ich "noch stolpern" werde...?
Na, hoffentlich stolpere ich eines schönen Tages nicht über - nichts ...;)
Das ist der seelische Mord an einem Neugeborenen, welcher voller Liebe und Zutrauen gewagt hat sich in diese Welt zu begeben. Diese Welt hat ihn einfach liegen lassen und nicht beachtet. Dieses Trauma fügt er jetzt ganz schnell anderen zu, um den schmerzlichen Verlust nicht spüren zu müssen.
Da bist Du wie Theseus, der zwar gerne die Hilfe von Ariadne annimmt aber dann sich nicht mehr an sein Versprechen erinnert. Die Beziehung zur eigenen Weiblichkeit und dem eigenen Unterbewusstsein wird getötet um dem Wahn der Freiheit und der Rache für erlittenes Unrecht zu frönen und zu genügen.
Da ist noch lange nicht das letzte Wort zu gesprochen. Vergl. Alice Miller Am Anfang war Erziehung. Das bedeutet die endlos Schleife und Verdrehung von moebius. Zu einem Punkt und einem innehalten darf es nicht kommen.
Zu 3.:
Ja, aber ich würde das halt nicht Positivismus nennen, sondern mangelnde Reflexions-Fähigkeit ...Vielleicht würde ein empirischer Hirn-Forscher auch fehlende Hirnwindungen fest-stellen ...:dontknow:
(Der Begriff Positivismus ist halt philosophisch beispielsweise durch A. Comte und viele anders Philosophen ganz anders definiert/verwendet worden, was aber nichts macht...).
Im Zusammenhang mit den Rechtswissenschaften hat der Begriff "Rechtspositivismus" eine ganz spezifische Bedeutung, die im Zusammenhang einer Diskussion über das Deutsche Strafrecht sehr bedeutsam ist..., denkt der Ober-Lee....äääähhhh.....Lehrer :schnt: moebius mit LG!

Dieser Hinweis auf den Rechtspositivismus lässt mir ja das Blut in den Adern erstarren und sämtliche :haare: zu Berge stehen. Das hatten wir ja doch schon einmal von 1933 -1945. Wo geschriebene Gesetze wichtiger sind als der lebende Mensch mit seinem Recht auf Gerechtigkeit, da kann es ja nur Unrecht geben.
Das funktioniert doch einfach blendend, da wird Unrecht mit Recht begründet und gerechtfertigt. :pcwut:

:liebe: :geist: :schaf: rg​
 
AW: Deutsches Strafrecht


Das ist der seelische Mord an einem Neugeborenen, welcher voller Liebe und Zutrauen gewagt hat sich in diese Welt zu begeben. Diese Welt hat ihn einfach liegen lassen und nicht beachtet. Dieses Trauma fügt er jetzt ganz schnell anderen zu, um den schmerzlichen Verlust nicht spüren zu müssen.​


Das versteh ich nicht. Hätte ein Neugeborenes sich denn auch anders entscheiden können? Und welchen bereits erlebten Traumata kann ein Neugeborenes denn das aktuelle intendiert hinzufügen?


Da bist Du wie Theseus, der zwar gerne die Hilfe von Ariadne annimmt aber dann sich nicht mehr an sein Versprechen erinnert. Die Beziehung zur eigenen Weiblichkeit und dem eigenen Unterbewusstsein wird getötet um dem Wahn der Freiheit und der Rache für erlittenes Unrecht zu frönen und zu genügen.​


Das versteh ich auch nicht. Okay, bei den ollen Griechen mag das so noch üblich gewesen sein (ich weiß es nicht wirklich) - aber leben wir nicht in anderer Zeit? Wenn Ariadne was tut, tut sie es aus eigenem Beschluss. Wenn Theseus in der Folge nicht so Männchen macht, wie sie sich das erhofft - ja herrje, dann hat sie wohl vorab falschen Erwartungsmaßstab angelegt. Falschen, weil unrealistischen. Oder einfach nur schlechten Geschäftssinn bewiesen. Der auch nicht dadurch besser wird, dass sie hinterher trotzig mit dem Füßchen aufstampft und mit Psychoanalysen um sich wirft.

Was bitte ist denn der Wahn der Freiheit?​
 
AW: Deutsches Strafrecht

Das versteh ich nicht. Hätte ein Neugeborenes sich denn auch anders entscheiden können? Und welchen bereits erlebten Traumata kann ein Neugeborenes denn das aktuelle intendiert hinzufügen?
Dann geh und mach Dich kundig oder stirb selber dumm! :pcwut: Ich habe moebius gemeint und nicht Dich, was mischt Du Dich da ein? :morgen: Meine Erziehung lautete noch kleine Kinder haben den Mund zu halten, wenn Erwachsene sich unterhalten. Geh also spielen wo immer Du willst.
Das versteh ich auch nicht. Okay, bei den ollen Griechen mag das so noch üblich gewesen sein (ich weiß es nicht wirklich) - aber leben wir nicht in anderer Zeit? Wenn Ariadne was tut, tut sie es aus eigenem Beschluss. Wenn Theseus in der Folge nicht so Männchen macht, wie sie sich das erhofft - ja herrje, dann hat sie wohl vorab falschen Erwartungsmaßstab angelegt. Falschen, weil unrealistischen. Oder einfach nur schlechten Geschäftssinn bewiesen. Der auch nicht dadurch besser wird, dass sie hinterher trotzig mit dem Füßchen aufstampft und mit Psychoanalysen um sich wirft.
Ach Du grüne Neune noch so eine Neunmalkluge. Anscheinend gibt es hier ein :alien: Nest. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Was bitte ist denn der Wahn der Freiheit?
Du bist gerade von ihm befallen. :mad:

:liebe: :geist: :schaf: rg​
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Deutsches Strafrecht

Tut mir leid, dass ich das Thema nochmal hochkochen muss.

Nachdem ich neulich in den Nachrichten gelesen habe, dass ein GEwaltverbrecher freigekommen ist und wieder gemordet hat, stellt sich mir die Frage, was in diesem Falle zu tun ist??

Wie bereits erwähnt fällt es mir schwer, ein Urteil über jemanden zu fällen, der einen anderen umgebracht hat.

Wenn jemand psychisch krank ist verstehe ich den Aspekt der Psychatrie noch. Aber was wenn jemand aus reiner Lust/Eifersucht/Geldgier/Neid/Hass jemanden umbringt - aber ansonsten "gebildet" und "voll integriert" ist?? Ich will jetzt nicht wieder mit der Todesstrafe anfangen - das würde letztlich nur noch vermehrt die Ansicht in der Gesellschaft führen, dass Mord auf Mord die richtige Antwort ist. Aber wie gerecht bestrafen?? Bei oben beschriebenen Fällen kommt's mir einfach nur hoch - und wenn ein Mensch im vollen Zustand seiner geistigen Kräfte das Leben eines anderen Menschen auslöscht (unwiderruflich) kann eine 10 Jährige Haftstrafe einfach nicht die angebracht Lösung/Strafe sein...
 
AW: Deutsches Strafrecht

Tut mir leid, dass ich das Thema nochmal hochkochen muss.

Nachdem ich neulich in den Nachrichten gelesen habe, dass ein GEwaltverbrecher freigekommen ist und wieder gemordet hat, stellt sich mir die Frage, was in diesem Falle zu tun ist??

Wie bereits erwähnt fällt es mir schwer, ein Urteil über jemanden zu fällen, der einen anderen umgebracht hat.

Wenn jemand psychisch krank ist verstehe ich den Aspekt der Psychatrie noch. Aber was wenn jemand aus reiner Lust/Eifersucht/Geldgier/Neid/Hass jemanden umbringt - aber ansonsten "gebildet" und "voll integriert" ist?? Ich will jetzt nicht wieder mit der Todesstrafe anfangen - das würde letztlich nur noch vermehrt die Ansicht in der Gesellschaft führen, dass Mord auf Mord die richtige Antwort ist. Aber wie gerecht bestrafen?? Bei oben beschriebenen Fällen kommt's mir einfach nur hoch - und wenn ein Mensch im vollen Zustand seiner geistigen Kräfte das Leben eines anderen Menschen auslöscht (unwiderruflich) kann eine 10 Jährige Haftstrafe einfach nicht die angebracht Lösung/Strafe sein...

Ich befürchte, bei uns wirst du nicht die gewünschten Antworten finden. Ausserdem hast du meiner Meinung nach eine inkonsequente Sicht:

Die Weltlandwirtschaft könnte problemlos 12 Milliarden Menschen ernähren. Das heißt, ein Kind, das heute an Hunger stirbt, wird ermordet.
Jean Ziegler​

Und die Zahl der Verhungernden steigt stetig an, anstatt zurückzugehen; auch in Schwellenländern wie den USA.
 
AW: Deutsches Strafrecht

Aber was wenn jemand aus reiner Lust/Eifersucht/Geldgier/Neid/Hass jemanden umbringt - aber ansonsten "gebildet" und "voll integriert" ist??
Ich halte diese undifferenziert dargestellte Ausgangslage für eine denkbar unglückliche Herangehensweise. Die Antworten daraus sind wahrscheinlich eher tendenziös.
Daher...
Ich befürchte, bei uns wirst du nicht die gewünschten Antworten finden.
:)
 
AW: Deutsches Strafrecht

Die Ursache dafür keine Antwort zu erhalten, liegt meist in der Fragestellung. "Soll man ..."- und "Muss man ..."- Fragen sind nicht beantwortbar, weil es individuell und zeitlich verschieden ist, wie jemand tatsächlich reagiert. Planspiele á la "Was wäre wenn" bringen da wenig.

Wenn es schwer fällt, ein Urteil über jemanden zu fällen, der einen anderen umgebracht hat, dann deswegen, weil genau die individuelle Betroffenheit und die Details fehlen, um die es in so einem Fall geht. Betroffene fällen ihr Urteil leichter. :)
 
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AW: Deutsches Strafrecht

Das stimmt.

Ich schätze damit hast du Recht - ein allgemein gültiges Urteil zu fällen ist schlichtweg oberflächlich und muss dem speziellen Fall angemessen sein. Auch ich sehe die Todesstrafe nicht mehr als ein probantes Mittel zur Verbrechensbekämpfung und Bestrafung an. Letztlich sollen sich die Menschen darüber ein Urteil erlauben, die juristisch belesen und philosophisch bewandert sind. Ansonsten führt die Diskussion, wie bereits von anderen Members erwähnt, zu rein spekulativen Schlüssen die nicht als ein-eindeutig definiert werden können. Danke für den Informationsfluss ;-)
 
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