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Deutsches Strafrecht

AW: Deutsches Strafrecht

Tut mir leid, dass ich das Thema nochmal hochkochen muss.

Nachdem ich neulich in den Nachrichten gelesen habe, dass ein GEwaltverbrecher freigekommen ist und wieder gemordet hat, stellt sich mir die Frage, was in diesem Falle zu tun ist??

Wie bereits erwähnt fällt es mir schwer, ein Urteil über jemanden zu fällen, der einen anderen umgebracht hat.

Wenn jemand psychisch krank ist verstehe ich den Aspekt der Psychatrie noch. Aber was wenn jemand aus reiner Lust/Eifersucht/Geldgier/Neid/Hass jemanden umbringt - aber ansonsten "gebildet" und "voll integriert" ist?? Ich will jetzt nicht wieder mit der Todesstrafe anfangen - das würde letztlich nur noch vermehrt die Ansicht in der Gesellschaft führen, dass Mord auf Mord die richtige Antwort ist. Aber wie gerecht bestrafen?? Bei oben beschriebenen Fällen kommt's mir einfach nur hoch - und wenn ein Mensch im vollen Zustand seiner geistigen Kräfte das Leben eines anderen Menschen auslöscht (unwiderruflich) kann eine 10 Jährige Haftstrafe einfach nicht die angebracht Lösung/Strafe sein...



Was halten Sie von Auftragsmördern, die im Auftrag einer Regierung in Afghanistan, oder Irak Menschen ermorden ?
Pervisor
 
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AW: Deutsches Strafrecht

Ich halte Mord grundsätzlich für falsch und ich sehe keinen Zusammenhang zwischen meinem angeführten Beispiel und dem Irak. Hier spielt ein politische Motivation ein gewisse Rolle - mir geht es prinzipiell um die philosphische Frage:

Was ist Recht? Wer darf Recht sprechen und letztlich über Leben und Tod entscheiden? Oder besser: Steht es überhaupt jemanden zu, über Leben und Tod zu entscheiden? Ich denken ganz klar NEIN. Aber hier kommt man zum entscheidenen Punkt:

Was macht man mit Menschen die sich ,wider dieser Erkenntnis, darüber hinwegesetzen? Bestrafung als Mittel zur Erziehung ist u.U. angemessen. Schon im Kindesalter lernt man damit grundsätzliche gesellschaftliche Werte kennen und schätzen. Die Frage ist nur: Wie hart sollte man bestraft werden? Letztlich soll Strafe ja auch abschreckend wirken um derartige Ausartungen zu vermeiden.

Ich für meinen teil sehe mich nicht dazu in der Lage "Recht zu sprechen" und mir eine Meinung, oder besser, ein Urteil über einen Mörder zu bilden (da diese Annahme absolut hypothetisch ist)

Ich glaube auch nicht, dass man als henker automatisch zum Mörder wird, weil die Motivation zur Tat eine ganz andere ist. Dennoch ist auch hier eine Differenzierung zu sehen. Ich empfehlen mal eine Informationssammlung zum Thema "Abraham-Experiment", in dem Freiwillige Teilnehmer zu "bestrafer" stilisiert wurden und Ihre neu erlangte Machtposition durch "Stromschläge" auslebten.

Das Thema ist mir zu schwer als dass ich eine eindeutige Meinung von mir geben könnte und möchte es auch dabei belassen. Juristen, sozialwissenschaftler und Philosophen sollten sich dem Thema annehmen und darüber nachdenken, welche Bestrafung angemessen ist.
 
AW: Deutsches Strafrecht

Die Frage ist nur: Wie hart sollte man bestraft werden? Letztlich soll Strafe ja auch abschreckend wirken um derartige Ausartungen zu vermeiden.

Das ist sowieso ein Irrtum, dass höhere Strafe abschreckt. Kein Mörder würde jemanden nur deswegen umbringen, weil die Strafe nur zehn Jahre beträgt und bei 15 Jahren würde er Abstand davon nehmen.

Ausserdem ist das alles komplexer, als man meint. Wie ist es, wenn ein "dummer" Mensch aus Gewinnsucht jemand ermordet und ein "kluger" Mensch aus Gewinnsucht wissentlich den Tod von möglicherweise sogar mehreren Menschen in Kauf nimmt? Im ersten Fall: Rübe ab! Im zweiten Fall: hohe Geldstrafe?
 
AW: Deutsches Strafrecht

Die Problematik ist überspitzt, da es keine individuelle Bestrafung geben darf. Gesetze gelten für jeden gleich - auch wenn es praktisch oftmals leider nicht der Fall ist.

Aber Bestrafung muss es geben ganz einfach weil der Mensch daraus lernt.

Denn man könnte ja auch so argumentieren:

Was ist, wenn x y ermordert, da definitiv feststand, dass y noch a b und c ermorden wird? Ist er dann ein held? Soll er freigesprochen - gar belohnt werden? Was wird uns denn seit der Antike bis Hollywood für ein Bild von einem "Helden" vermittelt?

Problematisch wirds dann wenn sich herausstellt, dass a,b oder c im Nachhinein Morde begeht, die d,e,f und g auf dem Gewissen haben. Man kommt also vom 100 in 1000 - und muss einfach ab einen Gewissen Punkt aufhören, Kausalitäten und Ursachen ins Urteil mit einzubeziehn.

Ich bezweifle, dass hier jemand im Forum ist, der mir ein angemessenens Strafmaß für einen nachweisbaren Mörder geben/vorschlagen kann.
 
AW: Deutsches Strafrecht

Wie ist es, wenn ein "dummer" Mensch aus Gewinnsucht jemand ermordet und ein "kluger" Mensch aus Gewinnsucht wissentlich den Tod von möglicherweise sogar mehreren Menschen in Kauf nimmt?
Sowohl Vorsatz als auch Wiederholungstat oder -bei nichtigeren Straftatbeständen- die Gewerbsmäßigkeit sind ja eindeutig strafverschärfend.

Ich bezweifle, dass hier jemand im Forum ist, der mir ein angemessenens Strafmaß für einen nachweisbaren Mörder geben/vorschlagen kann.
Für Deine Belange wären Gespräche mit Staatsanwälten, länger praktizierenden Strafrichter und ebensolchen Strafverteidiger weiterführend. Diese würden Dir zeigen, daß das von Dir (wiederholt stark vereinfacht) dargelegte Anforderungsprofil, siehe...
-nachweisbarer Mörder
-wenn jemand aus reiner Lust/Eifersucht/Geldgier/Neid/Hass jemanden umbringt - aber ansonsten "gebildet" und "voll integriert" ist
wesentlich komplexer ist. Das Komplexe wird nicht einfacher, wenn es ein das Komplexe als kompliziert Empfindender vereinfachen wollte.
 
AW: Deutsches Strafrecht

Sowohl Vorsatz als auch Wiederholungstat oder -bei nichtigeren Straftatbeständen- die Gewerbsmäßigkeit sind ja eindeutig strafverschärfend.


Für Deine Belange wären Gespräche mit Staatsanwälten, länger praktizierenden Strafrichter und ebensolchen Strafverteidiger weiterführend. Diese würden Dir zeigen, daß das von Dir (wiederholt stark vereinfacht) dargelegte Anforderungsprofil, siehe...

wesentlich komplexer ist. Das Komplexe wird nicht einfacher, wenn es ein das Komplexe als kompliziert Empfindender vereinfachen wollte.

Mein Beispiel war sowieso Blödsinn.

Das ist eben so, als würden wir hier diskutieren, wie man einen Mikroprozessor konkret verbessern kann. Strafrecht sieht zwar einfacher aus, ist es aber vermutlich gar nicht.
 
AW: Deutsches Strafrecht

Dein Beispiel war schon in Ordnung.:)

Ich denke aber schon auch, daß es jeder Täter verdient hat, seine Beweggründe zu verstehen. Was ja nicht vor Strafe schützt. Auch nützt es sowohl den Tätern als auch der Gesellschaft, wenn während des Strafvollzuges -und danach- die Täter (nach)sozialisiert werden. Teilweise sind sie noch kaum sozialisiert, deshalb geschehen die Taten ja. Sie haben teilweise noch gar kein Rechtsbewußtsein (= die noch härtere Version einer Nicht-Ethik)... geschweige denn ein Unrechtsbewußtsein.

Österreich war bezüglich "Resozialisierung" schon in den 1970er Jahren ein Vorbild. Ich würde mir ein erweitertes Modell, in dem "Re-Sozialisierung" bereits im Strafvollzug beginnt, in Europa wünschen.

Ich persönlich befürworte eine Strafgrenze, auch bei Lebenslänglich. Es muß jedoch von verläßlich-kompetenter Seite (z.B. einer Kommission) geprüft werden, ob der Täter fähig ist, ihm in einem (auch die Gesellschaft noch vor ihm) geschützten Rahmen mehr Freiheit zuzugestehen (Bewachtes Wohnen?). Wiewohl dabei ein Irrtum nicht passieren soll aber mal kann, ist dieser Vollzug für mich Ausdruck einer humanistischen Gesellschaft.
 
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AW: Deutsches Strafrecht

Dein Beispiel war schon in Ordnung.:)

Ich denke aber schon auch, daß es jeder Täter verdient hat, seine Beweggründe zu verstehen. Was ja nicht vor Strafe schützt. Auch nützt es sowohl den Tätern als auch der Gesellschaft, wenn während des Strafvollzuges -und danach- die Täter (nach)sozialisiert werden. Teilweise sind sie noch kaum sozialisiert, deshalb geschehen die Taten ja. Sie haben teilweise noch gar kein Rechtsbewußtsein (= die noch härtere Version einer Nicht-Ethik)... geschweige denn ein Unrechtsbewußtsein.

Österreich war bezüglich "Resozialisierung" schon in den 1970er Jahren ein Vorbild. Ich würde mir ein erweitertes Modell, in dem "Re-Sozialisierung" bereits im Strafvollzug beginnt, in Europa wünschen.

Ich persönlich befürworte eine Strafgrenze, auch bei Lebenslänglich. Es muß jedoch von verläßlich-kompetenter Seite (z.B. einer Kommission) geprüft werden, ob der Täter fähig ist, ihm in einem (auch die Gesellschaft noch vor ihm) geschützten Rahmen mehr Freiheit zuzugestehen (Bewachtes Wohnen?). Wiewohl dabei ein Irrtum nicht passieren soll aber mal kann, ist dieser Vollzug für mich Ausdruck einer humanistischen Gesellschaft.

Ja, drum stimmt die Ansicht von Kantastik auch nicht, dass es keine individuelle Bestrafung geben soll. Andernfalls könnte man einen Katalog mit Bausteinen von strafwürdigem Tatsachen erstellen und einen Computer Recht sprechen lassen.

Irgendwie geht es darum, die Tat mit den persönlichen Verhältnissen des Täters und den sittlichen Normen der Gesellschaft in Beziehung zu setzen.
Also, wie weit konnte vom Täter zum Tatzeitpunkt das Einhalten dieser Normen verlangt werden.
Da kommen dann eben für Laien oft überraschende Ergebnisse heraus.

Und in Anbetracht unserer anderen Diskussion über freien, oder eher unfreien Willen, sollte jeder Bürger vorsichtig sein, einfach nur drakonische Strafen zu verlangen.

In der Praxis funktioniert das in Mitteleuropa auch ganz gut. Und, wie gesagt, habe ich den Eindruck, dass es in autoritären Gesellschaften mehr Verbrechen gibt; vermutlich auch bei uns vor 70 Jahren. Allerdings schrieben und schreiben die Zeitungen dort weniger darüber, weil es ja ein Versagen der Gesellschaftsordnung darstellt.

Und ja, ein Hoch auf Christian Broda!
 
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