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Terroranschlag in Wien

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Erst nicht vorzeitig, und dann doch vorzeitig, und zwar bedingt ? Klingt widersprüchlich.
Vorzeitig - nach 9 Monaten , weil nicht die gesamte Strafe - 22 Monate - verbüßt wurde. Bedingt - keine endgültiger Strafnachlaß, sondern Haftentlassung mit Vorbehalt des "Wohlverhaltens".
Die Schreier, die nun meinen, man habe sich geirrt oder er habe sie getäuscht, beziehen sich auf das bedingte Urteil.
Es geht nun aber um das Verhalten nach dem Urteil und da hat man nicht oder nicht ausreichend überwacht.
Er gehörte ja zu den 90 IS-Verdächtigen, die ähnlich wie er nach Syrien wollten.
Daher: Ich nehme an, daß die Überwachung nicht ausreichend war, weil man seine Facebook-Einträge mit Gleichgesinnten negiert hat und nun ganz schnell ?8 Hausdurchsuchungen durchgeführt hat.
 
Vorzeitig - nach 9 Monaten , weil nicht die gesamte Strafe - 22 Monate - verbüßt wurde. Bedingt - keine endgültiger Strafnachlaß, sondern Haftentlassung mit Vorbehalt des "Wohlverhaltens".

Jaja, nur hat niemand Gegenteiliges behauptet.
Und, es war nicht das ursprüngliche Urteil insgesamt bedingt, sondern die bedingte Freilassung beruhte auf einer Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm.

Daher: Ich nehme an, daß die Überwachung nicht ausreichend war, weil man seine Facebook-Einträge mit Gleichgesinnten negiert hat und nun ganz schnell ?8 Hausdurchsuchungen durchgeführt hat.

Dass sie nicht ausreichend war, um den Anschlag zu verhindern, ist offensichtlich. Ob sie aber schuldhaft nicht ausreichend war, ist die Frage.
Österreich ist kein Totalüberwachungsstaat (auch wenn diverse Fanatiker angesicht der bösen bösen Masken das behaupten wollen), und da können Vorbereitungen zu Verbrechen eben nicht immer bemerkt werden.
Selbst, wenn man einer gewissen Überwachung unterliegt.

Wichtiger, als jetzt Schuldige zu suchen ist heraus zu finden, wie man es in Zukunft besser machen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass sie nicht ausreichend war, um den Anschlag zu verhindern, ist offensichtlich. Ob sie aber schuldhaft nicht ausreichend war, ist die Frage.
Österreich ist kein Totalüberwachungsstaat (auch wenn diverse Fanatiker angesicht der bösen bösen Masken das behaupten wollen), und da können Vorbereitungen zu Verbrechen eben nicht immer bemerkt werden.
Selbst, wenn man einer gewissen Überwachung unterliegt.

Wichtiger, als jetzt Schuldige zu suchen ist heraus zu finden, wie man es in Zukunft besser machen kann.
Ich denk mal, dass man IS - Fanatiker schon total überwachen sollte.
 
Ich denk mal, dass man IS - Fanatiker schon total überwachen sollte.

Erstens gibt es keine "totale Überwachung", nicht einmal im Gefängnis, und zweitens selbst wenn, dann nur so lange man ein IS - Fanatiker ist, oder ?
Wir leben in einem Rechtsstaat, und persönliche Freiheit ist ein wichtiges Gut.
Klar ist es opportun, die Freiheit des Anderen für die eigene Sicherheit einzuschränken.
Aber, das Pendel kann jederzeit zurückschlagen und man selbst verliert seine Freiheit, weil sich jemand anders vor dir fürchtet.

Die Garantie von möglichst viel persönlicher Freiheit und das Rechtsprinzip "im Zweifel für den Angeklagten" haben ich entwickelt und wurden nicht leichtfertig zum Prinzip. Auch wenn wir wissen, dass Prinzipien ihren Preis haben.

Im Nachhinein ist leicht sagen, man hätte DIESEN nicht frei lassen sollen.
Aber, warum hat das niemand vorgestern verlangt ?
 
Dass sie nicht ausreichend war, um den Anschlag zu verhindern, ist offensichtlich. Ob sie aber schuldhaft nicht ausreichend war, ist die Frage.
Bei Puls 24/Milborn waren ein ehemaliger General (Nachrichtendienst), Psychologe, Klenk vom Falter und der Obmann des Vereins für Behandlung von Gewalttätern (spez. Terroristen), dem der Verbrecher anvertraut wurde.

Dieser Obmann sagte, daß sie ja nur eine NGO seien und man man nicht "professionell behandeln" könne. Ein weiterert ein weiterer Fehler neben der mangelnden Überwachung:
Es ist nicht irgend eine Totalüberwachung, sondern eine anlaßbezogene: Zwei Gründe: Überwachung des Wohlverhaltens für das Gericht (Strafvollzug) und damit Überwachung vorbereitender Handlung für den Terrormord. Da gibts sicher noch ein Nachspiel: Die Opfer betrauen allein wird nicht reichen.
 
Bei Puls 24/Milborn waren ein ehemaliger General (Nachrichtendienst), Psychologe, Klenk vom Falter und der Obmann des Vereins für Behandlung von Gewalttätern (spez. Terroristen), dem der Verbrecher anvertraut wurde.

Dieser Obmann sagte, daß sie ja nur eine NGO seien und man man nicht "professionell behandeln" könne. Ein weiterert ein weiterer Fehler neben der mangelnden Überwachung:
Es ist nicht irgend eine Totalüberwachung, sondern eine anlaßbezogene: Zwei Gründe: Überwachung des Wohlverhaltens für das Gericht (Strafvollzug) und damit Überwachung vorbereitender Handlung für den Terrormord. Da gibts sicher noch ein Nachspiel: Die Opfer betrauen allein wird nicht reichen.

Es gibt auch keine anlassbezogene Totalüberwachung. So eine ist einfach technisch nicht möglich, außer man sperrt jemand in einen Plexiglasocntainer ein und postiert in Viererschicht Wachen rund um ihn.
Aber, das wird nicht gemacht und ist wahrscheinlich auch gegen die Menschenrechtskonvention. Ich denke, wichtiger wird sein, wie man eine derartige Radikalisierung besser verhindert, und wenn passiert, besser und schneller erkennt.
 
Erstens gibt es keine "totale Überwachung", nicht einmal im Gefängnis, und zweitens selbst wenn, dann nur so lange man ein IS - Fanatiker ist, oder ?
Wir leben in einem Rechtsstaat, und persönliche Freiheit ist ein wichtiges Gut.
Klar ist es opportun, die Freiheit des Anderen für die eigene Sicherheit einzuschränken.
Aber, das Pendel kann jederzeit zurückschlagen und man selbst verliert seine Freiheit, weil sich jemand anders vor dir fürchtet.

Die Garantie von möglichst viel persönlicher Freiheit und das Rechtsprinzip "im Zweifel für den Angeklagten" haben ich entwickelt und wurden nicht leichtfertig zum Prinzip. Auch wenn wir wissen, dass Prinzipien ihren Preis haben.

Im Nachhinein ist leicht sagen, man hätte DIESEN nicht frei lassen sollen.
Aber, warum hat das niemand vorgestern verlangt ?
In D werden in Sachen „Terrorismusbekämpfung“ mutmaßliche Gefährder rund um die Uhr bewacht!
Zu glauben das sich ein Saulus zum Paulus wandelt, ist sehr naiv.
Bem. Ich arbeite im Sicherheitsdienst, vielleicht daher mein Misstrauen?
 
Erstens gibt es keine "totale Überwachung", nicht einmal im Gefängnis, und zweitens selbst wenn, dann nur so lange man ein IS - Fanatiker ist, oder ?
Ein bestrafter IS_Terrorist ist dem Grunde nach ein Fanatiker. Natürlich gibts keine totale Überwachung - die hat denk-mal nicht gemeint.
Klar ist es opportun, die Freiheit des Anderen für die eigene Sicherheit einzuschränken.
Aber, das Pendel kann jederzeit zurückschlagen und man selbst verliert seine Freiheit, weil sich jemand anders vor dir fürchtet.
Diese allgemeinen Ausführungen passen überhaupt nicht auf den Anlaßfall.
Aber, warum hat das niemand vorgestern verlangt ?
Der Kickel hats zuerst in der allgemeinen Besprechung mit dem "Terrorteam" angesprochen und keine Antwort bekommen und dann öffentlich auf ORF 2 nach dem Bedauern der Opferangehörige und verdientes Loblied auf die Sanitäter und Polizisten wiederholt.
Frau Thurnherr hats dann zähneknirschend wiederholt und als übliche Rhetorik der Blauen abgetan.
 
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In D werden in Sachen „Terrorismusbekämpfung“ mutmaßliche Gefährder rund um die Uhr bewacht!

Mit Kameras und Mikrophonen in deren Toiletten ?

Zu glauben das sich ein Saulus zum Paulus wandelt, ist sehr naiv.

Ich glaube, eine Pauschalierung hilft uns am Allerwenigsten.

Bem. Ich arbeite im Sicherheitsdienst, vielleicht daher mein Misstrauen?

Möglich. Misstrauen an sich ist ja nicht schlimm. Ist ein Gefühl, und das kann man schwer kontrollieren.
Wichtig ist, was man daraus macht. Und jemand anderen auf Grund der eigenen Gefühle einschränken ist zwar opportun,
aber ist moralisch wie rechtlich nicht unbedenklich.
 
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