AW: Sind Juristen die "Katastrophatoren"?
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Tja, wirklich schade, daß das Volk, das überwiegend mit Juristen zu tun hat, nicht zu 100% aus Erkenntnis- und Wissenschaftstheoretikern besteht, die dafür sorgen, daß ihre Anwälte, Gutachter und Richter in etwa das Selbe wie sie für angemessen, fair halten ...
Deshalb lautet mein Einwand: Nicht was Juristen sind, hat die Philosophie zu interessieren, sondern was Juristen im Allgemeinen und Speziellen wirklich tun, soweit dies der öffentlichen Diskussion unter Wahrung von Normen und Gepflogenheiten ihres Standes einem gemeinsam akzeptierten Gerechtigkeitsgefühl dienlich sein darf.
Der Überbringer einer Meldung über Katastrophen ist natürlich nicht die Katastrophe selbst, aber er könnte möglicherweise ganz gut damit leben, den Prozess weiter zu pflegen wie einen Baum, der ewig Früchte trägt und nie verblüht, wie ein italienisches Sprichwort es verheißt, welches möglicherweise auch sprichwörtlich die Mandanten verheizt, wenn diese als „Mahndanten“ besonders gereizt ......
….....Doch bleiben wir besser beim eigentlichen empirischen Sachverhalt bevor er zum Lachverhalt oder gar zur Maul- und Klauensperre (als Nachrichtensperre) führen könnte.........
Zustimmen würde ich "meiner besonderes sensiblen" aber hier nüchtern vorgetragenen Feststellung, dass Juristen möglicherweise postulationsfähige "Kontra-Diktionäre" sind, denn......
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Nicht unbedingt wenige Urteile, so mein ganz persönlicher Eindruck...
( als „entfernter Verwandter“ eines Prozessbeobachters),
die als begründet (beliebig) nachvollziehbar sind,
sind eigentlich unzulässig,
….werden jedoch „völlig korrekt angenommen“.
Nicht unbedingt viele Urteile, so mein ganz persönlicher Eindruck
...(als „beteiligter Verwandter“ eines Prozessführers ),
die als unbegründet (speziell) nicht nachvollziehbar sind,
sind eigentlich zulässig,
werden aber „völlig korrekt zurückgewiesen“.
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Natürlich könnte es möglicherweise „wahrhaft“ auch umgekehrt sein, ausgenommen natürlich vor dem ehrenwerten Gerichtsverfassungsgesetz, denn dort sind eben nicht alle gleich, weil sich dort nur Anwälte und Richter mit Ihresgleichen Standes (ver-)gleichen dürfen, um baldige Prozessstrategien ökonomisch auszubaldowern oder Prozesse auf Kosten Dritter (ebenso ökonomisch, also käuflich) einzustellen........natürlich meist im „öffentlichen“ Interesse.
Bald wird es Winter …..und wäre der Rechtsstaat unserer Umwelt womöglich auch noch organisch (
also wortwörtlich genommen 'sprachrohrtechnisch') ausgesetzt, könnte er – bis zur Verjährungshemmung – sogar „glatt“ eingefrieren, ohne dass man ihm selbst den (peinlichen) „schlüpfrigen“ Prozess machen müsste .....
Seitdem Anwälte für (schnelle) Vergleiche verhältnismäßig weit besser bezahlt werden, als für langwierige Prozessführungen durch die Instanzen (um die Richterschaft vor einer Prozessflut zu schützen) hat das Geld die Prozessökonomie ihrer Teilnehmer fest im Griff, sodass rechtsstaatliche Gerechtigkeitsprinzipien aus ökonomischen Gründen immer mehr auf der Strecke bleiben und damit zunehmend ein fataler *
rechtsökonomischer Eindruck* erweckt wird, den es eigentlich im öffentlichen Interesse eher zu verhindern gilt, nämlich die „zulässige“ Möglichkeit zur Käuflichkeit eines Prozessausganges oder zur Käuflichkeit einer Prozesseinstellung.
Bernies Sage