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Sind Juristen die "Katastrophatoren"?

AW: Sind Juristen die "Katastrophatoren"?

die Juristen sind die heutigen Schriftgelehrten

Jesus hat ihre Mißachtung des Rechtes angeprangert

Juristen wenden geltendes Recht an, das zuerst von Politikern geschaffen wurde. Für die Gesetze selbst sind sie nicht verantwortlich.

das 'geltende Recht' ist nicht das RECHT

Juristen sind für das RECHT verantwortlich
 
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AW: Sind Juristen die "Katastrophatoren"?

die Juristen sind die heutigen Schriftgelehrten

Jesus hat ihre Mißachtung des Rechtes angeprangert



das 'geltende Recht' ist nicht das RECHT

Juristen sind für das RECHT verantwortlich

Wobei innerhalb der Rechtswissenschaft zwischen 3 grundlegenden Rechtsarten differenziert wird:

1. Gewohnheitsrecht
2. Positives Recht
3. Naturrecht

In der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen (1948) sowie im Deutschen Grundgesetz (1949) ist das Spannungsverhältnis zwischen 2. und 3. berücksichtigt worden ...​
 
AW: Sind Juristen die "Katastrophatoren"?

moebius, etwas zu berücksichtigen, und dies kund zu tun, ist schon mal grundssätzlich eine nicht schlechte Absichtserklärung, selbst wenn man damit anderen den Krieg erklärt. Letzteres selbstverständlich nur im verständigungstechnischen Sinne.

Ja, ich hatte in allen Prozessen den Eindruck, daß sich das jeweilige Gericht um Gerechtigkeit bemüht hatte und konnte alle Urteile als begründet nachvollziehen ...​

Schön, ja beinahe göttlich, doch welche Definition von Gerechtigkeit hast Du für deine Beurteilungen zugrunde gelegt?

Eine Stunde rechtsphilosophisches Geschwurbele laut Wikipedia?

Das hier? : "Gerechtigkeit ist objektiv "das Ideal einer vollkommenen Ordnung im Rahmen des Rechts, das Prinzip gerechter Regelung der Verhältnisse der einzelnen untereinander, eine Grundlage der Regelung von Rechten und Pflichten des einzelnen gegenüber der Gemeinschaft als Richtschnur für jedes staatliche Handeln in Gesetzgebung und Verwaltung mit der daraus resultierenden Gleichheit vor dem Gesetz und subjektiv das jedem einzelnen zuteil werdende Recht, die Verwirklichung der objektiven Gerechtigkeit."

Oder das? : "Universelle Gerechtigkeit gibt es nicht. Gerechtigkeit hängt mit Recht zusammen. Gerechtigkeit ist, wenn alle Beteiligten sich unter diesem Recht gleichberechtigt verhalten (können), weil mit gleichem Maß gemessen wird. Neben der gesetzlichen Gerechtigkeit mit definiertem Recht für Strafsachen, Zivilsachen, Verwaltung etc. gibt es eine moralische Gerechtigkeit, die unverbindlicheren, moralischen Grundsätzen folgt. Natürliche Gerechtigkeit ist in menschlichen Gesellschaften kaum zu finden. Wo man geboren wird, mit welcher Ausstattung und wie man sich entwickelt, kann sehr ungerecht sein im Sinne von Gleichberechtigung."

Selbst ein gekürzter Verschnitt von allem wird nicht mehr bringen als das, was mir inzwischen mehr als 100 Befragte (mit ausreichendem Denkvermögen, um sich durch die vielen Ungerechtigkeiten zu wurschteln) geantwortet haben auf die Frage, was sie unter gerecht verstehen ... Und das war weniger intelligent als würde man "weiß" erklären mit "nicht schwarz".
 
AW: Sind Juristen die "Katastrophatoren"?

....
1. Schön, ja beinahe göttlich, doch welche Definition von Gerechtigkeit hast Du für deine Beurteilungen zugrunde gelegt?

2. Eine Stunde rechtsphilosophisches Geschwurbele laut Wikipedia?

Das hier? : "Gerechtigkeit ist objektiv "das Ideal einer vollkommenen Ordnung im Rahmen des Rechts, das Prinzip gerechter Regelung der Verhältnisse der einzelnen untereinander, eine Grundlage der Regelung von Rechten und Pflichten des einzelnen gegenüber der Gemeinschaft als Richtschnur für jedes staatliche Handeln in Gesetzgebung und Verwaltung mit der daraus resultierenden Gleichheit vor dem Gesetz und subjektiv das jedem einzelnen zuteil werdende Recht, die Verwirklichung der objektiven Gerechtigkeit."

Oder das? : "Universelle Gerechtigkeit gibt es nicht. Gerechtigkeit hängt mit Recht zusammen. Gerechtigkeit ist, wenn alle Beteiligten sich unter diesem Recht gleichberechtigt verhalten (können), weil mit gleichem Maß gemessen wird. Neben der gesetzlichen Gerechtigkeit mit definiertem Recht für Strafsachen, Zivilsachen, Verwaltung etc. gibt es eine moralische Gerechtigkeit, die unverbindlicheren, moralischen Grundsätzen folgt. Natürliche Gerechtigkeit ist in menschlichen Gesellschaften kaum zu finden. Wo man geboren wird, mit welcher Ausstattung und wie man sich entwickelt, kann sehr ungerecht sein im Sinne von Gleichberechtigung."

Selbst ein gekürzter Verschnitt von allem wird nicht mehr bringen als das, was mir inzwischen mehr als 100 Befragte (mit ausreichendem Denkvermögen, um sich durch die vielen Ungerechtigkeiten zu wurschteln) geantwortet haben auf die Frage, was sie unter gerecht verstehen ... Und das war weniger intelligent als würde man "weiß" erklären mit "nicht schwarz".

Zu 1.:
Ich habe keine Definition zugrunde gelegt :nein: , sondern lediglich meine arm-selige Intuition ....:D

Zu 2.:
Nein Danke! An rechts-philosophischem Geschwurbele habe ich kein Interesse , da ich kein Rechts-Philosoph bin, sondern nur ein :ironie: armer Erkenntnis- und Wissenschaftstheoretiker .....:D
 
AW: Sind Juristen die "Katastrophatoren"?


Zu 1.:
Ich habe keine Definition zugrunde gelegt :nein: , sondern lediglich meine arm-selige Intuition ....:D

Zu 2.:
Nein Danke! An rechts-philosophischem Geschwurbele habe ich kein Interesse , da ich kein Rechts-Philosoph bin, sondern nur ein :ironie: armer Erkenntnis- und Wissenschaftstheoretiker .....:D
Danke.

Tja, wirklich schade, daß das Volk, das überwiegend mit Juristen zu tun hat, nicht zu 100% aus Erkenntnis- und Wissenschaftstheoretikern besteht, die dafür sorgen, daß ihre Anwälte, Gutachter und Richter in etwa das Selbe wie sie für angemessen, fair halten ...

Ich schlage eine Zweiklassenjustiz vor. :jump2: :umarm: :mad:

Und meinem Goldfisch erzählen,
daß es demnächst recht viel zu blubbern gibt für ihn,
sobald eine Konsensplattform an den Start gegangen ist,
über die wir wahlweise alternativ zur bisherigen Justiz
Urteile vom Volk bekommen ...
:megaphon:
 
AW: Sind Juristen die "Katastrophatoren"?

Danke.

Tja, wirklich schade, daß das Volk, das überwiegend mit Juristen zu tun hat, nicht zu 100% aus Erkenntnis- und Wissenschaftstheoretikern besteht, die dafür sorgen, daß ihre Anwälte, Gutachter und Richter in etwa das Selbe wie sie für angemessen, fair halten ...

Ich schlage eine Zweiklassenjustiz vor. :jump2: :umarm: :mad:

Und meinem Goldfisch erzählen,
daß es demnächst recht viel zu blubbern gibt für ihn,
sobald eine Konsensplattform an den Start gegangen ist,
über die wir wahlweise alternativ zur bisherigen Justiz
Urteile vom Volk bekommen ...
:megaphon:

:ironie: Das werde ich sofort Karl-Otto APEL und Jürgen HABERMAS erzählen ...:lachen:
 
AW: Sind Juristen die "Katastrophatoren"?

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Tja, wirklich schade, daß das Volk, das überwiegend mit Juristen zu tun hat, nicht zu 100% aus Erkenntnis- und Wissenschaftstheoretikern besteht, die dafür sorgen, daß ihre Anwälte, Gutachter und Richter in etwa das Selbe wie sie für angemessen, fair halten ...

Deshalb lautet mein Einwand: Nicht was Juristen sind, hat die Philosophie zu interessieren, sondern was Juristen im Allgemeinen und Speziellen wirklich tun, soweit dies der öffentlichen Diskussion unter Wahrung von Normen und Gepflogenheiten ihres Standes einem gemeinsam akzeptierten Gerechtigkeitsgefühl dienlich sein darf.

Der Überbringer einer Meldung über Katastrophen ist natürlich nicht die Katastrophe selbst, aber er könnte möglicherweise ganz gut damit leben, den Prozess weiter zu pflegen wie einen Baum, der ewig Früchte trägt und nie verblüht, wie ein italienisches Sprichwort es verheißt, welches möglicherweise auch sprichwörtlich die Mandanten verheizt, wenn diese als „Mahndanten“ besonders gereizt ......:D

….....Doch bleiben wir besser beim eigentlichen empirischen Sachverhalt bevor er zum Lachverhalt oder gar zur Maul- und Klauensperre (als Nachrichtensperre) führen könnte.........

Zustimmen würde ich "meiner besonderes sensiblen" aber hier nüchtern vorgetragenen Feststellung, dass Juristen möglicherweise postulationsfähige "Kontra-Diktionäre" sind, denn......
.

Nicht unbedingt wenige Urteile, so mein ganz persönlicher Eindruck...
( als „entfernter Verwandter“ eines Prozessbeobachters),
die als begründet (beliebig) nachvollziehbar sind,
sind eigentlich unzulässig,
….werden jedoch „völlig korrekt angenommen“.

Nicht unbedingt viele Urteile, so mein ganz persönlicher Eindruck
...(als „beteiligter Verwandter“ eines Prozessführers ),
die als unbegründet (speziell) nicht nachvollziehbar sind,
sind eigentlich zulässig,
werden aber „völlig korrekt zurückgewiesen“.​
.

Natürlich könnte es möglicherweise „wahrhaft“ auch umgekehrt sein, ausgenommen natürlich vor dem ehrenwerten Gerichtsverfassungsgesetz, denn dort sind eben nicht alle gleich, weil sich dort nur Anwälte und Richter mit Ihresgleichen Standes (ver-)gleichen dürfen, um baldige Prozessstrategien ökonomisch auszubaldowern oder Prozesse auf Kosten Dritter (ebenso ökonomisch, also käuflich) einzustellen........natürlich meist im „öffentlichen“ Interesse.

Bald wird es Winter …..und wäre der Rechtsstaat unserer Umwelt womöglich auch noch organisch (also wortwörtlich genommen 'sprachrohrtechnisch') ausgesetzt, könnte er – bis zur Verjährungshemmung – sogar „glatt“ eingefrieren, ohne dass man ihm selbst den (peinlichen) „schlüpfrigen“ Prozess machen müsste .....

Seitdem Anwälte für (schnelle) Vergleiche verhältnismäßig weit besser bezahlt werden, als für langwierige Prozessführungen durch die Instanzen (um die Richterschaft vor einer Prozessflut zu schützen) hat das Geld die Prozessökonomie ihrer Teilnehmer fest im Griff, sodass rechtsstaatliche Gerechtigkeitsprinzipien aus ökonomischen Gründen immer mehr auf der Strecke bleiben und damit zunehmend ein fataler *rechtsökonomischer Eindruck* erweckt wird, den es eigentlich im öffentlichen Interesse eher zu verhindern gilt, nämlich die „zulässige“ Möglichkeit zur Käuflichkeit eines Prozessausganges oder zur Käuflichkeit einer Prozesseinstellung.

Bernies Sage
 
AW: Sind Juristen die "Katastrophatoren"?

Sehr schön, Bernies Sage, meine rechte Denkwurst hat ganz gezittert vor Aufregung.

War die Fetterhonorierung für Außergerichtliches nicht schon Grundausstattung für unsere Demokratie?

Hat sich nicht vielmehr der Usus, Vergleiche fließbandmäßig zu produzieren, durch feststellbare Annehmlichkeiten entwickelt, daß man dem rechtsblinden und rechtsschwerhörigen kleinen Volksherrscher die unglaublichsten Märchen erzählen kann, die sie glauben müssen, wenn sie einem Vergleich zugestimmt haben und damit nicht mehr reklamationsberechtigt waren?

Die Vorbereitungshandlungen für Vergleiche laufen schon vom ersten Kontakt mit dem Anwalt an, der Mandanten nur scheibchenweise aufklärt, obwohl z. B. der 249 BGB so einfach ist, daß ihn wirklich auch der einfältigste Bürger verstehen kann.

§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.​

Gerichte könnten sich allein dadurch vor einer Prozeßflut schützen, indem Anwälte ihre Mandanten korrekt aufklären, Gutachter konditionieren und dafür sorgen, daß Richter urteilen und dabei ihren Diensteid ernst nehmen. Welcher Abgreifer, Beschei§er, Machtsauger kann es sich schon leisten im Wettkampf der Konkurrenten, auf die saftigen Gerichtsrabatte durch Vergleiche zu verzichten?
 
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