KANTIG
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Die Bundesrepublik wurde vor 1945 und nach 1945 als Völkerrechtssubjekt angesehen - mehr nicht. Diese formelle Sichtweise sagt nichts über den Inhalt von konkrete Rechtsverhältnissen aus. Man kann darüber streiten, ob nach der 3-Elementelehre Deutschland nach 45 ein deutscher Staat war.Denn die Bundesrepublik ist keineswegs Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern mit diesem identisch.