…..Die „de facto“ nur noch auf dem „Papier“ existent ist! Denn was „steht“ denn drinnen, im „Neutralitätsgesetz“, das übrigens „nicht Teil“ des Staatsvertrages ist! Nun zum einen: „Österreich verpflichtet“ sich, keine „Stützpunkte“ fremder Armeen auf „seinem Staatsgebiet“ zuzulassen! Jetzt gilt es den „Begriff Stützpunkt“ zu definieren denn, es „befinden sich 365 Tage“ im Jahr „Soldaten fremder Armeen“, in bis zu „Kompaniestärke auf österreichischem Staatsgebiet“! (in Allentsteig, im Gebirgskampfzentrum, als Gasthörer auf der LavAk oder der MilAk) Weiters „vergeht keine Woche“ in der nicht „Personal und kriegswichtiges Gerät“ durch Österreich (in der Regel über die Westautobahn) über „Ungarn nach Bossnien oder in den Kosovo“ transportiert wird, was „bei scharfer“ Auslegung des „Neutralitätsgesetzes“ eigentlich „nicht erlaubt“ wäre! Und zum „Bündnisverbot“… Österreich wirkt „aktiv, nach Art 23J BvG“ (der nicht unumstritten ist) an der „gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ der EU mit und „arbeitet eng mit der Nato“ im Rahmen der PfP zusammen! Wenn gewünscht gibt's noch mehr Beispiele.....
meint plotin