- Registriert
- 10. Dezember 2005
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AW: Rechtsterrorismus in Deutschland
Mir fällt auf, daß gerade jetzt, wo man mit dem Islam z.Z. scheinbar kein Angstgeschäft machen kann, die "Rechten" in den Focus gestellt werden.
Für mich ist diese "Empörung" und die statements der Politiker eine astreine Schmierenkomödie.
Es kann doch nicht sein, daß nur ich die kleine Eule, die ja bekanntlich eine der dümmsten Vögeln ist, schon seit Jahren bemerke, wie die rechte Szene immer "öffentlicher" wird und von der Polizei bei Aufmärschen gegen die Linke, und natürlich auch gegen das aufgebrachte Volk "beschützt" wird.
Ganze Ortschaften wurden von der Polizei und den Politikern im Stich gelassen bei ihrem Kampf gegen rechte, ordnungsgemäß angemeldete und bewilligte "Demonstrationen".
Oh. Ich vergaß. Das Demonstrationsrecht darf lt. Grundrecht keinem Bürger verwehrt werden.
Aber ist "Wiederbetätigung" nicht verboten? MWn ja. Und da frage ich mich, wie sich das Grundrecht in diesem Fall mit dem Strafrecht vereinbaren läßt.
Mein kleiner Hausfrauenverstand sagt mir nämlich, daß das Grundrecht verspielt ist, wenn ich eine lt. Strafrecht verbotene Handlung begehe.
Wie kann das "gesetzeskonform" sein?
Natürlich. Wenn der Verfassungsschutz will, wird alles juristisch so hingebogen, bis es nach dem Gesetzt vollkommen legal ist.
Es gibt zwei Grundwahrheiten
1. die Politiker haben davon gaaaaar nichts gewußt (drum sind's jetzt ja soooo überrascht davon, daß das in D möglich ist. In Ö wird's bald genau so sein)
2. die Erde ist eine Scheibe
lg.eule
Mir fällt auf, daß gerade jetzt, wo man mit dem Islam z.Z. scheinbar kein Angstgeschäft machen kann, die "Rechten" in den Focus gestellt werden.
Für mich ist diese "Empörung" und die statements der Politiker eine astreine Schmierenkomödie.
Es kann doch nicht sein, daß nur ich die kleine Eule, die ja bekanntlich eine der dümmsten Vögeln ist, schon seit Jahren bemerke, wie die rechte Szene immer "öffentlicher" wird und von der Polizei bei Aufmärschen gegen die Linke, und natürlich auch gegen das aufgebrachte Volk "beschützt" wird.
Ganze Ortschaften wurden von der Polizei und den Politikern im Stich gelassen bei ihrem Kampf gegen rechte, ordnungsgemäß angemeldete und bewilligte "Demonstrationen".
Oh. Ich vergaß. Das Demonstrationsrecht darf lt. Grundrecht keinem Bürger verwehrt werden.
Aber ist "Wiederbetätigung" nicht verboten? MWn ja. Und da frage ich mich, wie sich das Grundrecht in diesem Fall mit dem Strafrecht vereinbaren läßt.
Mein kleiner Hausfrauenverstand sagt mir nämlich, daß das Grundrecht verspielt ist, wenn ich eine lt. Strafrecht verbotene Handlung begehe.
Wie kann das "gesetzeskonform" sein?
Natürlich. Wenn der Verfassungsschutz will, wird alles juristisch so hingebogen, bis es nach dem Gesetzt vollkommen legal ist.
Es gibt zwei Grundwahrheiten
1. die Politiker haben davon gaaaaar nichts gewußt (drum sind's jetzt ja soooo überrascht davon, daß das in D möglich ist. In Ö wird's bald genau so sein)
2. die Erde ist eine Scheibe
lg.eule
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