^gaia^
Well-Known Member
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Schon der erste Absatz erklärt das sehr gut: https://www.aerzteblatt.de/archiv/173611/Forensische-Altersdiagnostik
Ich sehe da überhaupt kein Problem !
Lies den Absatz noch einmal ! Das sind keine Leute in Not, das sind keine Flüchtlinge (Asylwerber) entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention.
Das ist alles aus kühler und gesetzestreuer Sicht betrachtet, eine Sicht die ich aber nicht teile.
Gut, es wird das jüngste Alter eines Flüchtlings( per Diagnose durh die angegebenenVerfahren)als Grundlage genommen Und es ist rechtes jemanden zu zwangsrötgen( vorausgesetzt man findet jemanden der das durchführen mag)
Aber: ich stoße mich am Abschieben. Da heißt es so schön.
[*]Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit. seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.
[*]2.
Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.
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