Wie gesagt: das Kindergeld - oder bei euch die
Familienbeihilfe - ist keine Sozialleistung und nicht an Bedingungen geknüpft. Die einzige Bedingung ist, dass das Kind existiert. Dass das in deinen Kopf und noch weniger zu deiner Ideologie passt, dafür interessiert sich das Grundgesetz zum Glück nicht.