Belair57
Well-Known Member
- Registriert
- 16. November 2007
- Beiträge
- 7.452
In Österreich gibt es die Schulpflicht wie in Deutschland auch. Im entsprechenden Gesetz sind die Pflichten und Rechte der Eltern und der Kinder detailliert enthalten. Dieses Gesetz kann entsprechend verschärft werden, wenn es Defizite geben sollte, aber das Gesetz zur Familienbeihilfe heranzuziehen, um das Schulgesetz durchzusetzen, ist Willkür. Eine solche Maßnahme könnte höchstens die FPÖ versuchen durchzusetzen, weil sie im Besitz des Copyright in Sachen Willkür ist. Als nächstes werdet ihr wohl die Familienbeihilfe davon abhängig machen, ob das Kind die Nationalhymne korrekt singen kann oder gar das Vaterunser auswendig beherrscht.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist an Bedingungen geknüpft, die erfüllt sein müssen. Die Voraussetzungen zur Familienbeihilfe waren in dem von dir verlinkten Text eindeutig.
Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten.
Du hast den Inhalt meiner Beiträge, die Kantig in seinem Beitrag #477 sehr gut auf den Punkt gebracht hat, verstanden und du willst mich einfach nur weiter provozieren oder deine Gedankenwelt befindet sich wirklich auf Miau Miau Katze,Frau Holle u.s.w. Niveau.
In beiden Fällen erübrigt sich, mit dir, jede weitere Diskussion zu diesem Thema !