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Österreich hüte sich davor,

An deiner Stelle wäre ich mir da nicht so sicher, denn es sind schon größere
Länder in Konkurs gegangen.
.....Auf solch eine "Idee" muss man auch erst einmal kommen! Der "österreichische Staat" wird, auf Grund der "reduzierten Kinderbeihilfe" für im "Ausland lebende Kinder", von den betreffenden Ländern in den Konkurs getrieben! Nicht schlecht mein Lieber!.....

meint plotin
 
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Österreich braucht sich vor gar nichts hüten und wird auch keinen Kürzeren ziehen. Österreich ist ein souveräner Staat, dessen demokratisch gewählte Regierung Gesetze im interesse österreichischer Staatsbüger beschließt.

Warum und in welcher Form sollten sich 1000 Ausländer gegen einen Österreich wehren ???

Den hier mit ihren Kindern lebenden Ausländern wird die Kinderbeihilfe nicht gekürzt !!!

Mal von diesem Gesetz abgesehen, dessen Inhalt ich nicht kenne. Ich nehme an, es handelt sich um Kinder, die im EU-Ausland leben und mindestens ein Elternteil in Österreich lebt und arbeitet, weil für im Ausland lebende Kinder außerhalb der EU – vermutlich ähnlich wie in Deutschland - ohnehin kein Kindergeldanspruch besteht.

So vollmundig, wie du es hier tust, würde ich dennoch nicht daherkommen. Wenn du und deine Gesinnungsbrüder meint, "Gesetze im interesse österreichischer Staatsbüger" (die Rechtschreibfehler stammen von dir) zu beschließen, dann vergesst ihr, dass Österreich als Industrieland nicht nur für den Eigenbedarf produziert und daher auf das Wohlwollen der Abnehmer seiner exportierten Waren angewiesen ist. Wenn ihr also meint "Gesetze im interesse österreichischer Staatsbüger" zu beschließen, dann solltet ihr vorher wissen, wo die Interessen österreichischer Bürger liegen, aber vor lauter Engstirnigkeit hapert es bei euch daran.:)
 
Es ist nicht sinnvoll, seine eigenen Interessen dauerhaft komplett zu unterdrücken, weil irgendjemand auf der Welt einem böse sein könnte. Irgendjemand ist immer böse oder könnte leicht vergrätzt sein, wenn sein eingeplanter Gewinn geschmälert wird. Im Eltern -Kinder-Verhältnis bedeutet dies, dass das Kind sich auch dann von den Elten nach und nach befreien muss, wenn die Mutter deswegen mal traurig oder beleidigt schaut. Es muss das ertragen können.

Österreich muss das im Verhältnis zu größeren Staaten oder der EU ertragen können, um selber zu wachsen, seine Identität zurück zu finden. Wer dauerhaft seine Bedürfnisse verleugnet, verliert seine gewachsene Identität. Verhält Österreich sich gegenüber seinen Erpressern dauerhaft unterwürfig, wie es Anideos oder andere wichtige Personen des Zeitgeschehens verlangen, schwindet beim Täter der Respekt. Dann geht es den Österreichern wie den Deutschen. Der Täter wird immer aggressiver und lässt seinem Zerstörungsdrang freien Lauf. Wer dauerhaft die Opferrolle einnimmt, übernimmt irgendwann die zerstörerische Haltung des Täters und richtet seine Wut mangels Ausdrucks- undUmsetzungsfähigkeit innerer Impulse schussendlich gegen sich selbst.
 
Was du hier zusammengereimt hast, verstehst nur du. Dass die Käufer deutscher und österreichischer Exportwaren Erpresser wären, kann nur deiner absurden Sicht entspringen.
 
Gesetze im interesse österreichischer Staatsbüger"
Ich kann dieser Formulierung hinsichtlich Familienbeihilfe schon etwas abgewinnen.
Die Familienbeihilfe war als Beihilfe für den "Familienwohnsitz" gedacht - und da hatte man nur Österreich im Auge.
Mit dem Prinzip der Freizügigkeit und die Koppelung von Sozialleistungen an den Lohn ist dieses Prinzip unter gegangen.
Man kann diese Absicht als überholt ansehen. Bleibt allerdings schon die Tatsache, daß es wohl nicht sein kann, daß Beihilfen im EU-Ausland wesentliches Entgelt wird.
Die absolute Ablehnung des Begehrens mit der Begründung auf EU-Recht wackelt für mich, weil man hatte dem UK eine derartige Neuregelung (?zum Verbleib in der EU) in Aussicht gestellt.
Ein konkretes DAFÜR oder DAGEGEN habe ich mir noch nicht gebildet.
Pragmatisch meine ich: Wenn es sich um Beträge handelt, die für das Budget !!ernsthaft von Bedeutung sind, dann sollte man eine Neuregelung formulieren und den Rechtsweg beschreiten.
Die Problematik der Pflege ist ein anderes Kapitel. Mit Abschaffung des Pflegeregreß wurde die moralische Kindespflicht für Elternpflege aufgegeben: Das soll alles der Staat machen, so wie die Mutter als Bezugsperson durch Kinderbetreuungseinrichtung ersetzt wird. Ich lebe halt noch in diesen (?ver) alte(te)n Vorstellungen.
Bleiben viele ?????
 
Ich kann dieser Formulierung hinsichtlich Familienbeihilfe schon etwas abgewinnen.
Die Familienbeihilfe war als Beihilfe für den "Familienwohnsitz" gedacht - und da hatte man nur Österreich im Auge.
Mit dem Prinzip der Freizügigkeit und die Koppelung von Sozialleistungen an den Lohn ist dieses Prinzip unter gegangen.
Man kann diese Absicht als überholt ansehen. Bleibt allerdings schon die Tatsache, daß es wohl nicht sein kann, daß Beihilfen im EU-Ausland wesentliches Entgelt wird.
Die absolute Ablehnung des Begehrens mit der Begründung auf EU-Recht wackelt für mich, weil man hatte dem UK eine derartige Neuregelung (?zum Verbleib in der EU) in Aussicht gestellt.
Ein konkretes DAFÜR oder DAGEGEN habe ich mir noch nicht gebildet.
Pragmatisch meine ich: Wenn es sich um Beträge handelt, die für das Budget !!ernsthaft von Bedeutung sind, dann sollte man eine Neuregelung formulieren und den Rechtsweg beschreiten.
Die Problematik der Pflege ist ein anderes Kapitel. Mit Abschaffung des Pflegeregreß wurde die moralische Kindespflicht für Elternpflege aufgegeben: Das soll alles der Staat machen, so wie die Mutter als Bezugsperson durch Kinderbetreuungseinrichtung ersetzt wird. Ich lebe halt noch in diesen (?ver) alte(te)n Vorstellungen.
Bleiben viele ?????

Es ging mir hauptsächlich um die Sicht von Belair57, was die Interessen österreichischer Staatsbürger angeht.

Das Thema Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder wird in Deutschland auch diskutiert und teilweise infrage gestellt. Details über das österreichische Kindergeld sind mir nicht bekannt, wie ich bereits sagte. In Deutschland beträgt das Kindergeld zurzeit für das erste und das zweite Kind 194 € monatlich und ab dem dritten Kind 225 €. Es ist mir bewusst, dass diese Summe in Rumänien oder Bulgarien bereits ab dem ersten Kind dem Monatsverdienst eines einfachen Arbeiters entspricht, geschweige denn der Rente mancher Oma dort. Das Kindergeld richtet sich natürlich nach den Bedürfnissen der Kinder in Deutschland und den Lebenshaltungskosten hier. Dass da Raum für Missbrauch durch EU-Ausländer vorhanden ist, ist mir auch bewusst. Das Freizügigkeitsabkommen in der EU wurde jedoch von allen beteiligten EU-Staaten unterzeichnet und ich gehe davon aus, dass sie es sich vorher genau überlegt haben. Vor der EU-Erweiterung Richtung Osten und Südosten wäre es offensichtlich kein Problem, aber jetzt, nachdem etliche ärmere Länder hinzugekommen sind, weil man neue Märkte mit enormem Nachholbedarf erschließen wollte, jetzt sind diese Länder ein Problem für Österreich und Deutschland. Wenn also Belair57 meint, dass Österreich Gesetze nur im Interesse österreichischer Staatsbürger braucht, dann will er offensichtlich auch das Kindergeld für in Österreich lebende Ausländerkinder kürzen oder sogar Abschaffen. Er kann auch nur von solchen Gesetzen sprechen, wenn er die Interessen der österreichischen Bürger überblickt und das tut er offensichtlich nicht, weil er die Interessen Österreichs als Mitglied der EU nicht ausreichend berücksichtigt. Ich weiß natürlich auch, dass er sich einen Austritt Österreichs aus der EU wünscht. Sie hoffentlich nicht?
 
Ich weiß natürlich auch, dass er sich einen Austritt Österreichs aus der EU wünscht. Sie hoffentlich nicht?
Ein Austritt ist für mich kein Punkt - wohl aber Verbesserungen, wie sie zB Juncker (Subsidiarität) vorgeschlagen hat. Dazu kommt noch die unausgegorene Idee von den "Regionen" (Menasse).
Siehe auch
https://derstandard.at/200007205704...exierung-der-Familienbeihilfe-im-EU-Parlament
Auf diese nebulose Anfrage erwarte ich keine Antwort, zumal die zuständige Kommissarin vor etlicher Zeit meinte: Es kommt auf die Formulierung an.
Abwarten.
 
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