Ich kann dieser Formulierung hinsichtlich Familienbeihilfe schon etwas abgewinnen.
Die Familienbeihilfe war als Beihilfe für den "Familienwohnsitz" gedacht - und da hatte man nur Österreich im Auge.
Mit dem Prinzip der Freizügigkeit und die Koppelung von Sozialleistungen an den Lohn ist dieses Prinzip unter gegangen.
Man kann diese Absicht als überholt ansehen. Bleibt allerdings schon die Tatsache, daß es wohl nicht sein kann, daß Beihilfen im EU-Ausland wesentliches Entgelt wird.
Die absolute Ablehnung des Begehrens mit der Begründung auf EU-Recht wackelt für mich, weil man hatte dem UK eine derartige Neuregelung (?zum Verbleib in der EU) in Aussicht gestellt.
Ein konkretes DAFÜR oder DAGEGEN habe ich mir noch nicht gebildet.
Pragmatisch meine ich: Wenn es sich um Beträge handelt, die für das Budget !!ernsthaft von Bedeutung sind, dann sollte man eine Neuregelung formulieren und den Rechtsweg beschreiten.
Die Problematik der Pflege ist ein anderes Kapitel. Mit Abschaffung des Pflegeregreß wurde die moralische Kindespflicht für Elternpflege aufgegeben: Das soll alles der Staat machen, so wie die Mutter als Bezugsperson durch Kinderbetreuungseinrichtung ersetzt wird. Ich lebe halt noch in diesen (?ver) alte(te)n Vorstellungen.
Bleiben viele ?????