Das was ich schrieb. Lies einfach nochmal alles und blende sowas wie "Hass auf Frauen, die auf unschuldige Männer losgehen" aus.
Betrachte es neutral. Dann stellst Du vielleicht fest, dass es eine Gesetzeslücke ist, wenn etwas Schriftliches das X an Y sendet nicht als Beweis verwendet werden kann, weil nicht öffentlich.
Da das aber tatsächlich sehr schwer ist, schrieb ich das mit der "Sorgfaltspflicht", was vermitteln würde, dass man nicht so einfach andere Menschen via Internet beleidigen darf.
Denn jeder muss seinen Account schützen. Sich also ausloggen oder an öffentlichen PC's die Passwörter nicht speichern.
Außerdem sollte man die Möglichkeit einer Strafe( bei Beweisbarkeit)festlegen. Stell Dir vor, jemand prahlt zB damit, dass er im Internet Z beleidigt. Und C ist so empört, dass er/sie als Zeuge auftreten möchte.
Dann ist die schriftliche nicht öffentliche Beleidigung bewiesen.