Timirjasevez
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AW: Neues aus Russland
Die Staatsduma hat gestern in erster Lesung den Entwurf eines Verbraucherinsolvenzgesetzes behandelt.
Bisher ist dieses Rechtsgebiet in Russland nicht geregelt.
Demnach sollen zukünftig private Schuldner mit mehr als 50.000 Rubel Verbindlichkeiten, regelmäßigem Einkommen und mehr als drei Monaten Zahlungsrückstand bei Gericht einen Insolvenzantrag stellen können. Das Gericht stellt die Höhe der Schulden dann fest und fixiert eine fünfjährige Wohlverhaltensphase.
Ein Konkursverwalter muss nicht bestellt werden.
In den besagten fünf Jahren darf der Schuldner keine neuen Kredite aufnehmen und kein Gewerbe ausüben.
In Russland beträgt das Volumen der Verbraucherkredite momentan sieben Milliarden Rubel.
Erste Änderungsvorschläge für die zweite Lesung formulieren u. a. eine Wohnflächenregelung für Schuldner, die Ausklammerung von selbstgenutztem Wohnungseigentum aus der Konkursmasse und ein Ausreisverbot für den Schuldner.
Die Staatsduma hat gestern in erster Lesung den Entwurf eines Verbraucherinsolvenzgesetzes behandelt.
Bisher ist dieses Rechtsgebiet in Russland nicht geregelt.
Demnach sollen zukünftig private Schuldner mit mehr als 50.000 Rubel Verbindlichkeiten, regelmäßigem Einkommen und mehr als drei Monaten Zahlungsrückstand bei Gericht einen Insolvenzantrag stellen können. Das Gericht stellt die Höhe der Schulden dann fest und fixiert eine fünfjährige Wohlverhaltensphase.
Ein Konkursverwalter muss nicht bestellt werden.
In den besagten fünf Jahren darf der Schuldner keine neuen Kredite aufnehmen und kein Gewerbe ausüben.
In Russland beträgt das Volumen der Verbraucherkredite momentan sieben Milliarden Rubel.
Erste Änderungsvorschläge für die zweite Lesung formulieren u. a. eine Wohnflächenregelung für Schuldner, die Ausklammerung von selbstgenutztem Wohnungseigentum aus der Konkursmasse und ein Ausreisverbot für den Schuldner.