Russlands Ministerpräsident Dmitri Medwedjew hat eine Regierungsverordnung unterzeichnet, mit der die Einrichtung und Verwendung eines gesamtrussischen staatlichen Registers (Datenbank) von Internetdomains und Weblinks, deren Inhalte nach russischem Recht gesetzeswidrig, verboten oder illegal sind, geregelt wird.
Federführend wird dabei die russische Telekommunikationsaufsicht ROSKOMNADSOR sein.
Offizielle Gesetzesgrundlage für die Durchführungsverordnung ist das Jugendschutzgesetz Nr. 139-F3 vom 28. Juli 2012, dessen Änderungen in den §§ 2 und 3 morgen in Kraft treten.
Die Internet-Überwachung obliegt der Föderalen Antidrogenbehörde FSKN (Betäubungsmittel und Pharmaka), ROSPOTREBNADSOR (Mobbing, Suizidpropaganda) und ROSKOMNADSOR (Pornografie, organisierte Kriminalität u. ä.).
Das neue Recht verpflichtet die Provider zu umfassender Mitwirkung, entsprechenden technischen Maßnahmen und birgt nach Meinung von Kritikern die Gefahr seines Missbrauchs zum Zwecke politischer Internet-Zensur in sich.