Ich vermisse, daß Sie überhaupt nicht auf die Behandlung des Beichtgeheimnisses von der "weltlichen Verwaltung" eingehen. Da wird diese Geheimnis den anderen Rechten auf Verschwiegenheit gleich gestellt - wahrscheinlich, um diese Geheimnisse auch aufrecht zu erhalten. Es würde zu weit führen, auf die Diskussion über die ärztliche Schweigepflicht (siehe zBhttps://derstandard.at/2000097970630/Regierung-kann-Kritik-an-Strafrechtsverschaerfungen-nicht-nachvollziehen und das Amtsgeheimnis einzugehen - kommt nur ab und zu zur Sprache.