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Katholiken fordern Neuanfang von der Kirche

Ich liege nicht falsch. Der Vatikan - wie Sie richtig sagen - ist ein Staat. Die rk Kirche nicht. Zur gef. Kenntnis:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vatikanstadt

Die Glaubensschafe sind einfältige Träumer, würde dies konkret befolgt, müsste man Ratzinger, Franziskus und hunderte hochrangige Pfaffen in den Laienstand versetzen:

Forderungen der Opferverbände
Konkret forderten die Opferverbände auch in einem Gespräch mit den Organisatoren der Konferenz im Vatikan, dass der Missbrauch im Kirchenrecht ausdrücklich als schwerwiegende Straftat klassifiziert und die Degradierung von Priestern und Bischöfen zu katholischen Laien verbindlich vorgeschrieben werden. Dies solle für die Täter gelten, aber auch für diejenigen, die sie möglicherweise gedeckt haben.
 
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Dem wird die Frage der fehlenden "generellen Anzeigepflicht" entgegen gehalten.

Von wem entgegen gehalten, von der Kinderschänder Ges.m.b.H katholische Kirche, welche zwar Reue und Aufklärung heuchelt, aber sich an jeden Stohhalm zur weiteren Vertuschung ihrer tausenden Kinderschändungen klammert?

Es ist geradezu grotesk, da wird von den Pfaffen und ihren Afterleckern andauernd Reue geflennt, und Aufklärung versprochen, aber an konkreten Argumenten hört man nur weitere Aufklärungs Verhinderungs Strategien und Ausflüchte warum man weiter vertuscht.

Was dieser klerikal Abschaum verhindern möchte, ist die Einsicht das es hier keinesfalls um Einzelfälle gehandelt hat, sondern ein in völliger perverser Unverschämtheit allgemein gepflogenes "Gewohnheitsreicht" der Pfaffen, etwa dem Jus prime noctis vergleichbar, Kinder völlig ungeniert schänden zu dürfen.
 
Ja. Es gibt allerdings in ? Frankreich die Pflicht zur Anzeige für Verbrechen, die ein Priester außerhalb des Beichtgeheimnisses erfahren hat. Wesentlich erscheint mir, daß man die Verjährungsfristen dem bürgerlichen Recht anpaßt:
zB 30 Jahre ab Kenntnis.

Schön bei der Wahrheit bleiben Hochwürden, auch wenn es gewohnheitsmäßig schwer fällt;)
Frankreich
In Frankreich entbindet das Beichtgeheimnis nicht von der Verpflichtung, Straftaten gegen Wehrlose oder Personen unter 15 Jahren anzuzeigen. Das Unterlassen der Strafanzeige wird mit Geldstrafe bis 45.000 € und Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet.[18]

Es ist sogar ein hochrangiger Pfaffe wegen Vertuschung verurteilt worden, obwohl er sich auf das Beichtgeheimnis auszureden versucht hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Klarstellung. Sie haben offensichtlich das ? (in Worten: Fragezeichen) übersehen.

Wie man sieht, dank Voltaire kann man den Pfaffen Abschaum auch von seinem Podest stoßen;)

Frankreich
In Frankreich entbindet das Beichtgeheimnis nicht von der Verpflichtung, Straftaten gegen Wehrlose oder Personen unter 15 Jahren anzuzeigen. Das Unterlassen der Strafanzeige wird mit Geldstrafe bis 45.000 € und Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet.[18]

Es ist sogar ein hochrangiger Pfaffe wegen Vertuschung verurteilt worden, obwohl er sich auf das Beichtgeheimnis auszureden versucht hat.
 
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