Sollte man meinen. Stimmt aber nicht. Der Begriff "Demokratie" ist als Grundrecht nicht
gesetzlich an sich geschützt; witzigerweise wird jede freie Meinungsäußerung eines Individuums dazu aber "
trotzdem" garantiert, - für und gegen den Aussagenden versteht sich natürlich!
Dies bedeutet, dass die Demokratie zwar eine Staatsform ist, aber nicht automatisch ein Recht auf Demokratie impliziert.
Eine deutsche "Große Koalitionsregierung" hat deshalb schon vor 50 Jahren eine
Notstandsgesetzgebung auf den Weg gebracht hat, die 20 Jahre später "gute Dienste" geleistet hat, bei der durch Franz Josefs Strauß heimliche Milliardenkreditvergabe an die schwächelnde DDR die deutsche Wiedervereinigung der Ost-West-Parteien finanziell "unheimlich hochintelligent" eingeleitet wurde.
Meine mäeutisch wortbedeutungsschwangere Erklärung zur
Definition von Demokratie habe ich übrigens hier im Forum schon zweimal zum Besten gegeben, warum also nicht auch ein drittes Mal:
<< 'Demokratie' ist eine "volksame" Worthülsenfruchtblase,
die spätestens alle vier bis fünf Jahre geleert werden muss,
weil Politiker partout nichts mehr halten können. >>
siehe hierzu auch in
https://www.denkforum.at/threads/selbstaufloesung-der-demokratie.13990/page-9
und hier:
https://www.denkforum.at/threads/woher-kommen-ideen.16818/page-6
Aber ein Grundgesetz gibt es schon, oder? Meines Wissens ist das Grundgesetz jenes Gesetz, dass sich aus er Verfassung definiert. Verfassungen gibt es aber schon?
Ja natürlich, Grundgesetze dienen dem Schutz von individuellen Grundrechten in unmittelbarer Betroffenheit, nicht aber unbedingt bei mittelbarer kollektiver Betroffenheit. Und die von der Verfassung garantierte Beschwerde wegen vermeintlicher Verletzung von Grundrechten darf nicht als Ultima Ratio einer Superrevisionsinstanz missverstanden werden.
Eine Verfassungsbeschwerde darf nur in Anspruch genommen werden, wenn der individuelle Rechtsweg erschöpft oder unter keinen Umständen im schriftlichen (Vor-)Verfahren über Stellvertreter der Rechtsprechung in einer zumutbaren Weise öffentlich beschritten werden könnte.
Homo sapiens hat erkannt kooperation und solidaritaet führen zu mehr fortschritt als reines jeder gegen jeden.
Genau solche Kooperationsformen sind grundrechtlich aber nicht automatisch "gesetzlich geschützt" oder gar "patentierbar", der Schutz ergibt sich ausschließlich aus dem Vertragsrecht unter Einhaltung nationaler und kulturell vorgegebener Verhaltens- und Sittengesetze, wodurch ein großer Spielraum für kreativ unangreifbares Vertragsrecht besteht, das in den meisten (=normalen und formalen) Fällen dem Gesetzesrecht im Vorrang vorgehen (dürfte)....
Bernies Sage (Bernhard Layer)