Der Glaube ist frei. Nur ergeben sich aus ihm keinerlei Pflichten für jemand Anderen.
Pflichten ergeben sich aus dem Verantwortungsbewusstsein.
Leistungen einfordern steht mit Zwang und nicht mit Pflicht in Verbindung.
Zumindest in einem eng gefassten Rahmen.
In einem weiter gefassten Rahmen fallen unter Pflichten auch naheliegende Interessen.
Diese Interessen zu verfolgen, wie für ein Kind zu sorgen, ist keine Pflicht, sondern eine Frage der Ethik.
So gilt es etwa in Indien als produktiv ein Kind totzuschlagen, wenn es ein Mädchen geworden ist, weil man sonst ja eine gesetzlich verbotene Mitgift zahlen muss, die sich kulturell eingebürgert hat, und die keiner haben will.
Ein klassisches Beispiel, für einen Vernunftfehlschlag.
Die missratene Vorstellung des Übermenschen, die es ja schon fast als Notwendigkeit erscheinen lässt, ein solcher zu sein, kommt in meinen Beispielen nicht zur Anwendung.
Ich spreche lediglich davon, dass es ein Verantwortungsbewusster Umgang mit einem Trauma ist, wenn man es loslassen will.
Um tatsächlich von Pflicht zu sprechen, muss auch der Betroffene geheilt werden wollen und die damit verbundenen Opfer erbringen wollen.
Denn dann hat er innerhalb seiner individuellen Lebensausrichtung diese Pflicht selbst gesetzt und der Betroffene versetzt sich so selber in die Lage sich zu helfen.
Das einzige worauf ich hinaus will ist, dass sich eben jeder nur selber in die Lage versetzen kann sich zu helfen.
Das Umfeld kann nur Unterstützung und Beratung anbieten.