Magere Zeilen sind psycho-strategischer Natur und dadurch erklärbar, dass dem Ausführenden etwas mangelt, was er als "
Wahlhelfer" hier nicht in der tatsächlichen Einmischung dürfen würde: "
Fette Beute schlachthofreif zu machen"!
Ehrlich, ich tue mir sehr schwer mit dem
Thema gewissenlos, aber ich versuch's halt mal auch so '
gewissenlos autschthentisch' diesbezüglich meine Meinung dergestalt rüberzubringen, dass es auch nur ein bisschen weh getan haben würde, würde nicht wenigstens ein bisschen würdevoll nachgefragt worden sein.
Hier also meine '
würdevoll' (...in der Formulierung '
ich würde' ...
) angenommenen weiteren Stellungsnahmen (
hier darf man das doch - oder? ) zu einer nicht wirklich ernsthaft eingebrachten Arbeitstollpatschhypothese, würde diese von einem gewissenlosen Fangfragenrotzlöffel zur Ausforschung unserer Moraliät und unseres Rassismusquotienten gestellt worden sein, was natürlich absurd ist!
Wenn ich vor die Wahl gestellt würde, über das Leben eines intelligenten, schwarzen und im Rollstuhl sitzenden Bubens oder eines geistig schwerbehinderten, europäischen Kindes zu entscheiden, ich würde zaghaft eines der Kinder töten lassen.
Wer würde 'diese Wahl' sich vorzustellen erlauben? - Nennen Sie mir seine Adresse und ich zeige Dich an!
Wo wohnt das Schicksal und welchem Recht unterliegt es ?
Exkurs: Das Schicksal stellt sich nicht selbst zur Wahl. Es kann immer nur plötzlich da sein und da bleibt es.
Das Schicksal an sich wohnt in einer Alokalität und kennt somit kein ständiges Aufenthaltsprinzip.
Es ist weder mit dem Ort noch seiner Zuteilung unmittelbar handlungsrelevant verbunden.
Es unterliegt damit seiner Herausforderung überall, womit es dem Bestimmungsrecht des jeweils Erkennenden unterliegt, der aber genauso Täter wie Opfer sein könnte!
Der dieses Thema '
freiwillig und ohne Not' Erkennende muss sich im Anfang wie ein Mittäter - oder in einem Spaßforum auch gerne als *
Miet-Täter in einer Muttitation* auftretend, - dritthaft und tritthaft doppelt behandeln lassen
- jedenfalls solange er seinen Auftraggeber schützt, der ihn zu dieser tückischen '
Wahloffenbarung in der Alternativlosigkeit' getrieben hat!
Hand auf's Herz: Kein Normalo würde doch bei einem so bescheuerten Wahlaufruf auf den Gedanken kommen, hier hätte sich keiner etwas dabei gedacht, was auch keinem etwas ausmachen würde!
Das strafbewehrte
lex loci delicti richtet sich jeweils nach dem
Recht, das am Tatort als vorbestimmt gilt.
Eine bedingungsabhängige arbeitshypothetisch nur angenommene (Pseudo-)Vortat ist nicht in allen Fällen bedingungslos einer würdevollen Selbstexkulption am gleichen Tatort (mit dem Spaßfaktor) zugänglich.
Da aber das Thema hier von (fast) jedermann nicht wirklich als ernstgemeint aufgefasst werden darf, muss ich hier von einer zulässigen Scherzfragestellung ausgehen.....
Wer aber zustimmt, sich freiwillig vor eine Scherzwahl stellen zu lassen, von der er wissen muss, dass diese Wahl im Ernstfall unzulässig und somit strafbewehrt wäre, der sollte besser an einer solchen Wahl gar nicht durch arglose Beantwortung teilnehmen, da hier im Ernstfall sogar die Enthaltung strafbar sein könnte.....
Insofern halte ich den von
*5Zeichen* in Anspruch genommenen '
Denkmodul' für durchaus verständlich und in angedrohter Handlungsfolge als sinnvoller Beitrag für eine Abschreckung des (Vor-)Täters angemessen.
Der (Pseudo-)Angeklagte bzw. sein von ihm beauftragter (Turbo-)Fragesteller möge(n), wie es das absolute Recht gebietet, gerne das letzte Wort haben, denn das letzte Wort steht naturgemäß entweder anmaßend über dem Recht, gleichmaßend im Recht und untergleichmaßend unter dem Recht des Scheffels von Schöffen....
......vorausgesetzt natürlich, dass der Vorbeschuldigte nicht vorher von
5Zeichen in einem menschenfamilienschicksalhaften Pseudo-Putativ-Notwehr-Exzess in die ewigen Jagdgründe geschickt worden sein würde.......
Bernies Klage in Bernies Sage