• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Gewissenlos

Werbung:
Es ist va. die Natur, die Lebensunwertigkeit bestimmt, wie zB bei Kindern und Alten, die nicht versorgt werden, sich selbst überlassen sind und sterben. Das trifft grundsätzlich auch auf geburtsblinde Taubstumme zu. Allerdings kann an diesen in speziellen Anstalten gut geforscht werden.

Der Mensch als Teil der Natur besitzt die Fähigkeit, Vergleiche zu stellen und sein eigenes Leben als unwert zu deuten (siehe Monika Lierhaus) und auf Verständnis durch andere (siehe Samuel Koch) zu treffen.
 
Magere Zeilen sind psycho-strategischer Natur und dadurch erklärbar, dass dem Ausführenden etwas mangelt, was er als "Wahlhelfer" hier nicht in der tatsächlichen Einmischung dürfen würde: "Fette Beute schlachthofreif zu machen"!
:lachen:

Ehrlich, ich tue mir sehr schwer mit dem Thema gewissenlos, aber ich versuch's halt mal auch so 'gewissenlos autschthentisch' diesbezüglich meine Meinung dergestalt rüberzubringen, dass es auch nur ein bisschen weh getan haben würde, würde nicht wenigstens ein bisschen würdevoll nachgefragt worden sein.

;)

Hier also meine 'würdevoll' (...in der Formulierung 'ich würde' ...:)) angenommenen weiteren Stellungsnahmen (hier darf man das doch - oder? ;)) zu einer nicht wirklich ernsthaft eingebrachten Arbeitstollpatschhypothese, würde diese von einem gewissenlosen Fangfragenrotzlöffel zur Ausforschung unserer Moraliät und unseres Rassismusquotienten gestellt worden sein, was natürlich absurd ist!
:lachen:

Wenn ich vor die Wahl gestellt würde, über das Leben eines intelligenten, schwarzen und im Rollstuhl sitzenden Bubens oder eines geistig schwerbehinderten, europäischen Kindes zu entscheiden, ich würde zaghaft eines der Kinder töten lassen.
Wer würde 'diese Wahl' sich vorzustellen erlauben? - Nennen Sie mir seine Adresse und ich zeige Dich an!
Wo wohnt das Schicksal und welchem Recht unterliegt es ?
Exkurs: Das Schicksal stellt sich nicht selbst zur Wahl. Es kann immer nur plötzlich da sein und da bleibt es.

Das Schicksal an sich wohnt in einer Alokalität und kennt somit kein ständiges Aufenthaltsprinzip.
Es ist weder mit dem Ort noch seiner Zuteilung unmittelbar handlungsrelevant verbunden.
Es unterliegt damit seiner Herausforderung überall, womit es dem Bestimmungsrecht des jeweils Erkennenden unterliegt, der aber genauso Täter wie Opfer sein könnte!

Der dieses Thema 'freiwillig und ohne Not' Erkennende muss sich im Anfang wie ein Mittäter - oder in einem Spaßforum auch gerne als *Miet-Täter in einer Muttitation* auftretend, - dritthaft und tritthaft doppelt behandeln lassen :D - jedenfalls solange er seinen Auftraggeber schützt, der ihn zu dieser tückischen 'Wahloffenbarung in der Alternativlosigkeit' getrieben hat!

Hand auf's Herz: Kein Normalo würde doch bei einem so bescheuerten Wahlaufruf auf den Gedanken kommen, hier hätte sich keiner etwas dabei gedacht, was auch keinem etwas ausmachen würde! :)

Das strafbewehrte lex loci delicti richtet sich jeweils nach dem Recht, das am Tatort als vorbestimmt gilt.

Eine bedingungsabhängige arbeitshypothetisch nur angenommene (Pseudo-)Vortat ist nicht in allen Fällen bedingungslos einer würdevollen Selbstexkulption am gleichen Tatort (mit dem Spaßfaktor) zugänglich.

Da aber das Thema hier von (fast) jedermann nicht wirklich als ernstgemeint aufgefasst werden darf, muss ich hier von einer zulässigen Scherzfragestellung ausgehen.....

Wer aber zustimmt, sich freiwillig vor eine Scherzwahl stellen zu lassen, von der er wissen muss, dass diese Wahl im Ernstfall unzulässig und somit strafbewehrt wäre, der sollte besser an einer solchen Wahl gar nicht durch arglose Beantwortung teilnehmen, da hier im Ernstfall sogar die Enthaltung strafbar sein könnte.....

Insofern halte ich den von *5Zeichen* in Anspruch genommenen 'Denkmodul' für durchaus verständlich und in angedrohter Handlungsfolge als sinnvoller Beitrag für eine Abschreckung des (Vor-)Täters angemessen.

Der (Pseudo-)Angeklagte bzw. sein von ihm beauftragter (Turbo-)Fragesteller möge(n), wie es das absolute Recht gebietet, gerne das letzte Wort haben, denn das letzte Wort steht naturgemäß entweder anmaßend über dem Recht, gleichmaßend im Recht und untergleichmaßend unter dem Recht des Scheffels von Schöffen....

......vorausgesetzt natürlich, dass der Vorbeschuldigte nicht vorher von 5Zeichen in einem menschenfamilienschicksalhaften Pseudo-Putativ-Notwehr-Exzess in die ewigen Jagdgründe geschickt worden sein würde....... :D

Bernies Klage in Bernies Sage
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Worte verletzen, liegt das u.U. an der treffsicheren Formulierung des Verbalschützen, der so seine Gier nach Treffsicherheit befriedigt, was aber nicht heißt, daß er deswegen bereits gewissenlos agiert, so er den verbal geschundenen Kreaturen genau das gibt, wonach diese dürsten.
 
Mordgelüste könnte nichts in mir wecken,aber jemandem einmal eine runter zu hauen, das wäre durchaus drinnen, obwohl ich es bis jetzt noch nicht getan habe.
 
Werbung:
Wenn ich vor die Wahl gestellt würde, über das Leben eines intelligenten, schwarzen und im Rollstuhl sitzenden Bubens oder eines geistig schwerbehinderten, europäischen Kindes zu entscheiden, ich würde zaghaft eines der Kinder töten lassen.

Welches Kind würden Sie töten lassen und wie würden Sie Ihre Entscheidung rechtfertigen?
 
Zurück
Oben