AW: Gewalt ist (k)ein (Kinder)Spiel
Gewaltfreiheit, das gibt es nicht, das sollten die sog. Intelektüllen doch so langsam mitbekommen. Selbst das Nichtgewaltsamseinwollen...birgt das Gegenteil. Sollten 10.000 Jahre Menschsein (Gewalt) nicht als Anschauung und Scheitern der Fritzschen Lehre genügen?
Hallo !
Gewalt ist weder
ein Spiel, noch
ein Kinderspiel, noch
ein Erwachsenenspiel,
Gewalt ist ganz brutal das
unkultivierteste Mittel, seine Bedürfnisse zu decken bzw. seine Wünsche zu erfüllen.
Grundsätzlich möchte ich meinen, dass
eine Familie,
eine Gruppe,
ein Verein,
ein Dorf,
ein Bezirk,
ein Kreis,
ein Land,
ein Staat oder
ein Staatenbund
so kultiviert ist,
so wenig Gewalt er/sie für die Deckung der Bedürfnisse und Erfüllung der Wünsche
aufwendet oder positiv ausgedrückt,
so viele friedliche Wege er/sie dazu findet.
Das wäre einmal ein Ideal. In der Realität (man kann sich täglich von ihr überzeugen) möchte hier einmal unterscheiden zwischen:
- offensiver Gewalt
- defensiver Gewalt
zu 1.) Offensive Gewalt ist die Gewalt, die angewendet wird, um seinen Willen durchzusetzen, z.B. um sich zu bereichern. Da ich überzeugt bin, dass letztendlich auch die staatliche Gewalt in der Familie, also im kleinen Kreis beginnt, möchte ich im kleinen Kreis bleiben und das Beispiel vom großen und kleinen Jungen mit dem Ball (noch einmal) bringen: ein 8-jähriger Junge spielt mit einem Ball - einem
14-jährigen, dem 8-Jährigen körperlich eindeutig überlegenen Jungen gefällt dieser Ball - er nimmt dem 8-Jährigen den Ball weg. Das ist offensive Gewalt, auch wenn der Größere den Kleineren vorher verbal aufgefordert hat, ihm den Ball zu überlassen.
zu 2.) Defensive Gewalt ist die Gewalt, die angewendet wird, um offensive Gewalt abzuwenden (= Notwehr), nach meinem Empfinden auch die, die nötig ist, das eigene Hab und Gut zu verteidigen. So darf man in Österreich - auch als Privater - einen ertappten Dieb mit Gewalt festhalten (nicht schlagen).
Weiters sollte man mMn differenzieren zwischen der
a.) staatlichen Gewalt- und der
b.) persönlichen Gewaltanwendung.
Die (a) staatliche Gewalt ist mE dann gerechtfertigt, wenn die von demokratisch gewählten Politikern gemachten Gesetze durch Worte nicht mehr durchsetzbar sind.
(b) Persönliche Gewaltanwendung sollte es nur als Abwehr- bzw. Notwehr ( =
defensive Gewalt) geben, wobei auch hier die Verhältnismäßigkeit zu prüfen sein wird.
Weiters ist zu unterscheiden zwischen
A) körperlicher, brachialer Gewalt und
B) psychischer Gewalt,
die zwar meines Erachtens gleich arg sind (der Anstifter ist gleich schuldig wie der Täter), aber in ihren Auswirkungen verschiedenartig.
Ich hoffe, dass mir die nachhaltig (krankhaft) Ultrakonservativen den einen oder anderen neuen, noch nicht jedem Menschen bekannten Ausdruck verzeihen; jedes Wort war einmal neu.
Liebe Grüße
Zeili