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Evidenz

EarlGray schrieb:
- der wahrnehmungsprozess bedarf dreierlei

1 ein wahrzunehmendes objekt
2 ein wahrnehmendes subjekt
3 ein vermittelndes Medium
jetzt immer aus der perspektive des jeweils wahrnehmendes)


evidenz hängt ja nun irgendwie mit wahrnehmung zusammen wie die wahrnehmung auch mit einem bewusstsein zusammenhängt.

mag ein einfacher ziegelstein noch über eine hohe evidenz dh. anschaulichkeit verfügen der auch von subjekten geringerer bewußtseinsstufe klar erkannt wird ist es bei abstrakteren objekten wie zb einer systemischen erkrankung zusehends vom bewusstsein des erkennenden subjektes abhängig.

Möglich auch, dass der Mensch generell an einer systemischen Erkrankung leidet und erst durch das Fühlen eines bestimmten 'Ding -X' wach gerüttelt wird. Außerdem denke ich nicht dabei an Bewusstseinstufen, sondern eher an einer 'blitzartigen/erfahrbaren Idee' die einen nicht ruhen lässt. Man wird hinaus katapultiert aus dem Gestank der Enge! :D
 
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Augenscheinlich liegt im Ersichtlichen
ein Selbstwahrnehmungskomplott des darauf Erpichtlichen.

Sogar in der so genannten evidenzbasierten Medizin
bekommt man ersichtlich nicht sofort einen Termin.

:)

Bernies Sage​

Na ja man kann ja auch in der Zwischenzeit darüber nachdenken:

  1. Vom Wesen der Psychotherapieausbildung
    www.rhein-eifel-institut.de/Institut/Philosophie.php
    ... Systemischen Therapie und Verhaltenstherapie haben ihren Ursprung in der therapeutischen Arbeit mit dem seelisch erkrankten Menschen.
Unser Experte Fluuu wird begeistert sein. :D
 
Sehe ich auch so, und wer die Entscheidung akzeptiert, dem sind die Folgen unmittelbar einsichtig. Evidenz zeichnet sich gerade dadurch aus, dass kein Vermittler benötigt wird, es ist ein intersubjektiver Prozess.

Es bleibt aber der Schwierigkeitsgrad, jene Krankheit richtig zuzuordnen. Denn Unterschiede gibt es wohl. ;) Und wer will diese Einteilung gewissenhaft durchführen, wenn man selbst nie daran erkrankt war oder ist!?
 
Sehe ich auch so, und wer die Entscheidung akzeptiert, dem sind die Folgen unmittelbar einsichtig.

Die Folgen sind leider nicht abzusehen, wenn Evi Denz sich wegen eines Umzuges ummeldet und dieser Verwaltungsvorgang in der Registratur festgehalten wird. Die Evidenz ist nämlich ein Ort, an dem Daten oder Unterlagen gesammelt werden und das wiederum bedeutet, eine Einsicht per berechtigtem Zugang zu erhalten. Ist eine Berechtigung nicht nötig, kann auch gesagt werden, die Einsicht sei unmittelbar

Evidenz zeichnet sich gerade dadurch aus, dass kein Vermittler benötigt wird, es ist ein intersubjektiver Prozess.

Im Falle der Bürokratie geht es nicht ohne Vermittler, denn irgendwer muß ja die Berechtigung erteilt haben, ansonsten der Zugriff auf die Registratur mit legalen Methoden nicht zu haben ist und weil es nur über die Vermittlung geht, Einsicht zu erhalten, macht es auch Sinn, von einem Vorgang zu reden, der zwischen denkenden Subjekten ausgehandelt wird, also intersubjektiv. Ist der Zugang zur Registratur wegen Berechtigung ohne weitere Vermittler zu haben und die Einsicht frei, dann ist ein intersubjektiver Vorgang nicht nötig und die Einsicht allein dem denkenden Subjekt gestattet.

Unabhängig von der Verortbarkeit einer Registratur ist bildungssprachlich mit "Evidenz" die "unmittelbare und vollständige Einsichtigkeit" gemeint, was im Falle der Registratur bei fehlenden oder verlegten Akten ganz schnell zu einem Flop bezüglich der Einsichtigkeit werden kann. Hat sich nämlich Evi Denz für einen Umzug entschieden, meldet sich um und am neuen Wohnort ordnungsgemäß an, herrscht jedoch Unordnung in der Behörde, dann wäre es denkbar, daß Evi Denz in der Evidenz nirgends auftaucht.
 
Es bleibt aber der Schwierigkeitsgrad, jene Krankheit richtig zuzuordnen. Denn Unterschiede gibt es wohl. ;) Und wer will diese Einteilung gewissenhaft durchführen, wenn man selbst nie daran erkrankt war oder ist!?

Keine Ahnung, wovon Du redest, Kategoriesierung hat nix mit Intersubjektivität und Evidenz zu tun, sondern mit Definitionen, auf die kann man sich einigen, oder es eben lassen, sich also abgrenzen.

Ich sehe keinen Sinn darin, Begriffe über zu strapazieren oder gar absolut zu setzen.
 
Die Folgen sind leider nicht abzusehen, wenn Evi Denz sich wegen eines Umzuges ummeldet und dieser Verwaltungsvorgang in der Registratur festgehalten wird. Die Evidenz ist nämlich ein Ort, an dem Daten oder Unterlagen gesammelt werden und das wiederum bedeutet, eine Einsicht per berechtigtem Zugang zu erhalten. Ist eine Berechtigung nicht nötig, kann auch gesagt werden, die Einsicht sei unmittelbar



Im Falle der Bürokratie geht es nicht ohne Vermittler, denn irgendwer muß ja die Berechtigung erteilt haben, ansonsten der Zugriff auf die Registratur mit legalen Methoden nicht zu haben ist und weil es nur über die Vermittlung geht, Einsicht zu erhalten, macht es auch Sinn, von einem Vorgang zu reden, der zwischen denkenden Subjekten ausgehandelt wird, also intersubjektiv. Ist der Zugang zur Registratur wegen Berechtigung ohne weitere Vermittler zu haben und die Einsicht frei, dann ist ein intersubjektiver Vorgang nicht nötig und die Einsicht allein dem denkenden Subjekt gestattet.

Unabhängig von der Verortbarkeit einer Registratur ist bildungssprachlich mit "Evidenz" die "unmittelbare und vollständige Einsichtigkeit" gemeint, was im Falle der Registratur bei fehlenden oder verlegten Akten ganz schnell zu einem Flop bezüglich der Einsichtigkeit werden kann. Hat sich nämlich Evi Denz für einen Umzug entschieden, meldet sich um und am neuen Wohnort ordnungsgemäß an, herrscht jedoch Unordnung in der Behörde, dann wäre es denkbar, daß Evi Denz in der Evidenz nirgends auftaucht.
Augenscheinlichkeit im Augenblick:foto:
 
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Evidenz ist ein Merkmal der positivistisch geprägten Wissenschaftstheorie nach Paul Weingartner.
Unmittelbare Einsicht ohne sonst übliches Hinterfragen-müssen.
Mit medizinuscher Diagnostik hat das nichts zu tun.
 
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