AW: [EU + ESM VERTRAG + AUSTRITT + ALTERNATIVEN] Heute ...
Betrügerischer Bankrott und anderes Blendwerk.
Berny,
zu diesem Text möchte ich zwei Bemerkungen anbringen.
1. anstelle des "seelenlosen Papierwertehandels"
würde mir "substanzloser Papierwertehandel" besser gefallen.
Aber ich bitte Dich, das hat doch mit 'gefallen' nichts zu tun, sondern mit 'funktionieren'.
Von einem 'substanzlosen Handel' zu sprechen, das wäre doch geeignet, diesen Handel komplett unter den Generalverdacht einer vorsätzlichen Unredlichkeit zu stellen. - Genau dies will ich aber vermeiden.
Dagegen darf und sollte man von einem 'seelenlosen Handel' sprechen, wenn es um vollautomatisierte Computerprogramme im Hochfrequenzhandel geht, wo bereits im Millisekundentakt rund um die Uhr weltweilt gigantische Geldsummen ohne Unterbrechung gehandelt und verschoben werden, für die es bislang weder eine Überwachungsmöglichkeit der Geldvolumina noch eine Genehmigungspflicht gibt.
Sorry Berny,
aber das ist eingedickter Schwachsinn!
Dann könnte es Dir auch genauso Leid tun, wie schmerzlich Du argumentieren 'musst', um Dein Vorurteil mit folgendem Statement – Deiner deutlichen Vorbewertung entsprechend - zu rechtfertigen:
Selbstverständlich gilt für den Staatshaushalt die gleiche Mathematik
wie für die Privatwirtschaft und die Privathaushalte.
Nein. Du vergisst dabei, dass jedes mathematische Ergebnis einer Deutung bedarf, die für das öffentlich-rechtliche Geld selbstverständlich anders lautet als für das privatwirtschaftliche Geld.
Während das privatwirtschaftliche Geld nach „Gewinn“ strebt, muss das öffentlich-rechtliche Geld optimal nach volkswirtschaftlicher Gewinn- und Verlustvermeidung gleichermaßen streben, damit sich Gewinn und Verlust – in zulässiger Weise – strukturell zweckgebunden (durch Nullbilanzierung) ausgleichen können.
Ein nicht ausgegebenes nicht vorhandenes Geld bewahrt vor Verschuldung.
Wie bitte? Das kann doch jetzt wirklich nicht Dein Ernst sein. Denk doch mal ganz logisch nach: < Ein nicht ausgegebenes
und nicht vorhandenes Geld > kann doch gar keine Schutzwirkung entfalten! - Wie soll da eine 'Funktion der Bewahrung' zum Tragen kommen, etwa durch schwachsinniges Sparen von Geld, das man gar nicht hat?
Ein Staat der nicht investiert, weil er (wie die Hausfrau) glaubt 'sparen' zu müssen, (nämlich ein Geld das er nicht hat) verstößt sehr schnell gegen das Haushaltsrecht und damit gegen seinen gesellschaftlichen Auftrag.
Mit diesem Geschwafel von einer anderen Qualität des öffentlichen Geldes
wird von skrupellosen Rattenfängern versucht, dem Publikum Sand in die Augen zu streuen.
Aber Du bist es doch, der hier von einer < anderen Qualität des öffentlichen Geldes > spricht!
Ich spreche von einer anderen (unterscheidbaren) Zielsetzung des Geldes, welche selbstverständlich nur qualitativ paritätisch in einer '(Be-)Währungsparallelität' (öffentlich-rechtlich/privatrechtlich) funktionieren kann.
Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.
Bedenke auch, wer das Wort 'Geschwafel' in den Mund nimmt, der hat das Recht auf Klarheit verwirkt.
Trotzdem danke ich Dir für den Mut, den Du mit deiner Äußerung zum Besten gegeben hast.
Bernies Sage