deraegypter
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AW: ENDE der AUFKLÄRUNG!?
Michael Landgraf-Roos Wathlingen, 24.12.2008
Schulstr. 7, 29339 Wathlingen
Tel.: 0170/8857308
E-Mail: mlroosy@pochta.ru
Postfach 11 26, 29337 Wathlingen
Einschreiben-Rückschein
Kontrollrat
IHH-Stiftung f.
Menschenrechte, Freiheiten u. hum. Hilfe
Büyük Karaman cd. Taylasan sk. No. 3
34230 Faith/Istanbul
Türkei
[kursiv]Anregung in zwei Punkten[/kursiv]
auf Antragstellung,
1.den Kontrollrat in Gang zu setzen,
wie es die bereits laufenden Verhandlungen zu dieser Sache gegen die BRD erhoffen lassen,
gg.
die BRD-Finanzagentur GmbH, auch BRD genannt, nach Feindstaatenregelung
auf
2.Wiederbesetzung
des Gebietes des existenten Deutschen Reiches nach treuhänderischer Verwaltung durch die beauftragte ehemalige BRD-Regierung, nunmehr BRD-Finanzagentur GmbH
wg.
erwiesenem Betruges an der Völkergemeinschaft, die ein Anrecht auf einen wirksamen Friedensvertrag nach Beendigung des 2. Weltkrieges hat, Hoch- und Volksverrates an einer deutschen Nachkriegsgeneration, Verfassungsverrates und Vertrauensbruches der durch die Alliierten unter Vorgabe gesetzlich geregelter Verwaltung stehenden Übergabe an eine Verwaltungseinheit in deutschen Händen, sowie Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Reimplementierung einer faschistischen Ideologie unter Anwendung aus dem Nazitum stammender Methoden gegen die bestehende Völkergemeinschaft und dem eigenen Volk, sowie erwiesener Mißachtung des Menschenrechtes und damit einhergehender und fortdauernder, mutwilliger Menchenrechtsverletzungen nicht nur gegen die eigene Nationalität, wie der Fall des türkisch stämmigen Selim Sürmeli beweist, und ff. Die Klage ist vor den Höfen der USA, GBs und in Den Haag zu führen. Die eingetretene Rechtsfreiheit wurde durch die Alliierten mit dem Grundgesetz untersagt. Die USA haben als Wortführer usw. dieser Gesetzgebungen pp. auf die Einhaltung zu achten gehabt und versagt. Das von den Besatzern freigegebene Teilgebiet des Deutschen Reiches ist somit erneut Ausgangspunkt wiederholter Gefahren für den Rest der Welt, dem es diesmal vorzeitig zu begegnen gilt.
[/b]Tatbestand und Anklage, sowie fortführende Begründung:[/b]
siehe Antrag an das LG Bln. v. 20.12.2008 zur Gesch.-Nr. 576 – 195/08 des Verfahrens gegen mich unter Mißachtung der mit einhergehenden Bedrohungen meiner Familie und der Zeugen, die heute noch verfolgt werden und dies bestätigen können und werden, insbesondere Frau Gisela ..., Herr Theo ..., Frau Katrin ..., Herr Paul ..., Herr Jörg ..., Frau Cecília ..., Herr Bernd ..., Herr Jürgen ..., Herr Carsten ..., Herr Sascha ..., Frau Suzanne ..., Frau ..., Frau RA ..., Herr RA ..., Herr Bashkim ..., Herr Konrad ..., Herr Selim Sürmeli u. v. m.
[kursiv]Ich bin kein Jurist o. ä. weshalb abschließend ein persönliches Wort in dieser Sache: Finden Sie jemand, der diesen Antrag (Feindstaat) bei Ihnen, evntl. überarbeitet und stellt oder werden Sie selbst aktiv. Finden Sie einen Staat oder machen Sie es selbst, der die Klage über- und ausarbeitet und bei den entsprechenden Höfen einreicht. Über die bereits laufenden Verhandlungen, den Kontrollrat wieder in Gang zu setzen, bin ich erst nach meinen Postings im Forum der Milanstation informiert worden , auch wenn ich offensichtlich unabhängig von den Verhandlungspartnern dieselbe „Idee“ verfolge. Unter den gegebenen Umständen kann, brauche und werde ich mich nicht zurück halten Vielen Dank auch im Namen der unzähligen, auch inzwischen verstorben gewordenen, Zeugen und der hinters Licht geführten Völkergemeinschaft! Letzteres darf ich mir erlauben anmerkend, vorweg zu schicken...[/kursiv]
Ihre Eingangsbestätigung und Nachricht über den Fortgang des Anliegens erwartend verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Michael Landgraf-Roos
Anlage/n und Kenntnisnahme/n:
Zurückweisung der Staatsbürgerschaft „deutsch“ an Köhler und Merkel per Ebf.-Rsch. v. 13.11.2008 (Öffentlich im ForumMilanum nachlesbar.)
Zurückweisung der Lohnsteuerkarte und zugeteilten ID-Nummer nach dem Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts v. 23.11.2007 (BGBl. 1, S. 2614), persönlich im Rathaus Wathlingen abgegeben am 05.12.2008 (Öffentlich im ForumMilanum nachlesbar.)
Michael Landgraf-Roos Wathlingen, 24.12.2008
Schulstr. 7, 29339 Wathlingen
Tel.: 0170/8857308
E-Mail: mlroosy@pochta.ru
Postfach 11 26, 29337 Wathlingen
Anwaltskammer Berlin
Beschwerde
Sehr geehrte Damen und Herren,
hierdurch lege ich Beschwerde ein. Der mir zugestandene Pflichtverteidiger weigert sich wiederholt, meine Interessen zu wahren bzw. zu vertreten, Standesrecht hin oder her. Außerdem ist der hier in dieser Simulation eines Staates und des Rechtswesens praktizierte Anwaltszwang völkerrechtswidrig, was ebenfalls noch anderen Ortes Konsequenzen zur Folge haben werden wird. Eine Unterwerfung, gleich in welcher Form, unter diese Gesamtillusion wird meinerseits niemals erfolgen!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Landgraf-Roos
Anlage/n:
Michael Landgraf-Roos Wathlingen, 20.12.2008
Schulstr. 7, 29339 Wathlingen
Tel.: 0170/8857308
E-Mail: mlroosy@pochta.ru
Postfach 11 26, 29337 Wathlingen
Einschreiben
[/b]Landgericht Berlin
Turmstr. 91
10559 Berlin[/b]
[/b]Gesch.-Nr.: 576 – 195/08/Anträge[/b]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hierdurch verlange ich
1. die sofortige Einstellung aller bisher eingeleiteten Wege pp., da ansonsten gg. jeden der Willkür und Rechtsmißbrauch betreibt vorgegangen wird.
Außerdem fordere ich Sie aus Rechtsschutzbedürfnissen meiner Person und der der Zeugen
2. auf, aus der lfd. Rev. und allen vorhergehenden Verfahren einen amtlichen Nachweis Ihrer Handlungsfähigkeit und -zulassung vor zu legen.
3. ist der völker- u. menschenrechtswidrige RA (RAzwang) wg. Befangenheit und Inkompetenz ab zu lehnen, da er nicht die Interessen des Beklagten vertritt und sich weigert, Anträge im Auftrag seines Mandanten zu stellen. Nach dem bestehenden Standesrecht verständlich...)
4. ist/sind das Gericht/die Gerichte wg. Nichtzuständigkeit und Befangenheit ab zu lehnen. Das Gericht ist voreingenommen und zielt außerdem rechtsbeugend und offensichtlich darauf ab, tatsächliche Geschehnisse und Hintergründe zu unterschlagen und zu vertuschen, wobei es gleichgültig ist, ob im Auftrag oder eigenständig. Eine Legitimation konnte bis heute nicht vorgelegt werden...
Tatbestand:
Sie erfüllen den Tatbestand des Hoch- u. Landesverrates, Vereiteln der Rechtslage (BverfG, 2. Senat, 21. Oktober 1987, Az.: 2BvR 373/83, terroristischer Handlungen gg. die Interessen der Alliierten (ff.)
Anklage:
Dies hätte eine Anklage nach international höherrangigem Völker- u. Menschenrecht zur Folge, insbesondere:
Haager Landkriegsordnung v. 18.10.1907 RGBl 1910, S. 107 insbes. Art. 43, 46, 47, 53)
Genfer Konvention zum Kriegsrecht v. 12.08.1949 (UNTS Bd. 75 u. Bd. 1125)
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten v. 04.11.1950 (UNTS Bd. 213, S. 221)
Internationaler Pakt über bürgerliches und politisches Recht v. 19.12.1966 (UNTS Bd. 999, S. 171)
UN-Sicherheitsratsresolution 242 v. 22.11.1967 (S/RES/242 (1967))
und dem
Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge v. 23.05.1969 (insbes. Art. 53)
laut:
Bundesverfassungsgericht (Az.: 2 BnvF 1/73 – Urteil v. 31.07.1973
Prof. Dr. jur. Hans Werner Brach (Völkerrechtliche Grenzen 1939)
Berliner 4-Mächte-Erklärung v. 05.06.1945 in den Grenzen vom 31.12.1937
u. a. m.
Zeuge/n:
Zunächst: Mr. Baker US-Außenminister a. D. (Es ist nicht wichtig, was die Legende besagt, sondern was dieser Zeuge tatsächlich aussagen wird; nämlich die Bestätigung über die Streichung des Artikels am 18.09.1990 aufgrund ursächlicher Auslösung durch die USA.)
Randbemerkung/en:
Die vorbereitete Klage wird eingereicht werden bei den Höfen der USA, GBs und in Den Haag. Über die Feindstaatenbestimmungen werden weitere zwei Anträge (Anträge 5 u. 6 aus diesem Zusammenhang) folgen.
Statement und Begründung:
Da ein Staat kein Geschäft ist, sondern eben ein Staat, kann ein Vorgang im Staat eben nicht mit einer Geschäftsnummer , sondern nur mit einem Aktenzeichen gekennzeichnet sein. Der Bürger muß genau trennen können zwischen staatlicher und privatwirtschaftlicher Organisation. Da diese Vorgabe fortwährend unterlaufen wird, sollte sich jeder fragen, warum dies geschieht!
Weiterhin muß ich feststellen, daß kein deutsches Gericht jemals etwas richtig gelesen hatte oder verstehen wollte oder konnte, geschweige denn zu ermitteln veranlassen ließ.
Eine meinerseitige Strafanzeige wegen des Anwerbens von Söldnern gg. Fam. Randes Schwiegersohn, gg. den im Auftrage des BKA u./o. BND unterwegs seienden/gewesenen „Arthur“ und gg. Saleh Suleilman entgegen zu nehmen zu verweigern – sogar vor Zeugen -, offenbart tiefste Verstrickungen krimineller Regierungs-, Justiz- u. Executivorganisation/-vereinigung.
Ladungen zu irgendwelchen Aussagen, Bußgeldbescheide und Strafbefehle usw. sind und bleiben seit unter Verwaltung stehender Besetzung des Deutschen Reiches bei fehlender Legitimation durch die Alliierten, bei denen die Genehmigung für jeden einzelnen Vorgang ein zu holen ist, nichts als Entwürfe. Diesen Verfahren zu widersprechen, würde bedeuten, sie an zu erkennen, was ich nicht tun werde und in Kenntnis dieser Umstände niemals getan hätte, wodurch der Ihrerseitige, und der der so genannten Regierungen etc., Tatbestand des vorsätzlichen Betruges, der Irreführung und der Vorspiegelung falscher Tatsachen aus niedersten Beweggründen erfüllt wurde und wird. Da aber laut bestehendem Abkommen zwischen der BRD und GB jeder Deutsche sich freiwillig der BRD-Gesetzgebung unterstellen kann, teile ich Ihnen explizit und persönlich nochmals mit, daß ich mich diesen BRD-Regeln, die Sie Gesetz nennen, nicht unterstelle! Außerdem ist es Ihre Pflicht, jeden Bürger über seine Rechte in dieser Form auf zu klären, damit eben nicht Sie zu Betrügern und Hochverrätern hätten werden können und jeder Bürger nicht in schwere Rechtsunsicherheiten gestürzt wird. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf mein Schreiben v. 28.07.08 zur Gesch.-Nr.: 27 Cs 909 Js 6866/08 an das, seines Zeichens, Amtsgericht Wolfsburg, und auf mein Schreiben v. 17.09.08 zur Gesch.-Nr.: NZS 909 Js 6866/08 an die, ihres Zeichens, Staatsanwaltschaft Braunschweig. Dazu sei angemerkt, daß sich beide Gesch.Nrn. auf ein und den selben Vorgang beziehen.
Weiterhin haben auch Sie im vorliegenden Brief eines Entwurfs einer Ladung zum verg., abgesagten Termin durch die Verwendung einer Gesch.-Nr. wiederholt deutlich gemacht, daß die BRD kein Staat mehr ist und bestätigen somit das Urteil zum Insolvenzverfahren gg. die BRD-Finanzagentur GmbH im Falle Selim Sürmeli, in welchem deutlich wurde, daß die BRD identisch ist mit der BRD-Finanzagentur GmbH. Einer GmbH gegenüber bin ich als Bürger aber nicht verpflichtet, in irgendeiner Weise staatsbürgerlich zu handeln. Niemand würde akzeptieren, daß eine GmbH Bußgelder verhängen kann oder Steuern verlangen darf usw.
Diese, durch die „Regierung“ der BRD veranlasste Wandlung eines Staates in eine GmbH wurde begonnen mit der illegalen, den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes entgegen stehenden Handlungsweise der „Regierenden“; demnach also einer GGwidrigen Handlungsweise. Sie führt somit zu einer Vorspiegelung einer Wiedervereinigung Deutschlands (Wie war das doch noch gleich mit der kniefälligen Anbettelei an Polens Regierung, die unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Gebiete doch unbedingt nicht zurück geben zu wollen?), die nicht stattgefunden hat, und eines angeblichen Friedensvertarges, der keiner ist, sondern, es wurde das Besatzungsrecht perpetuiert und setzt sich in der Abschaffung der Staatshaftung und dem Streichen von wichtigen Einführungsgesetzen fort.
Um dieses belegen zu können, fragen Sie einfach Herrn Genscher, der sagt, daß die Alliierten keinen Friedensvertrag wünschten, dem zu Folge auch die Souveränität Deutschlands in 1990 nicht wieder hergestellt wurde!
Ohne Friedensvertrag zwischen den ehemaligen Kriegsgegnern, ist eine Souveränität Deutschlands nicht existent!
Daraus folgt, unter Berücksichtigung des Art. 23 des GGs, daß keine „Regierung“ nach dieser Streichung befugt war, einen völkerrechtlichen Vertrag ab zu schließen. Das sind aber nur zwei Gründe, um zu belegen, daß die BRD kein Rechtsstaat ist und nie ein solcher war!
Jedoch: Die Lage ist noch viel schlimmer, als die meisten annehmen. Dazu bitte ich, daß Folgende aufmerksam zu verinnerlichen. Ich werde den Bezug zu dem Verfahren, daß Sie versuchen gg. mich zu führen, noch setzen.
Es ist völlig unstrittig, daß es sich bei dem für Deutschland vorliegenden GG um ein Besatzungsreht und nicht um eine Verfassung handelt. Nach Art. 33 des GGs hat jeder Deutsche das Recht, Zugang, nach Befähigung und fachlicher Leistung, zu jedem öffentlichen Amt zu erlangen. Das Prinzip der Bestenauslese, das hinter dieser Bestimmung steht, hat damit Verfassungsrang. Zur Sicherstellung dieses Prinzips bedient sich die öffentliche Hand seit jeher der Stellenausschreibung. Jeder Deutsche kann sih nach Art. 33, Abs. 1, GG, für jedes öffentliche Amt bei der zuständigen Stelle bewerben, also auch für die höchsten, politischen Ämter. Dieses unentziehbare Recht der Deutschen kennt nur eine einzige Ausnahme, nämlich das Amt des Bundespräsidenten. Dieses kann zwar grundsätzlich auch von jedem Volltrottel wahrgenommen werden, aber der muß immerhin nach Art. 54, Abs. 1, GG, das 40. Lebensjahr vollendet haben.
In Vollzug des Art. 33 GG schreiben dem gemäß die Beamtengesetze des Bundes und der Länder auch ausdrücklich vor, daß Stellen im öffentlichen Dienst auch öffentlich aus zu schreiben sind, damit sich eben jeder Deutsche für jedes öffentliche Amt bewerben kann.
Die Beamtengesetze des Bundes und der Länder enthalten jedoch für „politische“ Beamte Ausnahmeregelungen vom Ausschreibungsgrundsatz. Es kann dahin stehen, ob diese Vorschriften mit der Verfassung vereinbar sind, denn für die höchsten öffentlichen Ämter, die Bund und Länder zu vergeben haben, gibt es keine entsprechende Ausnahmeregelung. Das Amt des Bundespräsidenten, das des Bundeskanzlers, die Ämter der Ministerpräsidenten der Länder und die, der Bundes- und Landesminister sind unmittelbare Verfassungsorgane. Eine Befreiung von der Ausschreibungspflicht, unmittelbar, müßte sich angesichts der Bedeutung des jeweiligen Amtes daher unmittelbar aus dem GG ergeben. Dies ist indes nicht der Fall. Und: gerade die Ausnahme, die das GG in Art. 54, Abs. 1, enthält, zeigt, daß die Mütter und Väter des GG es für die höchsten Ämter im Gemeinwesen beim Ausschreibungsgrundsatz des Artikels 33; GG, belassen wollten. Seit 1949 jedoch ist kein Fall bekannt geworden, in dem eines der o. g. Ämter ausgeschrieben worden wäre.
Der erste Bundespräsident war Theodor Heuss, der erste Bundeskanzler Konrad Adenauer. Ohne Ausschreibung war die Wahl von „Papa“ Heuss verfassungswidrig. Sie war damit nichtig, denn das GG enthält keine Vorschrift, die eine Wahl des Bundespräsidenten unter Verstoß gegen Art. 33, GG, nachträglich absegnen würde. Auch eine unter Verstoß gegen Art. 33, GG, vorgenommene Ernennung von Kanzlern, Ministerpräsidenten oder Ministern kann nachträglich nicht geheilt werden.
Die komplizierten Ausnahmevorschriften des deutschen Beamtenrechts und des allgemeinen Verwaltungsrechts zeigen, daß im deutschen, öffentlichen Recht der Grundsatz der „Fruit-of the-Poiseness-Tree-Doctrine“ gilt. Die Lehre der verbotenen Früchte des verbotenen Baumes besagt nichts Anderes, als das, daß alles, was eine rechtswidrige Aktion hervor bringt, seinerseits rechtswidrig ist. Das GG enthält keinerlei Anhaltspunkt, eine verfassungswidrige Personalentscheidung im Nachhinein als verfassungsgemäß deklarieren zu können. Das GG schweigt sich auch darüber aus, was passieren soll, wenn ein verfassungswidriger Präsident eine verfassungswidrige Ernennung eines Kanzlers oder Ministers pp. vor nimmt. Wären Kanzler Beamte und Minister Beamte, könnte deren rechtswidrige Ernennung durch einen rechtmäßig gewählten Bundespräsidenten bestätigt werden. So will es das Bundesbeamtengesetz. Entsprechendes ist für Kanzler und Minister, deren Stellen nicht ausgeschrieben worden waren, indes aber nicht vor gesehen! Auch die erste und alle weiteren Bundesversammlungen, die nach dem GG für die Wahl des Bundespräsidenten zuständig waren, hätten die Stelle jeweils ausschreiben müssen!
Der Bundespräsident hat die eigentlich wichtigste Aufgabe im Lande. Er ist quasi der Wachhund einer Republik. Seine Amtsbezeichnung zeichnet sich aus dem lateinischen Wort praesidere ab, was in seiner ursprünglichen Bedeutung mit schützen/bewachen zu übersetzen ist. Zudem ist er der Personalchef der Republik. Vor Allem für Bundeskanzler. Der Bundespräsident hat dem Parlament die geeigneten Kanzlerkandidaten zu benennen, unter denen das Parlament eine Auswahl zu treffen hat. Etwas Anderes gibt das GG nicht her. Ergo hat er allein die Vorauswahl zu treffen. Das jedoch in diesem Land praktizierte Verfahren, daß die Parteifürsten hin gehen, dem Präsidenten den Spitzenkandidaten der prozentual stärksten Fraktion als Kanzlerkandidaten vorschlagen, ist weder mit den Buchstaben, noch mit dem Geist des GG zu vereinbaren. Erst Recht findet sich im GG keine Bestimmung, die der stärksten Partei einen Rechtsanspruch auf das Kanzleramt gewähren würde. In krimineller Machart werden hier also Gesetze umgangen und so ausgelegt, wie es einem Machtbesessenen Möchtegern gerade so beliebt unter Ausnutzung der Dummheit und Ignoranz, sogar des Hochmutes der Alliierten, die nicht einmal ansatzweise ihre eigenen geschaffenen gesetzlichen Vorgaben kennen und deren Einhaltung überwachen. Grandios!
Ohne vorherige Stellenausschreibung Theodor Heuss zum Bundespräsidenten zu wählen, war der Gendefekt, der die von der Verfassung gewollte Bundesrepublik Deutschland am Entstehen hinderte und einer bombastischen Simulation auf allen Ebenen für die Mafiaspiele dieser Welt Tür und Tor öffnete. Wir hatten seit dem Inkrafttreten des GG weder einen verfassungsmäßigen Bundespräsidenten, noch haben oder hatten wir jemals einen Kanzler, einen Ministerpräsidenten oder Minister. Deren Ernennung durch eine Person, die als Bundespräsident firmiert, aber keiner ist, ist unheilbar nichtig! Das Verdikt der Nichtigkeit ist so natürlich, und auch für den Verfassungsgeber so selbstverständlich, daß eine dem Beamtenrecht entsprechende Rechtsschutzmöglichkeit übergangener Bewerber (Beamtenkonkurrentenklage) nicht vorgesehen ist.
Wie bereits vorher schon gesagt, wird der Bezug zu dem vorliegenden Verfahren, daß Sie versuchen gegen mich zu führen, im Folgenden gesetzt und, wenn noch nicht geschehen, sicherlich von alleine deutlich.
Was also für die Ernennung des Kanzlers und der Minister gilt, muß auch für die übrigen Amtshandlungen des Bundespräsidenten gelten. Wahrscheinlich haben wir deshalb seit dem 23.05.1949 nicht einmal ein rechtsgültiges Bundesgesetz, denn Gesetze müssen vom Bundespräsidenten unterschrieben und verkündet werden. Rechtswirksam unterschreiben kann aber nur ein verfassungsmäßiger Präsident, kein Ursurpator! Im nicht mehr vorhandenen Geltungsbereich für die Bundesrepublik Deutschland gibt es demnach nicht ein einziges gültiges Bundesgesetz!
Aber das ist noch nicht alles an illusionärer Rechtsfindung, daß vorgezeigt werden kann und muß, wenn ich mich noch als Staatsbürger sehen soll und meiner Verantwortung nach komme.
Es reicht den Regierenden nicht aus, in einem im Grunde nicht vorhandenen, aber sehr wohl praktizierten Rechtssystem zu agieren. Durch die Streichungen der Einführungsgesetze für StVO, StVG, OWiG, GVG, ZPO und vielen weiteren verlieren diese Gesetze ebenfalls ihren Geltungsbereich und sind NICHTIG! Das geht hinein bis in die Steuergesetzgebung, die das OWiG z. B. braucht, um anwendbar sein zu können.
Die Streichung dieser Gesetze hat folglich für mich eine Rechtsunsicherheit geschaffen, bei der ich nicht mehr mit Gewißheit weiß, wo sie denn Anwendung finden dürfen und können. Bitte legen Sie mir unter Beweiserbringung dar, wie die entsprechende Rechtslage ist, damit ich mich entsprechend einrichten kann!
Die Kenntnis von der Selbstverwaltung BRD und von der Tatsache, daß sich logischer Weise gegen diese kriminelle Regierungsvereinigung diverse Bürger im sozialen Verteidigungskrieg befinden und begeben mußten und begeben, weil ein rechtlicher Widerstand nicht möglich ist und durch Entzug des gesetzlichen Richters die bestehenden Menschenrechtsverletzungen nicht heilbar sind und entschieden werden können, verbreitet sich inzwischen wie von selbst weltweit. Da international noch immer die Feindstaatenklausel existiert, befinde nicht nur ich mich im Kriegszustand bzgl. der BRD-Organe als natürlicher Bürger des Deutschen Reichs von Geburt an, das ja lt. BverfG als Völkerrechtssubjekt noch existiert. Daraus ergibt sich, daß im Extremfall Sie, durch die Unterlassung der Verantwortung, die Interessen Deutschlands zu wahren, mit mir im Kriegszustand stehen.
Wie Sie anhand dieser Ausführungen ersehen können, besteht für mich eine klare Rechtsunsicherheit, die durch die Entscheidungen der Regierenden verursacht wurde, weshalb ich mein weiteres Vorgehen nicht verfassungsgemäß und rechtskonform einrichten kann, wollte ich mich allein auf die so genannten BRD-Gesetze berufen. Ihre Geschäftsgrundlage hat sich quasi in Luft aufgelöst.
Dann ist es wohl an der Zeit, der Dauerbesetzung und Komplettentmündigung der BRD nach den Bestimmungen des Überleitungsvertrages nunmehr eine Vollbesetzung in Persona folgen zu lassen!?
Was würden Sie machen, wenn ein angeblicher Staatsdiener meint, Ihnen mit dem Hinweis auf ein nicht gültiges Gesetz, Geld abnehmen zu dürfen?
2. Teil folgt...
Michael Landgraf-Roos Wathlingen, 24.12.2008
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Menschenrechte, Freiheiten u. hum. Hilfe
Büyük Karaman cd. Taylasan sk. No. 3
34230 Faith/Istanbul
Türkei
[kursiv]Anregung in zwei Punkten[/kursiv]
auf Antragstellung,
1.den Kontrollrat in Gang zu setzen,
wie es die bereits laufenden Verhandlungen zu dieser Sache gegen die BRD erhoffen lassen,
gg.
die BRD-Finanzagentur GmbH, auch BRD genannt, nach Feindstaatenregelung
auf
2.Wiederbesetzung
des Gebietes des existenten Deutschen Reiches nach treuhänderischer Verwaltung durch die beauftragte ehemalige BRD-Regierung, nunmehr BRD-Finanzagentur GmbH
wg.
erwiesenem Betruges an der Völkergemeinschaft, die ein Anrecht auf einen wirksamen Friedensvertrag nach Beendigung des 2. Weltkrieges hat, Hoch- und Volksverrates an einer deutschen Nachkriegsgeneration, Verfassungsverrates und Vertrauensbruches der durch die Alliierten unter Vorgabe gesetzlich geregelter Verwaltung stehenden Übergabe an eine Verwaltungseinheit in deutschen Händen, sowie Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Reimplementierung einer faschistischen Ideologie unter Anwendung aus dem Nazitum stammender Methoden gegen die bestehende Völkergemeinschaft und dem eigenen Volk, sowie erwiesener Mißachtung des Menschenrechtes und damit einhergehender und fortdauernder, mutwilliger Menchenrechtsverletzungen nicht nur gegen die eigene Nationalität, wie der Fall des türkisch stämmigen Selim Sürmeli beweist, und ff. Die Klage ist vor den Höfen der USA, GBs und in Den Haag zu führen. Die eingetretene Rechtsfreiheit wurde durch die Alliierten mit dem Grundgesetz untersagt. Die USA haben als Wortführer usw. dieser Gesetzgebungen pp. auf die Einhaltung zu achten gehabt und versagt. Das von den Besatzern freigegebene Teilgebiet des Deutschen Reiches ist somit erneut Ausgangspunkt wiederholter Gefahren für den Rest der Welt, dem es diesmal vorzeitig zu begegnen gilt.
[/b]Tatbestand und Anklage, sowie fortführende Begründung:[/b]
siehe Antrag an das LG Bln. v. 20.12.2008 zur Gesch.-Nr. 576 – 195/08 des Verfahrens gegen mich unter Mißachtung der mit einhergehenden Bedrohungen meiner Familie und der Zeugen, die heute noch verfolgt werden und dies bestätigen können und werden, insbesondere Frau Gisela ..., Herr Theo ..., Frau Katrin ..., Herr Paul ..., Herr Jörg ..., Frau Cecília ..., Herr Bernd ..., Herr Jürgen ..., Herr Carsten ..., Herr Sascha ..., Frau Suzanne ..., Frau ..., Frau RA ..., Herr RA ..., Herr Bashkim ..., Herr Konrad ..., Herr Selim Sürmeli u. v. m.
[kursiv]Ich bin kein Jurist o. ä. weshalb abschließend ein persönliches Wort in dieser Sache: Finden Sie jemand, der diesen Antrag (Feindstaat) bei Ihnen, evntl. überarbeitet und stellt oder werden Sie selbst aktiv. Finden Sie einen Staat oder machen Sie es selbst, der die Klage über- und ausarbeitet und bei den entsprechenden Höfen einreicht. Über die bereits laufenden Verhandlungen, den Kontrollrat wieder in Gang zu setzen, bin ich erst nach meinen Postings im Forum der Milanstation informiert worden , auch wenn ich offensichtlich unabhängig von den Verhandlungspartnern dieselbe „Idee“ verfolge. Unter den gegebenen Umständen kann, brauche und werde ich mich nicht zurück halten Vielen Dank auch im Namen der unzähligen, auch inzwischen verstorben gewordenen, Zeugen und der hinters Licht geführten Völkergemeinschaft! Letzteres darf ich mir erlauben anmerkend, vorweg zu schicken...[/kursiv]
Ihre Eingangsbestätigung und Nachricht über den Fortgang des Anliegens erwartend verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Michael Landgraf-Roos
Anlage/n und Kenntnisnahme/n:
Zurückweisung der Staatsbürgerschaft „deutsch“ an Köhler und Merkel per Ebf.-Rsch. v. 13.11.2008 (Öffentlich im ForumMilanum nachlesbar.)
Zurückweisung der Lohnsteuerkarte und zugeteilten ID-Nummer nach dem Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts v. 23.11.2007 (BGBl. 1, S. 2614), persönlich im Rathaus Wathlingen abgegeben am 05.12.2008 (Öffentlich im ForumMilanum nachlesbar.)
Michael Landgraf-Roos Wathlingen, 24.12.2008
Schulstr. 7, 29339 Wathlingen
Tel.: 0170/8857308
E-Mail: mlroosy@pochta.ru
Postfach 11 26, 29337 Wathlingen
Anwaltskammer Berlin
Beschwerde
Sehr geehrte Damen und Herren,
hierdurch lege ich Beschwerde ein. Der mir zugestandene Pflichtverteidiger weigert sich wiederholt, meine Interessen zu wahren bzw. zu vertreten, Standesrecht hin oder her. Außerdem ist der hier in dieser Simulation eines Staates und des Rechtswesens praktizierte Anwaltszwang völkerrechtswidrig, was ebenfalls noch anderen Ortes Konsequenzen zur Folge haben werden wird. Eine Unterwerfung, gleich in welcher Form, unter diese Gesamtillusion wird meinerseits niemals erfolgen!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Landgraf-Roos
Anlage/n:
Michael Landgraf-Roos Wathlingen, 20.12.2008
Schulstr. 7, 29339 Wathlingen
Tel.: 0170/8857308
E-Mail: mlroosy@pochta.ru
Postfach 11 26, 29337 Wathlingen
Einschreiben
[/b]Landgericht Berlin
Turmstr. 91
10559 Berlin[/b]
[/b]Gesch.-Nr.: 576 – 195/08/Anträge[/b]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hierdurch verlange ich
1. die sofortige Einstellung aller bisher eingeleiteten Wege pp., da ansonsten gg. jeden der Willkür und Rechtsmißbrauch betreibt vorgegangen wird.
Außerdem fordere ich Sie aus Rechtsschutzbedürfnissen meiner Person und der der Zeugen
2. auf, aus der lfd. Rev. und allen vorhergehenden Verfahren einen amtlichen Nachweis Ihrer Handlungsfähigkeit und -zulassung vor zu legen.
3. ist der völker- u. menschenrechtswidrige RA (RAzwang) wg. Befangenheit und Inkompetenz ab zu lehnen, da er nicht die Interessen des Beklagten vertritt und sich weigert, Anträge im Auftrag seines Mandanten zu stellen. Nach dem bestehenden Standesrecht verständlich...)
4. ist/sind das Gericht/die Gerichte wg. Nichtzuständigkeit und Befangenheit ab zu lehnen. Das Gericht ist voreingenommen und zielt außerdem rechtsbeugend und offensichtlich darauf ab, tatsächliche Geschehnisse und Hintergründe zu unterschlagen und zu vertuschen, wobei es gleichgültig ist, ob im Auftrag oder eigenständig. Eine Legitimation konnte bis heute nicht vorgelegt werden...
Tatbestand:
Sie erfüllen den Tatbestand des Hoch- u. Landesverrates, Vereiteln der Rechtslage (BverfG, 2. Senat, 21. Oktober 1987, Az.: 2BvR 373/83, terroristischer Handlungen gg. die Interessen der Alliierten (ff.)
Anklage:
Dies hätte eine Anklage nach international höherrangigem Völker- u. Menschenrecht zur Folge, insbesondere:
Haager Landkriegsordnung v. 18.10.1907 RGBl 1910, S. 107 insbes. Art. 43, 46, 47, 53)
Genfer Konvention zum Kriegsrecht v. 12.08.1949 (UNTS Bd. 75 u. Bd. 1125)
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten v. 04.11.1950 (UNTS Bd. 213, S. 221)
Internationaler Pakt über bürgerliches und politisches Recht v. 19.12.1966 (UNTS Bd. 999, S. 171)
UN-Sicherheitsratsresolution 242 v. 22.11.1967 (S/RES/242 (1967))
und dem
Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge v. 23.05.1969 (insbes. Art. 53)
laut:
Bundesverfassungsgericht (Az.: 2 BnvF 1/73 – Urteil v. 31.07.1973
Prof. Dr. jur. Hans Werner Brach (Völkerrechtliche Grenzen 1939)
Berliner 4-Mächte-Erklärung v. 05.06.1945 in den Grenzen vom 31.12.1937
u. a. m.
Zeuge/n:
Zunächst: Mr. Baker US-Außenminister a. D. (Es ist nicht wichtig, was die Legende besagt, sondern was dieser Zeuge tatsächlich aussagen wird; nämlich die Bestätigung über die Streichung des Artikels am 18.09.1990 aufgrund ursächlicher Auslösung durch die USA.)
Randbemerkung/en:
Die vorbereitete Klage wird eingereicht werden bei den Höfen der USA, GBs und in Den Haag. Über die Feindstaatenbestimmungen werden weitere zwei Anträge (Anträge 5 u. 6 aus diesem Zusammenhang) folgen.
Statement und Begründung:
Da ein Staat kein Geschäft ist, sondern eben ein Staat, kann ein Vorgang im Staat eben nicht mit einer Geschäftsnummer , sondern nur mit einem Aktenzeichen gekennzeichnet sein. Der Bürger muß genau trennen können zwischen staatlicher und privatwirtschaftlicher Organisation. Da diese Vorgabe fortwährend unterlaufen wird, sollte sich jeder fragen, warum dies geschieht!
Weiterhin muß ich feststellen, daß kein deutsches Gericht jemals etwas richtig gelesen hatte oder verstehen wollte oder konnte, geschweige denn zu ermitteln veranlassen ließ.
Eine meinerseitige Strafanzeige wegen des Anwerbens von Söldnern gg. Fam. Randes Schwiegersohn, gg. den im Auftrage des BKA u./o. BND unterwegs seienden/gewesenen „Arthur“ und gg. Saleh Suleilman entgegen zu nehmen zu verweigern – sogar vor Zeugen -, offenbart tiefste Verstrickungen krimineller Regierungs-, Justiz- u. Executivorganisation/-vereinigung.
Ladungen zu irgendwelchen Aussagen, Bußgeldbescheide und Strafbefehle usw. sind und bleiben seit unter Verwaltung stehender Besetzung des Deutschen Reiches bei fehlender Legitimation durch die Alliierten, bei denen die Genehmigung für jeden einzelnen Vorgang ein zu holen ist, nichts als Entwürfe. Diesen Verfahren zu widersprechen, würde bedeuten, sie an zu erkennen, was ich nicht tun werde und in Kenntnis dieser Umstände niemals getan hätte, wodurch der Ihrerseitige, und der der so genannten Regierungen etc., Tatbestand des vorsätzlichen Betruges, der Irreführung und der Vorspiegelung falscher Tatsachen aus niedersten Beweggründen erfüllt wurde und wird. Da aber laut bestehendem Abkommen zwischen der BRD und GB jeder Deutsche sich freiwillig der BRD-Gesetzgebung unterstellen kann, teile ich Ihnen explizit und persönlich nochmals mit, daß ich mich diesen BRD-Regeln, die Sie Gesetz nennen, nicht unterstelle! Außerdem ist es Ihre Pflicht, jeden Bürger über seine Rechte in dieser Form auf zu klären, damit eben nicht Sie zu Betrügern und Hochverrätern hätten werden können und jeder Bürger nicht in schwere Rechtsunsicherheiten gestürzt wird. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf mein Schreiben v. 28.07.08 zur Gesch.-Nr.: 27 Cs 909 Js 6866/08 an das, seines Zeichens, Amtsgericht Wolfsburg, und auf mein Schreiben v. 17.09.08 zur Gesch.-Nr.: NZS 909 Js 6866/08 an die, ihres Zeichens, Staatsanwaltschaft Braunschweig. Dazu sei angemerkt, daß sich beide Gesch.Nrn. auf ein und den selben Vorgang beziehen.
Weiterhin haben auch Sie im vorliegenden Brief eines Entwurfs einer Ladung zum verg., abgesagten Termin durch die Verwendung einer Gesch.-Nr. wiederholt deutlich gemacht, daß die BRD kein Staat mehr ist und bestätigen somit das Urteil zum Insolvenzverfahren gg. die BRD-Finanzagentur GmbH im Falle Selim Sürmeli, in welchem deutlich wurde, daß die BRD identisch ist mit der BRD-Finanzagentur GmbH. Einer GmbH gegenüber bin ich als Bürger aber nicht verpflichtet, in irgendeiner Weise staatsbürgerlich zu handeln. Niemand würde akzeptieren, daß eine GmbH Bußgelder verhängen kann oder Steuern verlangen darf usw.
Diese, durch die „Regierung“ der BRD veranlasste Wandlung eines Staates in eine GmbH wurde begonnen mit der illegalen, den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes entgegen stehenden Handlungsweise der „Regierenden“; demnach also einer GGwidrigen Handlungsweise. Sie führt somit zu einer Vorspiegelung einer Wiedervereinigung Deutschlands (Wie war das doch noch gleich mit der kniefälligen Anbettelei an Polens Regierung, die unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Gebiete doch unbedingt nicht zurück geben zu wollen?), die nicht stattgefunden hat, und eines angeblichen Friedensvertarges, der keiner ist, sondern, es wurde das Besatzungsrecht perpetuiert und setzt sich in der Abschaffung der Staatshaftung und dem Streichen von wichtigen Einführungsgesetzen fort.
Um dieses belegen zu können, fragen Sie einfach Herrn Genscher, der sagt, daß die Alliierten keinen Friedensvertrag wünschten, dem zu Folge auch die Souveränität Deutschlands in 1990 nicht wieder hergestellt wurde!
Ohne Friedensvertrag zwischen den ehemaligen Kriegsgegnern, ist eine Souveränität Deutschlands nicht existent!
Daraus folgt, unter Berücksichtigung des Art. 23 des GGs, daß keine „Regierung“ nach dieser Streichung befugt war, einen völkerrechtlichen Vertrag ab zu schließen. Das sind aber nur zwei Gründe, um zu belegen, daß die BRD kein Rechtsstaat ist und nie ein solcher war!
Jedoch: Die Lage ist noch viel schlimmer, als die meisten annehmen. Dazu bitte ich, daß Folgende aufmerksam zu verinnerlichen. Ich werde den Bezug zu dem Verfahren, daß Sie versuchen gg. mich zu führen, noch setzen.
Es ist völlig unstrittig, daß es sich bei dem für Deutschland vorliegenden GG um ein Besatzungsreht und nicht um eine Verfassung handelt. Nach Art. 33 des GGs hat jeder Deutsche das Recht, Zugang, nach Befähigung und fachlicher Leistung, zu jedem öffentlichen Amt zu erlangen. Das Prinzip der Bestenauslese, das hinter dieser Bestimmung steht, hat damit Verfassungsrang. Zur Sicherstellung dieses Prinzips bedient sich die öffentliche Hand seit jeher der Stellenausschreibung. Jeder Deutsche kann sih nach Art. 33, Abs. 1, GG, für jedes öffentliche Amt bei der zuständigen Stelle bewerben, also auch für die höchsten, politischen Ämter. Dieses unentziehbare Recht der Deutschen kennt nur eine einzige Ausnahme, nämlich das Amt des Bundespräsidenten. Dieses kann zwar grundsätzlich auch von jedem Volltrottel wahrgenommen werden, aber der muß immerhin nach Art. 54, Abs. 1, GG, das 40. Lebensjahr vollendet haben.
In Vollzug des Art. 33 GG schreiben dem gemäß die Beamtengesetze des Bundes und der Länder auch ausdrücklich vor, daß Stellen im öffentlichen Dienst auch öffentlich aus zu schreiben sind, damit sich eben jeder Deutsche für jedes öffentliche Amt bewerben kann.
Die Beamtengesetze des Bundes und der Länder enthalten jedoch für „politische“ Beamte Ausnahmeregelungen vom Ausschreibungsgrundsatz. Es kann dahin stehen, ob diese Vorschriften mit der Verfassung vereinbar sind, denn für die höchsten öffentlichen Ämter, die Bund und Länder zu vergeben haben, gibt es keine entsprechende Ausnahmeregelung. Das Amt des Bundespräsidenten, das des Bundeskanzlers, die Ämter der Ministerpräsidenten der Länder und die, der Bundes- und Landesminister sind unmittelbare Verfassungsorgane. Eine Befreiung von der Ausschreibungspflicht, unmittelbar, müßte sich angesichts der Bedeutung des jeweiligen Amtes daher unmittelbar aus dem GG ergeben. Dies ist indes nicht der Fall. Und: gerade die Ausnahme, die das GG in Art. 54, Abs. 1, enthält, zeigt, daß die Mütter und Väter des GG es für die höchsten Ämter im Gemeinwesen beim Ausschreibungsgrundsatz des Artikels 33; GG, belassen wollten. Seit 1949 jedoch ist kein Fall bekannt geworden, in dem eines der o. g. Ämter ausgeschrieben worden wäre.
Der erste Bundespräsident war Theodor Heuss, der erste Bundeskanzler Konrad Adenauer. Ohne Ausschreibung war die Wahl von „Papa“ Heuss verfassungswidrig. Sie war damit nichtig, denn das GG enthält keine Vorschrift, die eine Wahl des Bundespräsidenten unter Verstoß gegen Art. 33, GG, nachträglich absegnen würde. Auch eine unter Verstoß gegen Art. 33, GG, vorgenommene Ernennung von Kanzlern, Ministerpräsidenten oder Ministern kann nachträglich nicht geheilt werden.
Die komplizierten Ausnahmevorschriften des deutschen Beamtenrechts und des allgemeinen Verwaltungsrechts zeigen, daß im deutschen, öffentlichen Recht der Grundsatz der „Fruit-of the-Poiseness-Tree-Doctrine“ gilt. Die Lehre der verbotenen Früchte des verbotenen Baumes besagt nichts Anderes, als das, daß alles, was eine rechtswidrige Aktion hervor bringt, seinerseits rechtswidrig ist. Das GG enthält keinerlei Anhaltspunkt, eine verfassungswidrige Personalentscheidung im Nachhinein als verfassungsgemäß deklarieren zu können. Das GG schweigt sich auch darüber aus, was passieren soll, wenn ein verfassungswidriger Präsident eine verfassungswidrige Ernennung eines Kanzlers oder Ministers pp. vor nimmt. Wären Kanzler Beamte und Minister Beamte, könnte deren rechtswidrige Ernennung durch einen rechtmäßig gewählten Bundespräsidenten bestätigt werden. So will es das Bundesbeamtengesetz. Entsprechendes ist für Kanzler und Minister, deren Stellen nicht ausgeschrieben worden waren, indes aber nicht vor gesehen! Auch die erste und alle weiteren Bundesversammlungen, die nach dem GG für die Wahl des Bundespräsidenten zuständig waren, hätten die Stelle jeweils ausschreiben müssen!
Der Bundespräsident hat die eigentlich wichtigste Aufgabe im Lande. Er ist quasi der Wachhund einer Republik. Seine Amtsbezeichnung zeichnet sich aus dem lateinischen Wort praesidere ab, was in seiner ursprünglichen Bedeutung mit schützen/bewachen zu übersetzen ist. Zudem ist er der Personalchef der Republik. Vor Allem für Bundeskanzler. Der Bundespräsident hat dem Parlament die geeigneten Kanzlerkandidaten zu benennen, unter denen das Parlament eine Auswahl zu treffen hat. Etwas Anderes gibt das GG nicht her. Ergo hat er allein die Vorauswahl zu treffen. Das jedoch in diesem Land praktizierte Verfahren, daß die Parteifürsten hin gehen, dem Präsidenten den Spitzenkandidaten der prozentual stärksten Fraktion als Kanzlerkandidaten vorschlagen, ist weder mit den Buchstaben, noch mit dem Geist des GG zu vereinbaren. Erst Recht findet sich im GG keine Bestimmung, die der stärksten Partei einen Rechtsanspruch auf das Kanzleramt gewähren würde. In krimineller Machart werden hier also Gesetze umgangen und so ausgelegt, wie es einem Machtbesessenen Möchtegern gerade so beliebt unter Ausnutzung der Dummheit und Ignoranz, sogar des Hochmutes der Alliierten, die nicht einmal ansatzweise ihre eigenen geschaffenen gesetzlichen Vorgaben kennen und deren Einhaltung überwachen. Grandios!
Ohne vorherige Stellenausschreibung Theodor Heuss zum Bundespräsidenten zu wählen, war der Gendefekt, der die von der Verfassung gewollte Bundesrepublik Deutschland am Entstehen hinderte und einer bombastischen Simulation auf allen Ebenen für die Mafiaspiele dieser Welt Tür und Tor öffnete. Wir hatten seit dem Inkrafttreten des GG weder einen verfassungsmäßigen Bundespräsidenten, noch haben oder hatten wir jemals einen Kanzler, einen Ministerpräsidenten oder Minister. Deren Ernennung durch eine Person, die als Bundespräsident firmiert, aber keiner ist, ist unheilbar nichtig! Das Verdikt der Nichtigkeit ist so natürlich, und auch für den Verfassungsgeber so selbstverständlich, daß eine dem Beamtenrecht entsprechende Rechtsschutzmöglichkeit übergangener Bewerber (Beamtenkonkurrentenklage) nicht vorgesehen ist.
Wie bereits vorher schon gesagt, wird der Bezug zu dem vorliegenden Verfahren, daß Sie versuchen gegen mich zu führen, im Folgenden gesetzt und, wenn noch nicht geschehen, sicherlich von alleine deutlich.
Was also für die Ernennung des Kanzlers und der Minister gilt, muß auch für die übrigen Amtshandlungen des Bundespräsidenten gelten. Wahrscheinlich haben wir deshalb seit dem 23.05.1949 nicht einmal ein rechtsgültiges Bundesgesetz, denn Gesetze müssen vom Bundespräsidenten unterschrieben und verkündet werden. Rechtswirksam unterschreiben kann aber nur ein verfassungsmäßiger Präsident, kein Ursurpator! Im nicht mehr vorhandenen Geltungsbereich für die Bundesrepublik Deutschland gibt es demnach nicht ein einziges gültiges Bundesgesetz!
Aber das ist noch nicht alles an illusionärer Rechtsfindung, daß vorgezeigt werden kann und muß, wenn ich mich noch als Staatsbürger sehen soll und meiner Verantwortung nach komme.
Es reicht den Regierenden nicht aus, in einem im Grunde nicht vorhandenen, aber sehr wohl praktizierten Rechtssystem zu agieren. Durch die Streichungen der Einführungsgesetze für StVO, StVG, OWiG, GVG, ZPO und vielen weiteren verlieren diese Gesetze ebenfalls ihren Geltungsbereich und sind NICHTIG! Das geht hinein bis in die Steuergesetzgebung, die das OWiG z. B. braucht, um anwendbar sein zu können.
Die Streichung dieser Gesetze hat folglich für mich eine Rechtsunsicherheit geschaffen, bei der ich nicht mehr mit Gewißheit weiß, wo sie denn Anwendung finden dürfen und können. Bitte legen Sie mir unter Beweiserbringung dar, wie die entsprechende Rechtslage ist, damit ich mich entsprechend einrichten kann!
Die Kenntnis von der Selbstverwaltung BRD und von der Tatsache, daß sich logischer Weise gegen diese kriminelle Regierungsvereinigung diverse Bürger im sozialen Verteidigungskrieg befinden und begeben mußten und begeben, weil ein rechtlicher Widerstand nicht möglich ist und durch Entzug des gesetzlichen Richters die bestehenden Menschenrechtsverletzungen nicht heilbar sind und entschieden werden können, verbreitet sich inzwischen wie von selbst weltweit. Da international noch immer die Feindstaatenklausel existiert, befinde nicht nur ich mich im Kriegszustand bzgl. der BRD-Organe als natürlicher Bürger des Deutschen Reichs von Geburt an, das ja lt. BverfG als Völkerrechtssubjekt noch existiert. Daraus ergibt sich, daß im Extremfall Sie, durch die Unterlassung der Verantwortung, die Interessen Deutschlands zu wahren, mit mir im Kriegszustand stehen.
Wie Sie anhand dieser Ausführungen ersehen können, besteht für mich eine klare Rechtsunsicherheit, die durch die Entscheidungen der Regierenden verursacht wurde, weshalb ich mein weiteres Vorgehen nicht verfassungsgemäß und rechtskonform einrichten kann, wollte ich mich allein auf die so genannten BRD-Gesetze berufen. Ihre Geschäftsgrundlage hat sich quasi in Luft aufgelöst.
Dann ist es wohl an der Zeit, der Dauerbesetzung und Komplettentmündigung der BRD nach den Bestimmungen des Überleitungsvertrages nunmehr eine Vollbesetzung in Persona folgen zu lassen!?
Was würden Sie machen, wenn ein angeblicher Staatsdiener meint, Ihnen mit dem Hinweis auf ein nicht gültiges Gesetz, Geld abnehmen zu dürfen?
2. Teil folgt...