Ja, und die Praxis hat gezeigt, dass dennoch "zusätzliche" Schilder die Verkehrssicherheit erhöhen.Sie nennen sinnvolle allgemeingültige in der StVO festgelegte Verkehrsregeln und Symbole/Einrichtungen (Straßenschilder, Bodenmarkierungen, Ampeln, Schranken usw.).
Zum Beispiel Ankündigungen von Schutzwegen, obwohl das Vorhandensein der Zebrastreifen und die permanente Pflicht "auf Sicht" zu fahren eigentlich schon ausreichend sein müssten.
Nun ja, nur gilt es dabei eine Kosten-Nutzen-Rechnung anzustellen bzw Wirkung und (unerwünschte) Benewirkung abzuwägen.Ich rede aber von zeitlich beschränkten wie Reklame aufgemachte von lokalen Firmen oder Vereinen gesponserte uneinheitliche "Belehrungen" über Verkehrsverhalten, die sich in ihrer Aufmachung zuweilen nicht von plakativen Ankündigungen des nächsten Volksfestes unterscheiden.Das wird wohl in Zusammenarbeit mit den Stadtverwaltungen geschehen, die ja wohl auch die Genehmigung zum Aufhängen der Banner geben müssen.
Grundsätzlich bin ich dagegen, wenn Werbe- oder Wahlplakate bewusst so positioniert werden, damit sie von Autofahrern gut gesehenwerden, aber auch davon abgelenkt werden können.
Angenommen, ein Autofahrer wird von einem "I-Dötzchen" Warnplakat abgelenkt und fährt dadurch ein I-Dötzchen" an oder tötet es gar.
Das Plakat, dessen Positionierung, hat dann zu der Katastrophe geführt, die es eigentlich verhindern sollte.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass genau das passiert, was du hier andachtest, und welchen generellen Nutzen erwartet man sich?
Nicht unbedingt Profitoptimierung, denn sie würden ja die zusätzliche Arbeitszeit ja in Rechnung stellen (müssen). Ein vorgegebener Einfluss auf den Profit ergibt sich daraus nicht.Plakate, die über die amtlichen Verkehrzeichen (Fußgängerweg, Radweg usw.) hinausgehend Autofahrer für die Gefahren sensibilisieren, denen Radfahrer, Fußgänger, Kinderwagenschieber, Senioren, Rollator- oder Rollstuhlnutzer ausgesetzt sind, habe ich jedoch noch nie gesehen.
Schlüge ich solche Plakate der Stadtverwaltung vor, würde mir wohl erwidert, zum Schutz der Fußgänger u.Co. gäbe es doch die amtlichen Verkehrsregeln und Symbole an die sich alle Verkehrsteilnehmer zu halten hätten.
Ich habe kürzlich meine Stadtverwaltung angeschrieben, da die Müllwerker neuerdings die gelehrten Mülltonen nicht mehr in die vorgesehenen Abstellplätze zurück rollen, sondern einfach auf dem Bürgersteig abstellen, so dass Kinderwagen oder Rollstuhl nicht mehr vorbei können und auf die Straße ausgewichen werden muss.
Mir wurde dummdreist geantwortet, die Müllwerker müssten sich dann vor jedem Haus länger aufhalten, die wollten aber doch auch mal Feierabend machen.
Also forderte die sich als Fürsprecherin eines privatwirtschaftlichen Müllentsorgers darstellende Stadtverwaltung mein Verständnis dafür ein, dass der Müllentsorger auf Kosten der Fußgänger- Sicherheit seine Leute zwecks Profitoptimierung unter Zeitdruck setzt.
Naja, du kannst ja eine Anzeige machen oder eine Klage einbringen, dann entscheidet ein Gericht darüber, ob diese Gehsteigblockierung rechtens ist oder nicht.Wohl auf mein Schreiben hin hat die Stadtverwaltung nun einen Privatdienstleister engagiert, der mit seinem Kombi die Häuser abklappert, und die vollen Mülltonnen oder gelben Säcke schon einen Tag vor der Abholung auf die Gehwege stellen. Nun sind die Gehwege noch länger zugestellt, wohl zum Wohle des Müllentsorgers. Mein Anliegen ging also nach hinten los.
Und die selbe Stadtverwaltung, der gefährliche Gehwegseinschränkungen egal sind, initiiert oder gestattet dann rührselige
"I-Dötzchen"-Schutz-Plakate um als Gutmenschen dazustehen, die natürlich wieder gewählt werden wollen.
Ich sehe dahin Ideologiepolitik. Radfahrer sind hui, Autofahrer sind pfui. Also jubelt die politisch korrekte Menge über Vorteile für Radfahrer auf Kosten von Autofahrern.Solche Leute kreieren dann auch neue Regeln, die den seitlichen Sicherheitsabstand Auto-Fahrrad auf 1,5m vergrößern.
Das ist jedoch in gefühlt 90 Prozent situationsbedingt überhaupt nicht machbar.
Autofahrer müssten Radfahrern u.U. lange hinterher zuckeln, bis mal ein Überholen mit 1,5m Abstand möglich wird. Oder sie Unterschreiten den Abstand, kommen dann zwar schneller voran aber riskieren dafür ein Bußgeld.
Aber das scheint ja Sinn der ganzen Sache zu sein, den klammen Kommunen Einnahmen zu beschaffen.
Aber geh. Lieferwägen sind von hinten gar nicht einsehbar, da müsste man jene generell verbieten.Bezüglich Ihrer Verteidigung des Freiheitsgedankens bei dunklen Autoscheibenfolien:
Ihnen ist doch bestimmt der Begriff "Dooring" geläufig, also ein abruptes öffnen der Autotür in dem Moment wenn ein Radfahrer vorbei kommt und der dabei schwerste Verletzungen erleiden kann und wohl auch schon Todesfälle vorkamen.
Hier werden zwar auch in den Fahrschulen die Autofahrer dafür sensibilisiert, die das wiederum bei ihren Fahrgästen, vor allem ihren Kindern tun sollten.
Aber auch Radfahren ist angeraten, einen Seitenblick in parkende Autos zu werfen, ob jemand im Wagen sitzt und die Tür öffnen könnte. Auch bei hinteren Türen bei Viertürern und auch auf der Beifahrerseite, wenn dort ein Radweg entlang führt.
Dieser prüfende Blick ins Fahrzeug wird den Radfahrern jedoch durch diese Folien verwehrt.
Ich nenne es skandalös, dass der Gesetzgeber diese Folien zugelassen hat.
Aber wer weiß, vielleicht war da bei der Zulassung dieser für die Anbieter profitablen Folien auch Filz und Klüngel im Spiel.
Auch hier ist eine Kosten-Nutzen-Rechnung anzustellen - und zwar iene generelle. Wer nur auf einen Aspekt (wie hier
die "Verkehrssicherheit") Wert legt, sieht natürlich überall Lösungen, die jene nicht mit aller Kraft maximieren - obwohl
Verkehrssicherheit als hohes Gut gesehen wird.
Etwas langsamer zu fahren ist auch für Radfahrer oft eine gute Methode, Gefahren zu verringern.Der mögliche Rat, Fahrradfahrer sollten eben genug Abstand zu parkenden Autos halten, funktioniert nicht, aus dem gleichen Grund wie obiges für Autofahrer geltende 1.5m Abstandsgebot. Die meisten Strassen sind für solche Regeln und "Tipps" einfach zu schmal.
Nicht nur im Verkehr werden Gesetze und andere Vorschriften oft "mit Augenmaß" exekutiert. Unter der Prämisse, dass letztendlich das Gesetz dem menschlichen Zusammenleben dienen soll und nicht umgekehrt.Und die Abstandsgebote auf Autobahnen sind zwar schön in der StVO verewigt, aber oft praktisch nicht durchführbar.
Hielten sich die Autofahrer bei Berufsverkehr-Stoßzeiten an die Abstandgebote und Geschwindigkeitsbeschränkungen, würden in einem Autopulk die weiter hinten fahren Autos stehen bleiben und die noch weiter hinten rückwärts fahren müssen.
Also wird zumindest im Berufsverkehr von der Polizei "ein Auge zugedrückt", wissend, dass nur durch Nichteinhaltung der Verkehrsregeln der Berufsverkehr auf der Zeitachse bewältigt werden kann. Das hat mir vor Jahren ein Verkehrs-Polizist sogar selbst bestätigt.
Dies alles hat durchaus auch mit E-Autos zu tun, die im Straßenverkehr wohl bald Überhand gewinnen.
Also rollt immer mehr "High-Tech" auf den Straßen, dem gegenüber aber weiterhin kein "High-Tech" bei der Planung von Verkehrs-Infrastruktur und den dafür nötigen Verkehrsregeln und Zulassungskriterien in Sicht.
Teile der StVO wirken nach wie vor wie eine Provisorium mit "Auge zudrück"-Bonus, bei dem "der Weisheit letzter Schluss" noch nicht gefunden wurde.
Ein Grund dafür könnte sein, dass von der "High-Tech"-Industrie die klugen Köpfe vereinnahmt werden, die dann aber in Verwaltung/Behörden und Politik fehlen.