Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union: „Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.“
[52] Die Meinungsfreiheit umfasst nach dieser Definition auch die freie Verbreitung, Annahme und Weiterverbreitung von jeglichen Informationen, und nicht nur die Freiheit auf eine Meinung zu etwas.