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Ehe für alle?

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Hier der geltende Text
§ 44. Die Familien-Verhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrage erklären zwey Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitigen Beystand zu leisten.
Die Frage ist, was wir fördern/absichern wollen, einen partnerschaftlichen Vertrag, aus dem Kinder hervorgehen und erzogen werden sollen, oder Sex im Allgemeinen?
Es besteht Vertragsfreiheit in dem Sinne, in welchem Umfang beide den Vertrag nach ABGB einhalten wollen: Sie erklären ja nur ihren Willen (Absicht), das und das zu machen. Kinder zeugen geht (ua. auch wegen Unfruchtbarkeit...) nicht - ist ja auch nicht PFLICHT.
 
Hier der geltende Text
§ 44. Die Familien-Verhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrage erklären zwey Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitigen Beystand zu leisten.
Nette Interpretation, doch eben nicht rechtliche Realität...

Es besteht Vertragsfreiheit in dem Sinne, in welchem Umfang beide den Vertrag nach ABGB einhalten wollen: Sie erklären ja nur ihren Willen (Absicht), das und das zu machen. Kinder zeugen geht (ua. auch wegen Unfruchtbarkeit...) nicht - ist ja auch nicht PFLICHT.
Richtig, es geht um die Absicht und die kann nur bei Personen unterschiedlichen Geschlechts glaubhaft behauptet werden, alles andere ist nur mit fremder Hilfe möglich...
Unfruchtbarkeit ist halt Pech, ändert jedoch nichts an der Absicht und dass es zumindest theoretisch möglich wäre, was bei gleichgeschlechtlichen Paaren nicht der Fall ist...

Wie sehr unsere Gesellschaft bereits im Niedergang begriffen ist, zeigt nur, dass ich bei dieser Logik noch ernsthaft argumentieren muss...
 
Richtig, es geht um die Absicht und die kann nur bei Personen unterschiedlichen Geschlechts glaubhaft behauptet werden, alles andere ist nur mit fremder Hilfe möglich...
Unfruchtbarkeit ist halt Pech, ändert jedoch nichts an der Absicht und dass es zumindest theoretisch möglich wäre, was bei gleichgeschlechtlichen Paaren nicht der Fall ist...
Wie ist es, wenn einer der beiden Heiratswilligen – der Mann oder die Frau – sterilisiert ist, oder beide sterilisiert sind? Dürfen sie dann nicht heiraten?
Wie sehr unsere Gesellschaft bereits im Niedergang begriffen ist, zeigt nur, dass ich bei dieser Logik noch ernsthaft argumentieren muss...
Ernsthaft deinerseits vielleicht, aber nicht ernst zu nehmen.
 
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;);)Trotzdem frage auch hier nach, wie das gemeint ist.
es ist klar und deutlich ersichtlich, wies gemeint ist. zudem ist die regelung sehr alt, wo sich die von dir angesprochene frage gar nicht gestellt.
historische interpretation, teleologische, systematische and wortinterpretation, alle kommen auf das gleiche ergebnis...
 
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