Wenn ein spezieller Interessenskonflikt dem allgemeinen Verständnis nach möglich ist. Bevor du jetzt einhaken willst, und was "allgemeines Verständnis" und wie möglich oder wahrscheinlich "möglich" sein soll: auch Schuldsprüche werden gefällt, wenn die Schuld nach "allgemeinem Verständnis" ausreichend bewiesen ist. Der pingelige Philosoph wird natürlich anmerken wollen, dass sich prinzipiell nie etwas in letzter Konsequenz beweisen lässt. Aber, damit kann man in der Praxis nichts anfangen. Auch diese Unschärfe trägt dazu bei, dass unsere Justiz, letztendlich doch menschlich ist. Mit all den damit implizierten Unschärfen und Fehlerhaftigkeiten.
Es hat auch wenig Sinn zu hinterfragen, wieso man mit 0.49 Promille Alkohol noch fahrtauglich wäre, mit 0.50 Promille aber nicht mehr (und vor einigen Jahren war man noch bis 0.79 Promille fahrtauglich - warum ? Sind wir anfälliger für die Folgen von Alkoholkonsum geworden ?). Oder warum man am Tag vor der Vollendung des 14. Lebensjahren noch zu unreif ist, um die Konsequenzen des eigenen Handelns strafrechtlich relevant einsehen zu können, am nächsten Tag aber plötzlich reif genug sein soll.