Hallo Early,
um Deine Frage wenigstens halbwegs richtig beantworten zu können, bedarf es der Unterscheidung des Begriffes
Finanzierungsgemeinschaft und
Staatengemeinschaft, sowie der Unterscheidung bei einer
legalen Unterwerfung (unter ein legales Vertragswerk, welches bei Verletzung vertragliche Konsequenzen haben kann)....
....sowie die Unterscheidung bei einer
illegalen Unterwerfung (die nach dem Völkerrecht aber trotzdem unter Auflagen legal sein kann) und der Unterscheidung bei einer
legalen Unterwerfung (die nach dem Vertragsrecht Auflagen vorsehen kann und diese Auflagen dennoch rechtsunterschiedliche Konsequenzen bei
gutgläubigen Motiven und bei
bösgläubigen Motiven nach sich zu ziehen gehabt haben werden).
Eine weitere Unterscheidung wäre dahingehend zu treffen, ob Du mich als eine
Privatperson oder als Mitglied einer juristischen Person gefragt gewollt haben würdest und ich im letzteren Falle die endgültige Beantwortung Deiner Frage irgend einem
Pressesprecher oder einer
Versprecherpresse überlassen könnte, welcheart Du zu 'meiner' Gemeinschaft dann irgendwie '
willentlich dazugezählt' haben würdest, damit ich deren Aussage weder dementieren noch zu bestätigen mich in der Lage zu sehen mir diplomatisch 'einfach' erlauben würde.
Einverstanden, dass ich endlich mal auch etwas 'einfach' erkläre ?
Bernies Sage