Diese Argumentation ist falsch.nein, du hast ein Argument jetzt erfunden, was ich nie vorgebracht habe. Idiot ist eine Beleidigung. Auch wenn du I.D.I.O.T schreibst. weil Es eindeutig ein Schimpfwort ist. Wuschelköpfchen ist aber eindeutig kein Schimpfwort. Daher auch keine Beleidigung.
Das ist falsch. Schon manche Bauernschlaue hatten diese Schiene versucht und sind damit vor Gericht gescheitert.Und eine Frage ist schon erst recht keine Beleidigung.
"Ein "Verpacken" als Frage ("Bist du ein A...?"), Vermutung ("Vielleicht bist du ein A..., vielleicht auch nicht"), Pseudo-Verneinung ("Ich sage ja nicht, daß du ein A... bist, aber ..."), Pseudo-Einschränkung ("Ich würde dich ja jetzt gerne als A... bezeichnen, mache ich aber nicht") etc. hilft da folglich wenig, solange erkennbar die Absicht bestand, den Betreffenden dadurch zu beleidigen, daß er im Zusammenhang mit der Beleidigung genannt wird."Bist du zufällig ein Idiot?
aus https://www.123recht.de/forum/straf...-Frage-oder-Meinungsaeusserung-__f565942.html
Wenn du jetzt den ungeschickten Versuch anstellen willst, dass jene Quelle keine ausreichende Qualität hätte, dann zeige doch eine bessere Quelle, die deine Argumentation unterstützt.
Ich brauchte nicht lange zu suchen, um einen Beleg für das Gewusste zu finden.hier ist eindeutig ein falscher Vergleich. Arschloch bleibt zum Beispiel eine eher Verletzung, selbst wenn du deinen Hund so nennst. Lump ist halt schon eine Beleidigung. Egal, ob du deinen Hund so nennst oder nicht. Du hast also hier eine falsche Analogie benutzt. Wuschelköpfchen würde aber vor keinem Gericht als Beleidigung durchgehen, selbst dann nicht, wenn niemand seinen Hund so nennen würde. Erst recht nicht, wenn es ein Hundename ist .
du kannst noch so viel suchen bei mir. Du wirst nichts finden.
Was ich bei dir wohl nicht finden werde, auch wenn ich noch so viel suchen würde, ist Einsicht.