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Der Welt größter Kinderschänder Verein

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Ziel ist es, keine persönlichen Unterschiede zu machen. Bei gleichen Tatumständen soll es prinzipiell zum gleichen Urteil kommen.
Nur, was willst du damit ausdrücken ?
Es war die Antwort auf Ihre Feststellung:
Zitat von KANTIG:
Je höher das Risiko ist, verfolgt zu werden um so eher wird der Verbrecher nicht mehr denken: Mich erwischt man eh nicht.
Muzmuz
Ist ein Ziel, einem Verbrecher es wie nur irgend möglich "das Leben schwer zu machen" ?
Das ist nicht das Ziel in einem Rechtsstaat - weder bei der Strafverfolgung noch bei der Judikatur.
 
Ja, das stimmt.
Und Sie postulieren doch
o f f e n s i c h t l i c h
für Bestrafung. Weshalb Sie diese, Ihre (Irrland-) Vorstellung nicht geradewegs zugeben, verstehe ich nicht!
Im Zuge des Strafverfahrens wird die Schuld abgewogen und Entschuldigungs- Milderungsgründe berücksichtigt.
Der Beschuldigte wird darlegen, welche Motive er hatte, wird ?gestehen..... Inwieweit Pädophilie (?sexuelle Fehlsteuerung ) als verminderte Schuldfähigkeit angesehen wird, werden Sachverständige sagen.
 
Die Sozialversicherung holt sich Kosten für Heilbehandlungen zurück, die von Dritten durch Begehen einer strafbaren Handlung dem Leistungsempfänger zugefügt wurden.

Ja, das würden sich manche wünschen. Wie auch, dass der Häftling die Kosten seiner Haft selbst trägt - kostet doch so ein Häftling am Tag einen Haufen Geld, so in Richtung € 120,- pro Tag und wie kommt der brave Steuerzahler, Horst A. aus B. dazu, für ein Verbrechen zur Kasse gebeten zu werden, das er nicht begangen hat. Vor Einiger Zeit wurden auch auch den Verwandten eine Rechnung über die Minition für die Erschießung des Verurteilten gestellt.
Aber zurück: die öffentliche Krankenversorgung ist ein öffentliches Gut und somit von öffentlicher Hand zu bezahlen. Etwaige persönliche Schäden kann das Opfer auf dem Zivilweg geltend machen. Und dabei hoffen, dass der Täter ausreichend vermögend ist.
Auch sehe ich bei dir den Ansatz des Wunsches nach Doppelbestrafung. Soll der Täter nicht nur seine Strafe absitzen, sondern zusätzlich noch die durch seine Tat der Allgemeinheit angefallenen Kosten tragen. Wie auch die Kosten für Ermittlungsarbeiten und Gerichtsprozess, wenn wir schon dabei sind.

Aber, es hat nicht ein Täter für die Genesung seines Opfers zu sorgen, sondern diese Zuständigkeit bleibt weiterhin beim staatlichen Gesundheitswesen. Hat das Opfer darüber hinaus persönliche Kosten, dann kann es zivilrechtlich durchaus auf den Schadensverursacher, den Täter zugreifen. Wie es ja bei Unfällen auch der Fall ist - und dort zumeist von einer Haftpflichtversicherung abgedeckt ist (was bei vorsätzlichen Schädigungen natürlich nicht schlagend wird).
 
Aber zurück: die öffentliche Krankenversorgung ist ein öffentliches Gut und somit von öffentlicher Hand zu bezahlen
Schadenersatz ist nicht Strafe.

Nach den §§ 332 ASVG, 125 B-KUVG, 178 BSVG, 190 GSVG gehen Schadenersatzansprüche des Verletzten auf den Träger der Sozialversicherung über, "soweit dieser Leistungen zu erbringen hat" - Bemerkung siehe unten -. Die Legalzession tritt in allen Arten der Krankenversicherung ein. Der Geschädigte verliert mit der Legalzession die aktive Legitimation auf Schadenersatz, soweit der Anspruch auf den Sozialversicherungsträger übergegangen ist. Nach der Rechtsprechung geht bei der Legalzession entstandene Anspruch sofort auf den Sozialversicherer über. Zweck dieser Regelung ist es, den Schädiger nicht im Ausmaß der Sozialversicherungsleistung im Weg der Vorteilsausgleichung von einer Ersatzpflicht zu befreien.

Die Sozialversicherung soll ihrem Zweck nach nicht dem Schädiger zugute kommen, sondern nur dem Geschädigten Sicherheit gewähren; nicht die Gemeinschaft, sondern der Schädiger sei daher vorrangig zum Schadensausgleich verpflichtet.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument....=JJT_19951122_OGH0002_0070OB00016_9500000_000

Bemerkung:
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Kasse Theraphiekosten für Gewaltopfer nicht übernimmt. Die Hereinbringung übernimmt die Kasse.
Wenn der verbrecherische Priester nicht bekannt ist, zahlen wir für diesen Verbrecher, wenn die Kirche nicht einspringt.
 
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Hallo KANTIK!
Sie plazieren meinen Satz-Gedanken:


falsch!

Warum?

Ich habe diesen Gedanken so plaziert:

Ja, das stimmt.
Sowie ein Eisverkäufer oder ein Arzt,
hat sich auch ein Beichtvater
n u r
diesen zu widmen, welche zu ihm kommen.
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Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich gegen jedwede Denuziation bin -
(auch gegen gesetzlich verlangte) !
 
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