Die Sozialversicherung holt sich Kosten für Heilbehandlungen zurück, die von Dritten durch Begehen einer strafbaren Handlung dem Leistungsempfänger zugefügt wurden.
Ja, das würden sich manche wünschen. Wie auch, dass der Häftling die Kosten seiner Haft selbst trägt - kostet doch so ein Häftling am Tag einen Haufen Geld, so in Richtung € 120,- pro Tag und wie kommt der brave Steuerzahler, Horst A. aus B. dazu, für ein Verbrechen zur Kasse gebeten zu werden, das er nicht begangen hat. Vor Einiger Zeit wurden auch auch den Verwandten eine Rechnung über die Minition für die Erschießung des Verurteilten gestellt.
Aber zurück: die öffentliche Krankenversorgung ist ein öffentliches Gut und somit von öffentlicher Hand zu bezahlen. Etwaige persönliche Schäden kann das Opfer auf dem Zivilweg geltend machen. Und dabei hoffen, dass der Täter ausreichend vermögend ist.
Auch sehe ich bei dir den Ansatz des Wunsches nach Doppelbestrafung. Soll der Täter nicht nur seine Strafe absitzen, sondern zusätzlich noch die durch seine Tat der Allgemeinheit angefallenen Kosten tragen. Wie auch die Kosten für Ermittlungsarbeiten und Gerichtsprozess, wenn wir schon dabei sind.
Aber, es hat nicht ein Täter für die Genesung seines Opfers zu sorgen, sondern diese Zuständigkeit bleibt weiterhin beim staatlichen Gesundheitswesen. Hat das Opfer darüber hinaus persönliche Kosten, dann kann es zivilrechtlich durchaus auf den Schadensverursacher, den Täter zugreifen. Wie es ja bei Unfällen auch der Fall ist - und dort zumeist von einer Haftpflichtversicherung abgedeckt ist (was bei vorsätzlichen Schädigungen natürlich nicht schlagend wird).