Schadenersatz ist nicht Strafe.
Nach den §§ 332 ASVG, 125 B-KUVG, 178 BSVG, 190 GSVG gehen Schadenersatzansprüche des Verletzten auf den Träger der Sozialversicherung über, "soweit dieser Leistungen zu erbringen hat" - Bemerkung siehe unten -. Die Legalzession tritt in allen Arten der Krankenversicherung ein. Der Geschädigte verliert mit der Legalzession die aktive Legitimation auf Schadenersatz, soweit der Anspruch auf den Sozialversicherungsträger übergegangen ist. Nach der Rechtsprechung geht bei der Legalzession entstandene Anspruch sofort auf den Sozialversicherer über. Zweck dieser Regelung ist es, den Schädiger nicht im Ausmaß der Sozialversicherungsleistung im Weg der Vorteilsausgleichung von einer Ersatzpflicht zu befreien.
Die Sozialversicherung soll ihrem Zweck nach nicht dem Schädiger zugute kommen, sondern nur dem Geschädigten Sicherheit gewähren; nicht die Gemeinschaft, sondern der Schädiger sei daher vorrangig zum Schadensausgleich verpflichtet.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument....=JJT_19951122_OGH0002_0070OB00016_9500000_000
Bemerkung:
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Kasse Theraphiekosten für Gewaltopfer nicht übernimmt. Die Hereinbringung übernimmt die Kasse.
Wenn der verbrecherische Priester nicht bekannt ist, zahlen wir für diesen Verbrecher, wenn die Kirche nicht einspringt.