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Der Welt größter Kinderschänder Verein

Hallo KANTIK!
Sie plazieren meinen Satz-Gedanken:



falsch!

Warum?

Ich habe diesen Gedanken so plaziert:


-------------------------------------

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich gegen jedwede Denuziation bin -
(auch gegen gesetzlich verlangte) !
Sorry - ich komm nicht mit, ob , was ich tun soll oder nicht tun soll oder ????
 
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Auf Nummer 246 in diesem Strang.
Aus der Anzeigepflicht ergibt sich wahrscheinlich Bestrafung - oder auch nicht??

Zur Irren Lösung meint Schönborn:

Im Profil (2010) gibt sich schönborn kryptisch.
automatische Anzeigepflicht
Schönborn: Es war sicher falsch, wenn Täter einfach „versetzt“ wurden und sie wieder Gelegenheit hatten, mit Kindern und Jugendlichen in Berührung zu kommen. Über die Forderung nach einer automatischen Anzeigepflicht gibt es unter Juristen und sonstigen Fachleuten unterschiedliche Meinungen. Das muss noch weiter diskutiert werden.

Therapiekosten:
profil: Übernimmt die Kirche die Kosten für Therapien? Soll es Entschädigungszahlungen geben?
Schönborn: Das ist im Einzelfall zu klären. Normalerweise gehen wir davon aus, dass der Täter Kosten übernimmt.

https://www.profil.at/home/es-sonderweg-kardinal-christoph-schoenborn-interview-264805

Im Standard steht:
Zuletzt sprach sich unter anderem Kardinal Christoph Schönborn für eine Anzeigenpflicht aus. - derstandard.at/1269045755884/Wissen-Anzeigepflicht-und-Beichtgeheimnis

Schmecks Kropfeter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Geschichtsunterricht auf der Enterprise: Kirk an Spock: Was hatten die Pfaffen und der Uli Hoeneß gemeinsam? Spock an Kirk: Alle haben gelogen. Kirk an Spock: Was war dann der Unterschied zwischen ihnen? Spock an Kirk: Der am wenigsten gelogen und keine Kinder geschändet, wurde bestraft.
 
Schadenersatz ist nicht Strafe.

Nach den §§ 332 ASVG, 125 B-KUVG, 178 BSVG, 190 GSVG gehen Schadenersatzansprüche des Verletzten auf den Träger der Sozialversicherung über, "soweit dieser Leistungen zu erbringen hat" - Bemerkung siehe unten -. Die Legalzession tritt in allen Arten der Krankenversicherung ein. Der Geschädigte verliert mit der Legalzession die aktive Legitimation auf Schadenersatz, soweit der Anspruch auf den Sozialversicherungsträger übergegangen ist. Nach der Rechtsprechung geht bei der Legalzession entstandene Anspruch sofort auf den Sozialversicherer über. Zweck dieser Regelung ist es, den Schädiger nicht im Ausmaß der Sozialversicherungsleistung im Weg der Vorteilsausgleichung von einer Ersatzpflicht zu befreien.

Die Sozialversicherung soll ihrem Zweck nach nicht dem Schädiger zugute kommen, sondern nur dem Geschädigten Sicherheit gewähren; nicht die Gemeinschaft, sondern der Schädiger sei daher vorrangig zum Schadensausgleich verpflichtet.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument....=JJT_19951122_OGH0002_0070OB00016_9500000_000

Bemerkung:
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Kasse Theraphiekosten für Gewaltopfer nicht übernimmt. Die Hereinbringung übernimmt die Kasse.
Wenn der verbrecherische Priester nicht bekannt ist, zahlen wir für diesen Verbrecher, wenn die Kirche nicht einspringt.

Das ist schon klar, aber dennoch ist eine Schadenersatzleistung so wie die juristische Strafe eine für den Betroffenen nachteilige Folge. Es kann ja auch das Verbrechensopfer persönliche Schäden auf dem Zivilweg gegenüber dem Täter geltend machen. Nur sind Kosten einer öffentlichen Krankenkasse kein solcher Schaden. Die Leistungsverpflichtung der Krankenkasse ergibt sich nicht primär durch das Verbrechen, sondern von der öffentlichen Verpflichtung zur medizinischen Versorgung. Und somit ist der Weg für die krankenkassliche Entschädigung in Richtung Staat zu gehen und nicht in Richtung Verbrecher.
Ihre Leistung kommt letzten Endes auch nicht dem Schädiger zu Gute, sondern dem Opfer - denn dieses ist es ja, was medizinisch versorgt wird.

Ob bzw wie sodann der Staat in Richtung Schädiger zurück greift, ist eine andere Sache.

Zur Bemerkung:
Wir zahlen nicht "für den Verbrecher", sondern für die medizinische Versorgung des Opfers. Und das nicht aus Solidarität mit dem Verbrecher, sondern mit dem Opfer, weil die Solidarität für alle mit Anspruch auf medizinische Versorgung gilt.
So zahlt auch die Öffentlichkeit für die medizinische Versorgung eines Verbrechers, auch wenn er im Zuge des Verbrechens verletzt wird und medizinische Versorgung benötigt. Auch dann hat kein Regress statt zu finden, selbst wenn manche meinen mögen, die Verletzung wäre Schuld des Verbrechers.
 
Zuletzt bearbeitet:
Am Beispiel eines konkreten Verkehrsunfalls:
Opfer wird schwer verletzt, überlebt aber dank einer Notoperation. Aber, es trägt Dauerschäden davon und bedarf lebenslanger medizinischer Behandlung.
Der Schädiger bzw dessen Haftpflichtversicherung kann zum Tragen von nachfolgenden Behandlungskosten verpflichtet werde, sowie zur Abdeckung weiterer Schäden,
die durch Einkommensminderung auf Grund der Unfallfolgen entstehen. Aber, kein Sozialversicherungsleister wird dem Unfallverursacher die Kosten der Notoperation übertragen.
 
Die Krankenkasse bevorschußt einen Schaden eines anonymen Verbrechers.
Im Erkenntnis vorher ist alles bestens erklärt.
Beim Verkehrsunfall zahlt die Versicherung im Rahmen des VVertrages für den Versicherten und die Kasse hält sich an die Versicherung. Darüber hinaus gehende Schäden hat der VN nach dem Schadenersatzrecht zu zahlen.
 

Ein Aufschrei nach Rache war immerschon unüberhörbar!
Und, wer meint, er könne die christliche Idee mit Denunziation verbinden, frönt seiner eigenen-! Idee:
Solcherlei Ansichten haben einer Aufklärung innerhalb von Religionen immerschon geschadet!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Krankenkasse bevorschußt einen Schaden eines anonymen Verbrechers.
Im Erkenntnis vorher ist alles bestens erklärt.
Beim Verkehrsunfall zahlt die Versicherung im Rahmen des VVertrages für den Versicherten und die Kasse hält sich an die Versicherung. Darüber hinaus gehende Schäden hat der VN nach dem Schadenersatzrecht zu zahlen.

Sehr richtig.
 
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Im Standard steht:
Zuletzt sprach sich unter anderem Kardinal Christoph Schönborn für eine Anzeigenpflicht aus.

NEIN!
Und nicht kryptisch hat sich Kardinal Schönborn in Ihrem angegebenen Link ausgedrückt, sondern, klar und deutlich: NUR
"...wenn sie
a u ß e r h a l b
des sakramentalen Beichtgeheimnisses Kenntnis von Vergehen ihrer Priester erhalten."
 
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