KANTIG
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Wiederhole das Zitat aus dem Profil:NEIN!
Und nicht kryptisch hat sich Kardinal Schönborn in Ihrem angegebenen Link ausgedrückt, sondern, klar und deutlich: NUR
"...wenn sie
a u ß e r h a l b
des sakramentalen Beichtgeheimnisses Kenntnis von Vergehen ihrer Priester erhalten."
Über die Forderung nach einer automatischen Anzeigepflicht gibt es unter Juristen und sonstigen Fachleuten unterschiedliche Meinungen. Das muss noch weiter diskutiert werden.