Exkurse sollten bei einer Verteidigung einer Doktorarbeit nur selten vorkommen, und dann auch nur sehr kurz ausfallen. Selbst wenn das Thema des Exkurses nicht geklärt werden konnte, sollte man in der Verteidigung den Exkurs nicht überstrapazieren, denn es gilt ja nicht, den Exkurs zu klären, sondern das Hauptthema.Nur, wenn der Befragte sein unausgegorenes Gedankenkonstrukt mit ebenso unausgegorenen ad-hoc-Antworten nachträglich kitten will.
Nein, sondern weil es so ist.So deine Perzeption.
Und ich im allseitigen Lernen, sich zuzuhören!!!Ich sehe den Sinn von Diskussionen im allseitigen Lernen. Dazu reicht es nicht, wenn man nacheinander nur seine Meinung hinausposaunt, sondern man muss sie auch erklären und ggf begründen können. Denn zuhören alleine reicht nicht, man muss die anderen Meinungen auch verstehen, um etwas zu lernen. Querdenker habe natürlich eine andere Strategie. Erklärungen und Begründungen sind nicht ihres. Sie wollen nur ihre "Meinung" hinausposaunen, und wenn manche dafür empfänglich sind, reicht es. Wer mit der Querdenkermeinung nichts anfangen kann, soll es halt bleiben lassen. Aber keinesfalls hinterfragen, denn dann kommt der Querdenker ins Straucheln und müsste sich selbst kritisch mit seiner Meinung auseinander setzen.
Ich zitiere noch einmal eine kleine Stelle aus Prof. Kollmorgens Interview: "...Und das ist das Gegenteil der demokratischen Idee, die ja davon lebt, daß man voraussetzt, daß es unterschiedliche Meinungen, unterschiedliche Positionen, gibt, die man nur bedingt wirklich vermitteln kann". Also, es geht nicht darum, den anderen zu widerlegen, sondern sich zuzuhören. Du allerdings bist nur aufs Widerlegen aus, sonst nichts.
Weil es so gut hier her paßt, mal ein kleines Leber-Hecht-Gedicht von mir:So deine Behauptung.
Die Leber ist von einem Hecht,
der schwimmt zu ´ner Enthauptung.
Doch eh ihr Muzens Satz nachsprecht,
wie: "SO DEINE BEHAUPTUNG",
sollt ihr sein Wesen schon vernehm´
und auch den Sinn erraten:
des Muzens Absicht, sein Problem,
er will euch ein´ verbraten.
Irrtum! Es gibt keine Ermittlungen, die das Ziel haben, dem Tatverdächtigen seine Unschuld zu beweisen, sondern Ermittlungen werden grundsätzlich geführt, um die Schuld des Tatverdächtigen nachzuweisen. Die Unschuld des Tatverdächtigen kommt nur nebenbei heraus, sofern etwa die Schuld nicht nachgewiesen werden kann oder aber ein anderer Tatverdächtiger in den Fokus der Ermittlungen gerät.So deine bloße Behauptung. Eine feindliche Grundhaltung gegenüber Ermittlungsbehörden gehört in deinem Umfeld wohl dazu.
Du hast deine Hick-Hack-Diskussionen als Verhör bezeichnet (was durchaus zutreffend ist). Doch Verhör-Methoden gehören nicht in eine Diskussion, sondern in Verhöre. Und in letzterem ist es nichts Verwerfliches.Du hast dort hingeführt, weil du erstens auf dem Begriff "Verhör" herumreitest und zweitens ein Verhör als etwas Verwerfliches darstellen willst.
Mit Verhör-Methoden!Bei mir ist das Ziel die mir erscheinenden Widersprüche zu behandeln. Im Zuge der Befragung werden sie entweder aufgelöst oder aber nicht.
Hier nochmal ein Leber-Hecht-Gedicht:Du meinst dein Abschweifen auf das Cicero-Zitat?
Hechts Leber ist gut durchfrittiert.
Der Muz kann kein Latein.
Wenn Cicero falsch wird zitiert,
dann laß es lieber sein!