Nun, auch bei der Verteidigung einer Doktorarbeit im wirtschaftlichen Bereich kann es durchaus auch in die Mathematik oder in andere Bereiche hineingehen. Und wenn tiefgreifende, prinzipielle Mängel durchscheinen, braucht es gar keinen direkten Zusammenhang mit Wirtschaft.Dort wird zumindest der rote Faden beibehalten. Allerdings befinden wir uns nicht bei einer solchen Verteidigung, noch nicht einmal bei einem Doktoranden-Colloquium.
Diese Grundsätzlichkeit ist nur deine Unterstellung.Niemand muß etwas widerstandslos hinnehmen! Aber man sollte das Diskussions-Thema nicht verlassen. Das tust du aber grundsätzlich, indem du in verklausulierende Nebensächlichkeiten abdriftest (etwa die Grammatik).
Auf die Grammatik komme ich dann zu sprechen, wenn sie die Verständlichkeit des Textes beeinträchtigt, wenn sie inhaltliche Defizite offenbart (jemand, der vorgibt Arzt zu sein und dann "infisziert" schreibt, schürt massive Zweifel an seiner Vorgabe) oder aber, wie im Falle krisvandenbergs als Lektion, anderen nicht Fehler vorzuwerfen, die man selbst ein weit größerem Umfang begeht.
Ist Teil einer Diskussion, ist selbst aber noch keine. Beispiel: Es gibt zur Zeit auf Ö3 ein Radioprogramm, das heißt "Frag das ganze Land". Da hat jemand ein Problem und fragt öffentlich, wie er damit umgehen soll. Im Radio werden dann die Meinungen verschiedener Anrufer vorgespielt und am Ende der Sendung verlautbart der mit dem Problem, wie er verfahren wird.Doch, Meinungen darlegen, und sie gegenseitig anhören, ist durchaus eine Diskussion.
Die verschiedenen Anrufer legen auch ihre Meinungen dar und ich gehe davon aus, dass sie die Sendung weiter verfolgen und sich die Meinungen der anderen Anrufer anhören. Nach deiner Definition wäre das schon eine Diskussion, nach meiner (und auch nach der gängigen) nicht. Die verschiedenen Anrufer stehen miteinander nicht im Dialog.
Darüber hinaus:
"Das Wort Diskussion stammt vom lat. Substantiv discussio „Untersuchung, [...] Prüfung“[1] ab. Das Verb dazu heißt discutere und bedeutet „eine Sache diskutieren = untersuchen, erörtern, besprechend erwägen“.[2]
Bisweilen hat die Verwendung des Wortes einen etwas kämpferischen Beiklang (Argument versus Gegenargument), wogegen der verwandte Begriff Diskurs weniger mit Emotionen verknüpft ist."
Diskussion – Wikipedia
de.wikipedia.org
Was zeigt, dass in einer Demokratie nicht der Einzelne demokratisch sein, sondern er die demokratischen Regeln respektieren muss. Und so gibt es ja auch unsere demokratische Verfassung vor. Der einzelne Wähler ist niemandem bzw nur seinem eigenen Gewissen gegenüber verantwortlich.Wie ich schon im Thread "wehrhafte Demokratie" die Meinung Prof. Kollmorgens darlegte: "Das eine, was mir heute wirklich immer wieder auffällt, ist, daß wir in auch schon einfachen politischen Diskussionen vielfach dazu neigen, uns sehr verletzlich zu zeigen, sehr schnell bereit sind, uns zu empören und anzunehmen, daß es am Ende doch nur eine Lösung geben kann, also das Gespräch eigentlich auch in der Erwartung führen und uns die Meinung der anderen anhören, wir müßten sie zu uns herüberziehen, wir müßten sie von dem überzeugen, was wir denken, und eigentlich vielfach schon die Lösung im Kopf haben. Und das ist das Gegenteil der demokratischen Idee, die ja davon lebt, daß man voraussetzt, daß es unterschiedliche Meinungen, unterschiedliche Positionen, gibt, die man nur bedingt wirklich vermitteln kann, wo man das Andere, auch das ganz Andere, aushalten können muß".
Wenn du schon alleine eine Übersetzung als Verfälschung eines Zitats darstellen willst.....Meinst du etwa so, wie du partout nicht einsehen wolltest, daß du Cicero falsch zitiert hattest?
Die Beamten sind mit der Aufklärung beauftragt. Das Verhör dient der Prüfung der Frage, ob bzw wie der Tatverdächtige involviert ist.Auch bei Polizei-Verhören geht es oft nicht um die Wahrheit, sondern darum, den Tatverdächtigen dingfest zu machen.
Sie sind nicht damit beauftragt, einen Tatverdächtigen dingfest zu machen, wenn seine Beteiligung nicht den Tatsachen entspräche.
So lautet nicht deren Auftrag. Ermittlungsbeamte müssen unvoreingenommen an ihre Ermittlungen herangehen und bezüglich Beschuldigten in beide Richtungen - zu deren Belastung und deren Entlastung - gleichermaßen ermitteln. Tun sie das nicht, handeln sie nicht pflichtgemäß.Man will oft gar nicht dessen Unschuld beweisen, sondern dessen Schuld, unabhängig davon, ob er überhaupt schuldig ist.
Bei dir besteht offensichtlich eine ausgeprägte Voreingenommenheit gegenüber Ermittlungsbeamten.Man ist ja froh, daß man einen Verdächtigen hat, den man jetzt nur noch an die Wand spielen muß. Aber wir sind ja hier nicht bei einem Verhör, oder?
Wo es hinführt, bestimmten die Antworten des Befragten.Die meist nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun haben. Um das eigentliche Thema geht es überhaupt nicht mehr. So läuft es in all deinen Diskussionen.
So deine Darstellung, weil deine Meinung nicht widerstandslos integriert wird.Sie ist nicht sophistische Eristik, weil ich sie so bezeihne, sondern weil sie es ist.