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Gaius
Guest
Die Würde des Menschen ist unantastbar
Zwar haben wir durchaus gelernt, daß die Würde des Menschen antastbar ist - aber der Lehrmeisterin Ulrike Meinhof muß man auch darin ebensowenig unbedingt folgen wie ihrem Weg in den bewaffneten Widerstand. Daß es hingegen der Teil der 68er radikalen Linken ist, die den "langen Marsch (!beachte die maoistische Phrase!) durch die Institutionen" mit Erfolg angetreten ist, um heutzutage ihre halb bewältigte, kollektivistisch-hierarchische K-Gruppen-Mentalität auch auf Regierungsebene weiterzuspielen, läßt sich dagegen aus dem GG heraus überhaupt nicht begründen.
Antwort auf Deine Frage, wie ich mich da fühle: beschissen, bzw. als Abstimmungsberechtigter so richtig schön "ernstgenommen", wie man so sagt.
Außer dem Prinzip der Mehrheitsentscheidung wäre noch das Prinzip der Einstimmigkeit zu erwägen. Dann könnte wirklich keiner mehr sich über ungerechte demokratische Entscheidungen beklagen, es würde ja stets der völlige Konsens hergestellt.
Nur werden in aller Regel von den Parteien aufgestellte Listen gewählt, und nicht einzelne Personen in direkter Abstimmung. Egal wo man sein Kreuzchen macht, man kauft die Katze im Sack. Und von den nicht im großen Stil vom Volk demokratisch legitimierten, aber um so einflußreicheren höheren Staatsbeamten mal gar nicht zu reden... Die politische Ebene besteht tatsächlich nur aus den Volksvertretern, die die Arbeit der Behörden kontrollieren sollen. Faktisch kann eine solche Kontrolle jedoch überhaupt nicht stattfinden, da dem gewöhnlichen Bezirksabgeordeten in aller Regel schlicht der Überblick über die komplexen Verflechtungen der behördlichen Arbeit fehlt. Darüberhinaus hat er auch noch seine Einbindung in parteiinterne, oft ideologisch begründete Strukturen zu berücksichtigen. Der Spielraum für freie politische Entscheidungen schmilzt damit auf ein Minimum zusammen.
Einfachere kommunalpolitische Fragen (Spielplatz hier, Straßenausbau dort) könnte man auch in Bürgerversammlungen entscheiden, bei denen jeder Anwesende eine Stimme enthält. Wer nicht dabei war, hat dann eben Pech gehabt. Oder gleich per schriftlichem Bürgerentscheid. Fände ich ja netter als das Stellvertreterprinzip.
Grüße aus dem Imperium,
Gaius
(der es sonst aber lieber mit dem Dichter Gaius Valerius Catullus hält)
Wieso geknebelt? Das GG formuliert ja zunächst einmal einen ganzen Katalog bürgerlicher Freiheitsrechte, gibt es dazu eine sinnvolle Alternative? - Das mir vorliegende Exemplar des GG (noch aus seligen BRD-West-Zeiten) trägt übrigens noch nicht einmal eine Jahreszahl der Herausgabe, was zu Deiner Ewigkeitsvermutung gut paßt. Andererseits wäre es doch absurd, wenn so ein Grundgesetz wie das deutsche, das inhaltlich durch eine lange Tradition demokratischen Widerstandes entstanden ist, sein eigenes Verfallsdatum mitliefern würde.Zeilinger schrieb:Als Außenstehender (Österreicher, wenn auch EU-Österreicher) wage ich zu sagen: mit Eurem Grundgesetz habt Ihr Euch ganz schön geknebelt. Es lag allem Anschein nach der hochmütige Gedanke zu Grunde, dass man weiß, was in aller Ewigkeit für ein (ganzes) Volk gut ist.
Zwar haben wir durchaus gelernt, daß die Würde des Menschen antastbar ist - aber der Lehrmeisterin Ulrike Meinhof muß man auch darin ebensowenig unbedingt folgen wie ihrem Weg in den bewaffneten Widerstand. Daß es hingegen der Teil der 68er radikalen Linken ist, die den "langen Marsch (!beachte die maoistische Phrase!) durch die Institutionen" mit Erfolg angetreten ist, um heutzutage ihre halb bewältigte, kollektivistisch-hierarchische K-Gruppen-Mentalität auch auf Regierungsebene weiterzuspielen, läßt sich dagegen aus dem GG heraus überhaupt nicht begründen.
Das können wir gerne auch auf der politischen Ebene diskutieren. Hier in Hamburg z.B. hat es im vergangenen Jahr einen Volksentscheid betreffs des Verkaufs der Landeskrankenhäuser an private Investoren gegeben. Mit einer überwältigenden Mehrheit von über 70% wurde gegen den Verkauf gestimmt. Wie es weitergeht, entnehme man bitte dem folgenden link, der ein Lehrstück darüber enthält, wie man hierzulande mit den ohnehin schwach ausgeprägten Elementen plebiszitärer Demokratie umgeht: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell...rungen/pressemeldung-2004-12-15-verfg-01.htmlZeilinger schrieb:Speziell zu direkter Demokratie: Kehre bitte mit mir für ein paar Minuten auf eine überschaubare Ebene zurück. Stell Dir vor (oder - falls es für Dich Realität ist - denk daran), Du bist in einer Teamsport-Mannschaft (Basketball, Fussball, etc.). Eines Tages tritt ein Problem auf, dass die ganze Mannschaft betrifft. Nehmen wir weiters an, die Mannschaft bestünde aus 7 Spielern. Es werden einige Vorschläge zur Behebung des Problems gemacht (es kann natürlich auch ein Vorhaben sein). Es wird abgestimmt und 4 von 7 entscheiden sich für einen Weg.
Wie würdest Du Dich fühlen, wenn Du einer von den Vieren (=die Mehrheit) wärst und das Problem (das Vorhaben) würde trotzdem nicht in diesem Sinne gelöst bzw. vollzogen ?
Antwort auf Deine Frage, wie ich mich da fühle: beschissen, bzw. als Abstimmungsberechtigter so richtig schön "ernstgenommen", wie man so sagt.
Außer dem Prinzip der Mehrheitsentscheidung wäre noch das Prinzip der Einstimmigkeit zu erwägen. Dann könnte wirklich keiner mehr sich über ungerechte demokratische Entscheidungen beklagen, es würde ja stets der völlige Konsens hergestellt.
Wie schon gesagt, was Du beschreibst, ist ja in D gängige Praxis. Es ist ja nicht so, daß ein Herr Minister in langen schlaflosen Nächten so ein Gesetz ganz alleine ausbrütet; es gehört die Zusammenarbeit mit parteiinternen Arbeitskreisen und Rechtsexperten dazu, und dann muß das Gesetz erst die diversen parlamentarischen Gremien durchlaufen. Und alle diese Politiker sind ja vom Volk gewählt.lazpel schrieb:Allerdings sieht meine Idee deswegen das Parlament als Kontrollinstanz vor, damit die eingebrachten Gesetze durch diese Instanz gesichert nicht grundgesetzwiedrig sein können. Das Parlament würde seine Macht nur in der Zustimmung oder Ablehnung von Gesetzesvorlagen durch das Parlament selbst verlieren. Diejenigen, die die Gesetze einbringen, sind vom Volk gewählt.
Nur werden in aller Regel von den Parteien aufgestellte Listen gewählt, und nicht einzelne Personen in direkter Abstimmung. Egal wo man sein Kreuzchen macht, man kauft die Katze im Sack. Und von den nicht im großen Stil vom Volk demokratisch legitimierten, aber um so einflußreicheren höheren Staatsbeamten mal gar nicht zu reden... Die politische Ebene besteht tatsächlich nur aus den Volksvertretern, die die Arbeit der Behörden kontrollieren sollen. Faktisch kann eine solche Kontrolle jedoch überhaupt nicht stattfinden, da dem gewöhnlichen Bezirksabgeordeten in aller Regel schlicht der Überblick über die komplexen Verflechtungen der behördlichen Arbeit fehlt. Darüberhinaus hat er auch noch seine Einbindung in parteiinterne, oft ideologisch begründete Strukturen zu berücksichtigen. Der Spielraum für freie politische Entscheidungen schmilzt damit auf ein Minimum zusammen.
Einfachere kommunalpolitische Fragen (Spielplatz hier, Straßenausbau dort) könnte man auch in Bürgerversammlungen entscheiden, bei denen jeder Anwesende eine Stimme enthält. Wer nicht dabei war, hat dann eben Pech gehabt. Oder gleich per schriftlichem Bürgerentscheid. Fände ich ja netter als das Stellvertreterprinzip.
Gaius Julius Caesar nicht zu vergessen!Céline schrieb:Allein-Weltherrscherin Neugier und König Robin I. hatten wir schon, jetzt also noch der Rattenfänger Gisbert
Grüße aus dem Imperium,
Gaius
(der es sonst aber lieber mit dem Dichter Gaius Valerius Catullus hält)
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