Zitat von Frischling:
↑Tiere können keinen Freitod begehen, aber der Mensch kann sich entscheiden, seinem Leben selbst ein Ende zu setzen, wenn er es nicht mehr für lebenswert hält.
Genau im Letzteren, nämlich in der Definitionsidentität von "lebenswertem Lebenswert" liegt der Schlüssel in objektiver Erkenntnis - als Lügenkonstrukt - genau darin, dass der Mensch in seiner persönlichen Notsituation bezüglich seiner Selbstbeurteilung eben gerade "nicht frei" in seiner Entscheidung ist, seinem eigenen Leben vorzeitig ein Ende zu setzen!
Wer eine Entscheidung getroffen hat, die das Ende seines als nicht mehr lebenswert empfundenen Lebens betrifft, der geht davon aus, dass die Entscheidung richtig ist. Dass er anders entschieden hätte, wenn er sicher gewesen wäre, dass sein Leben ihm noch viel Positives geben kann, ist anzunehmen. Aber Menschen sind keine Hellseher und treffen deshalb auch Entscheidungen, die falsch sein können.
Was daran aber ein Lügenkonstrukt sein soll, vermag ich nicht mit der Sicherheit zu erkennen, wie ich erkannt habe, dass ein Gott, der bewusst alle Säuglinge und Kinder der ganzen Menschheit ermordet hat, weil er sie nicht mehr als lebenswert eingestuft hat, ein minderwertiger Sadist wäre. Natürlich nur dann, wenn es diesen von berechnenden Abzocker-Priestern zur reinen Angsterzeugung vor seiner sadistischen Rachsucht konstruierten Götze geben würde ;-)
Das eigentliche Problem: Das vorrangige Recht auf Selbstbestimmung seines eigenen Todestages ist in Theorie und Praxis von Betroffenen und Nichtbetroffenen durch eine jeweils ganz andere Motivlage gegeben, die nur selten ganz eindeutig erforscht werden kann.
Sicher, aber da wir keine Hellseher sind, treffen wir sowieso all unsere Entscheidungen auf einer Basis, die natürlich auch falsch sein kann. Was aber sagst Du zu der Basis, von der aus eine Macht, die als allmächtiger Schöpfer des Seins sich entschlossen haben soll, auch alle Säuglinge und Kinder der ganzen Menschheit bewusst zu ermorden? Diese Entscheidung war zumindest total falsch, denn verbessert hat sich das Verhältnis Gott zu seinen aus Sicht eines Allmächtigen total stümperhaft erschaffenen Geschöpfen durch diesen Massenmord nicht!
Diesen Verfassungsparagraphen des § 217 StGB, Absatz 2 für verfassungswidrig zu erklären, dies stellt meines Erachtens - so meine Mindermeinung - nach Verfassungswidrigkeitserklärung selbst einen Verfassungsverstoß dar.
Du darfst Dich natürlich als fehlerfreien Bundesverfassungsrichter glauben ;-)
Denn Dummheit und Selbstmord werden künftig gleichermaßen straffrei gestellt und intelligente Ärzte dürfen sich dies jetzt kommerziell zunutze machen und ihre Patienten bei Selbstmord - natürlich nur über schutzwürdig ehrlich ahnungslose Dritte - freizügig und ehrlich beerben?
Solange Du bei Freitod noch von Selbstmord redest, wirst Du nach meiner Meinung nicht begreifen können, was es ausmacht, ein Mensch zu sein, der frei und eigenverantwortlich auch über das Ende seines Lebens entscheiden kann.