Ferenc zu
Frischling:
Wie jeder rigide Besserwisser, bist du natürlich über alle Maßen empfindlich
Wer in seiner Sensitivität über alle Maßen empfindlich ist, - und dazu zähle ich mich auch, - muss nicht unbedingt ein >
rigider Besserwisser< (als sturer Bock) sein!
Tiere können keinen Freitod begehen, aber der Mensch kann sich entscheiden, seinem Leben selbst ein Ende zu setzen, wenn er es nicht mehr für lebenswert hält.
Genau im Letzteren, nämlich in der Definitionsidentität von "
lebenswertem Lebenswert" liegt der Schlüssel in objektiver Erkenntnis -
als Lügenkonstrukt - genau darin, dass der Mensch in
seiner persönlichen Notsituation bezüglich
seiner Selbstbeurteilung eben gerade "nicht frei" in seiner Entscheidung ist, seinem eigenen Leben vorzeitig ein Ende zu setzen!
Das eigentliche Problem: Das vorrangige Recht auf Selbstbestimmung seines eigenen Todestages ist in Theorie und Praxis von Betroffenen und Nichtbetroffenen durch eine jeweils ganz andere Motivlage gegeben, die nur selten ganz eindeutig erforscht werden kann.
Eine endgültig vorzeitig angestrebte Entscheidung des Individuums beruht zweifelsfrei immer auf einer
Zwangsvorstellung in nicht rational erklärbarer Ausnahmesituation, denn rational erträgliche Schmerzen stehen grundsätzlich einem jeden Organismus immer nur hilfreich gegenüber!
Und damit setzen sie (die Schmerzen) dem Organismus in ganz natürlicher Weise im geistigen Selbstbestimmungsrecht ganz enge Grenzen von höchstpersönlich auch ganz unterschiedlich erträglicher Natur, was für ein jeweils individuell angepasstes Vorgehen spricht und nicht unbedingt für eine Vielzahl von Fällen, die der allgemeinen Strafverfolgung unterliegen könnten, aber - zumindest im familiären Bereich - nicht zwingend müssten, wie bisher auch schon. Dazu hätte man den Paragraphen nicht streichen müssen.
Hat denn das, was wir Leben nennen in einer
Lebenswegwerfgesellschaft nach Gattung und Art gar keinen eigenständig höherstehenden, unspezifischen Lebenswert mehr, den es vor dem Kommerz unbedingt geldmoralpolitisch zu schützen gilt?
Gerade in der gewissenhaften Abwägung von Für und Wider wäre es im Zweifel gar nicht notwendigerweise erforderlich gewesen, den Schutzgesetzparagraphen - wegen
§ 217 StGB Absatz 2 -
ersatzlos (!) wegfallen zu lassen - hier im Wortlaut:
2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.
Diesen Verfassungsparagraphen des § 217 StGB,
Absatz 2 für verfassungswidrig zu erklären, dies stellt meines Erachtens - so meine Mindermeinung - nach Verfassungswidrigkeitserklärung selbst einen Verfassungsverstoß dar.
Schon einmal hat ein höchster deutscher Verfassungsrichter (siehe
Himbeer-Zeidler) sich herablassend und verächtlich gegenüber der Entstehung von Leben gezeigt, als es darum ging, den unbedingten Schutzbereich des ungeborenen Lebens in der Schwangerschaftsphase festzulegen.
Und heute,
zu Beginn des Jahres 2020, so mein ganz persönlicher Eindruck als Mindermeinung, haben wir unwiderruflich - von oben herab - ein ursächlich göttlich angeregtes
Gesetz ewiger Vernunft mit juristischen "Stellvertreterfüßen" getreten:
Denn
Dummheit und Selbstmord werden künftig gleichermaßen straffrei gestellt und intelligente Ärzte dürfen sich dies jetzt kommerziell zunutze machen und ihre Patienten bei Selbstmord - natürlich nur über schutzwürdig ehrlich ahnungslose Dritte - freizügig und ehrlich beerben?
Da kommt also selbst bei Ellemaus klammheimlich Freude auf?
Merken wir uns:
Das Gute ist immer eine Interpretation des Verstandes bzw. des "gut" Verstandenen.
Gebote sind dazu da, "gut" (auch als Gut) in Verstärkung und Kontrolle doppelt verstanden zu werden.
Das Böse ist immer eine Interpretation des Unverstandes, bzw. des nicht Verstandenen.
Verbote sind dazu da, den Verstand ersetzen zu sollen, um mit Bestrafung drohen zu können.
Die Erklärung der deutschen Verfassungsrichter aber, einen Schutzbereich des Gesetzes durch einseitige Rechtsabwägung für
ersatzlos verfassungswidrig zu erklären, dies entspringt meines Erachtens selbst einer Verfassungswidrigkeit durch Einseitigkeit in forensischer Unausgewogenheit des Parteiensystems und stellt demgemäß - meiner Mindermeinung nach- einen (gröblichen)
Verrat am Rechtssystem dar.
Selbst außerhalb eines satirischen Beitrages könnte der einseitig ersatzlose Wegfall des kompletten
§ 217 StGB als aktiver Sterbehilfebeitrag zur auto-systemischen Beerdigung von Rechtsstaatlichkeit gedeutet werden, aus vor-verwerflichen (Vorsatz-)Gründen einer finanzsystemisch tatsächlich
'bombensicheren Todesgeschäftsoptimierung' mit rückversicherungserbrechtlich dankbar erlaubter Staatshilfe....???
Bernies Sage (Bernhard Layer)