Mitnichten!
Aber da du es behauptest kannst du es sicherlich mit Rechenbeispielen belegen.
Solche Berechnungen sind hochkomplex und sie sind von vielen Faktoren abhängig!
Die CSU rechnet etwa vor:
Ein Alleinstehender, der ab 2023 Bürgergeld empfange, habe am Ende vermeintlich genauso viel Geld zum Leben übrig wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von etwa 2500 Euro. Denn anders als der Arbeitslose bekomme der Arbeitnehmer weder Wohnung noch Heizkosten vom Staat finanziert, sondern müsse alles aus eigener Tasche bezahlen.
Hat die CSU hat in ihrer Rechnung auch folgendes berücksichtigt, Fahrkosten, den
Unterhalt fürs Auto, die hohen Mietpreise, Lebensmittel, Energie Erhöhungen, usw.
Den Bürgergeld-Empfängern wird neben den Regelsätzen noch folgendes bezahlt.
Miete, Erstausstattungsgeld, Heizkosten, Rundfunkgebühren, Essensgeld für die
Kinder, kostenlose Tablets, usw. da hat eine vierköpfige Familie sehr viel Netto!
Auf Granit dürfte die Ampel bei der Union beim Thema Mieten stoßen. Bei Hartz-IV werden Miete und Heizkosten
nur für Wohnungen bis zu einer bestimmten Größe übernommen. Beim Bürgergeld soll der Staat
zwei Jahre lang alles bezahlen, ganz gleich, wie groß und wie gut ausgestattet die Wohnung ist!
Was ist nun für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer mit 2500€ Netto besser, sich den
Buckel krumm schuften, oder es sich in der sozialen Hängematte bequem machen?
Richtig, und zwar für die ersten 24 Monate. Danach sind es nur noch 15.000. Das soll verhindern, dass jemand in einer Krise wie derzeit gezwungen ist, erst alle seine Ersparnisse aufzubrauchen.
Künftig soll eine vierköpfige Familie in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs 150.000 Euro auf
der hohen Kante haben dürfen, dazu ein Eigenheim, zwei Autos und weitere Ersparnisse fürs Alter.
Darf das Eigenheim auch eine Prunk-Villa sein? Können die Autos auch
Luxuskarossen sein, mit denen die Bedürftigen ihr Bürgergeld abholen?
Ich wurde mal nach 23 Jahren harter Arbeit, durch Berufskrankheit (Hand-Ekzeme) arbeitslos.
Weil ich zuletzt als Grenzgänger in der Schweiz arbeitete, hatte ich keinen Anspruch auf
Arbeitslosengeld, obwohl zuvor auch 10 J. in D arbeitete und meine Beiträge einbezahlte.
Die Begründung war, ich müsste ein Jahr in D gearbeitet haben, um Anspruch zu haben.
Eine Frechheit, der D-Staat hat, dank meines guten Einkommens, kräftig Steuern von mir einkassiert .
Weil das Arbeitsamt mir keine Stelle anbieten konnte, legte man mir nahe, ich
soll, bis ich etwas gefunden habe, vorübergehend die Sozialhilfe beantragen.
Beim Sozialamt musste man, bevor man Sozialhilfe bekommt, sich nackt machen.
D.h. kein Barvermögen über 500 DM auf der Bank haben, keine Bausparverträge,
keine Lebensversicherung, keine Vermögenswerte, wie Haus, Auto, usw.
Ich besaß alles aufgezählte, also musste ich mit meinen Kindern von diesen Werten leben.
Zum Glück fand ich noch einen 400 DM Job, weil ich wegen dem Haus noch Schulden zu
tilgen hatte, musste ich zum Überleben, noch mein CH-Pensionsgeld ausbezahlen lassen.
Bem. mein damaliges Auto war ein 12-13 J. alter Honda-Civic mit über 200 000Km Restwert ca. 500DM bzw. 250€
Wie ich auf dem Land ohne Auto eine Arbeit finden, bzw. mich bewerben sollte, war dem Amt völlig egal!
Neulich beim Rewe. 1 neuerer Audi Q7 und eine neuerer Land-Rover. Wert je. ca. 100 000 Euro!
Die Personen waren 2 junge ukrainische Ehepaare, ca. 25J. beide mit einem Kind.