.....Nichts "einfacher" als das! Jeder "interessierte Bürger" (und andere??) hat die "Möglichkeit" Einsicht zu nehmen! Zum einen, in das "Bundesgesetzblatt mit dem das Neutralitätsgesetz von 1955" veröffentlicht und "kundgetan" wurde zum anderen in die "Bundesverfassung", in welcher die dem "Neutralitätsgesetzt von 1955" aufgepfropften "Zusatzartikel" zu finden und nachzulesen sind. Und dann möge sich der "interessierte Bürger" (und andere??) "sein Bild" machen!....
Nun, die „Neutralität“, dem Österreicher „lieb und teuer“ verkauft sich eben gut und das "trotz besseren" Wissens.
Ja plotin, und darum brachte ich den Hinweis von *Roland Barazon*
Dazu aus "Österreichische Neutralität"
"Die Auffassung, dass Österreichs Neutralität im klassischen Sinn nicht mehr
bestehe, wird immer wieder von Experten der
L a n d e s v e r t e i d i g u n g s a k a d e m i e - Wien vorgebracht"
-und:
"Unter V e r f a s s u n g s j u r i s t e n wird diskutiert, ob der
formelle Widerruf des Neutralitätsgesetzes als Gesamtänderung
der Bundesverfassung zu interpretieren sei, und daher von
Gesetzes wegen eine Volksabstimmung erfordere"
Daher mein Hinweis auf *Roland Barazon* welcher voriges
Jahr mit einer eventuellen Volksabstimmung hat aufhorchen
lassen!
Wir werden sehen, wie und ob die neue Regierung auf den
Großteil der Bevölkerung wird -e n d l i c h- hören wollen,
oder nicht!