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49-Jähriger Vermögensberater erschoß Polizisten!

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»Schwerverletzter Polizist erliegt seinen Verletzungen«

http://www.focus.de/politik/deutsch...t-erliegt-seinen-verletzungen_id_6094346.html

Sind selbsternannte 'Reichsbürger' möglicherweise schuldunfähig? Wer könnte dafür plädieren?

Sie meinen die sogenannten Reichsbürger „mit ihren Hirngespinsten“
sind nicht voll Zurechnungsfähig und sind daher nicht Schuldfähig? :rolleyes:

Da dieser Reichsbürger keinen Vormund hatte bzw. voll geschäftsfähig und somit voll
verantwortlich ist, würde ich ihn nach dem Reichsbürger Gesetz von anno dazumal abstrafen. :D
Denk mal, dann hat er für den Polizistenmord die Wahl, aufgespießt, geröstet, :teufel2: gerädert oder gevierteilt zu werden.
Das Maas-:alien: Männchen muss „in seiner Funktion als Bundesjustizminister „nun viel
schärfer gegen die rechtspopulistische Brut samt seinen Auswüchsen vorgehen. :wut3:

Es wurden hierzulande mehr Menschen durch die Hand von Tätern
rechter Gesinnung getötet als durch Angriffe von IS-Mitgliedern. o_O

Ich würde diese gefährlichen Spinner vom rechten Rand alle in Sippenhaft
nehmen, bzw. Hausdurchsuchungen incl. Entwaffnungen anordnen.


Die SEK Einsatz Truppe hat sich auch nicht mit Ruhm bekleckert,
bzw. sie haben sich blöder angestellt als die Polizei erlaubt! :eek:

Warum wurde der Täter „von dem eine potentielle Bedrohung ausging“
nicht observiert und außerhalb seiner Wohnung ohne Waffen festgenommen? :confused:
Vermute mal das sollte eine Medienwirksame Aktion werden, aber leider ist der Schuss nach hinten losgegangen. :tomate:
Denk mal, der Fall, bzw. dieses eklatante Staatsversagen, wird bei SEK noch ein Nachspiel haben. :oops:
 
Zuletzt bearbeitet:
Sind selbsternannte 'Reichsbürger' möglicherweise schuldunfähig? Wer könnte dafür plädieren?
Möglicherweise ein vom Gericht bestellter Psychiater als Gutachter?

In dem von Andersdenk hier hingewiesenen Link spricht ein Focus Reporter davon, dass der 49-jährige Vermögensberater ruhig, nett und hilfsbereit von den Nachbarn beschrieben wird, er ist Jäger und Schütze, besitzt also Waffen ganz legal, wird aber von den Behörden aufgrund einer Tage zuvor verweigerten Kontrollprüfung seiner Waffen als "unzuverlässig" eingestuft.

Bemerkenswert scheint mir, dass der nun wegen "versuchten Mordes" angeklagt werden sollende Täter in seinem Ort für Jugendliche und Kinder Kurse in Kampfkunst gibt und er sogar pikanterweise ein Seminar für Gewaltprävention angeboten oder abgehalten haben soll.

http://www.focus.de/politik/deutsch...t-erliegt-seinen-verletzungen_id_6094346.html

So gesehen ergeben sich - unabhängig von einer Gruppenzugehörigkeit zu den sogenannten Reichsbürgern - hier offene personenbezogene Fragen zu allen Beteiligten, also auch aus der selbstkritischen Vorgehensweise der Polizei bezüglich der situativen Angemessenheit nach dem Übermaßverbot bei billigend in Kauf genommener Eskalation, die meines Erachtens einer genauen öffentlichen Begründung bedarf für diesen hier von allen Beteiligten in Anspruch genommenen präventiven Notwehrexzess im selbstprovozierten gesetzlichen Notstand.

Die Polizei hat nach dem gesetzlichen Amtsermittlungsgrundsatz grundsätzlich immer für und gegen alle Beteiligten zu ermitteln und es ist meines Erachtens schon von Bedeutung, wie fahrlässig oder gerechtfertigt die Verantwortlichkeit des Einsatzleiters im Rahmen des überdimensioniert anmutenden Großeinsatzes vom Gericht zu beurteilen sein wird, sofern es zur einseitigen Zulassung einer öffentlichen Anklage kommen sollte.

Wir dürfen also gespannt sein, wie es weitergeht, "denn noch nie ist es noch nie weitergegangen" erlaube ich mir einen altgedienten hessischen Politiker "zum guten Schluss" zu zitieren ..... :D

Bernies Sage
 
Möglicherweise ein vom Gericht bestellter Psychiater als Gutachter?

Das denke ich auch, aber ist ein Psychiater überhaupt kompetent, so es um die Feststellung der Schuldunfähigkeit geht? 'Schuldunfähigkeit' ist ein juristischer Begriff, 'Schuldgefühl' ein psychologischer, der Psychiater ist ein Arzt mit psychiatrischer und psychotherapeutischer Facharztausbildung und in der Regel kein Jurist.
 
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