• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Polizeigewalt oder Gewalt gegen Polizisten

Werbung:
auf den vorausgehenden Beitrag von Andersdenk (Nr 39) natürlich - worauf sonst? Oder siehst du das etwa nicht?
 
auf den vorausgehenden Beitrag von Andersdenk (Nr 39) natürlich - worauf sonst? Oder siehst du das etwa nicht?


Ich bin immer froh, wenn man Farbe bekennt und sich direkt bezieht. In diesem Fall ist es so, dass er auf meiner Ignoreliste steht und ich daher inhaltlich keine Zusammenhänge herstellen kann, es sei denn ... aber das wird nicht geschehen und jetzt eh nicht
 
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob die Mühe hier überhaupt Früchte trägt.
Welche Früchte sollte sie denn deiner Ansicht nach tragen? Öffentliches Bewusstsein über die Hintergründe von Polizeigewalt?
Der Umbau zur politisch gesteuerten Volks-Disziplinierungs- und unterdrückungstruppe ist in vollem Gange. Und schon wird in Berlin die Forderung erhoben, "Flüchtlinge" in Uniformen zu stecken.
Die Konfrontation mit der politischer Steuerbarkeit meiner beruflichen Handlungen war der Grund, wieso ich mich gegen das Dasein als Polizistin entschieden habe, obgleich es mich einmal interessiert hat.
 
ok, ich dachte schon, da wird anderweitig gefiltert/selektiert.


Da liegen Sie völlig richtig. Es geht ja auch immer darum, ob man Beiträge schreibt, in denen argumentierend Bezug genommen wird oder ob man Beiträge schreibt in denen geurteilt, das Urteil jedoch weder vernünftig, noch nachvollziehbar begründet wird. Ein Selektor ist dann im Falle beleidigender Äußerungen die Tätigkeit der Moderation und ein weiterer möglicher Selektor der Behelf einer Ignorierliste. Man sieht die Beiträge des unerwünschten Widersachers nicht und findet so keinen Grund zur Aufregung und schützt sich so vor unüberlegten Äußerungen. Ich nutze diese Funktion auch gelegentlich, jedoch aus anderen Gründen, denn wer mich provozieren will, muß schon ein wenig intelligenter vorgehen als es mit einer überdurchschnittlichen mitteleuropäischen Intelligenz möglich ist.
 
Diese Behindertenkennzeichen gibt schon länger und können helfen solche Vorfälle zu vermeiden:

0.jpg

Naja, bei uns gibt es zwar keine speziellen Kennzeichen, aber sonstige Kennzeichnungen zwecks Erkennung beim Parken. Die gibt es aber, soweit ich weiß, nur für bzw bei Gehbehinderungen. Ich sehe jetzt auch keinen Grund, jemandem die Fahrtauglichkeit auf Grund einer Gehbehinderungen abzusprechen. Bei seh- bzw hörbehinderung hingegen schon, aus besagten Gründen.
Gehbehinderungen haben aber im Verkehrsverhalten keinen direkten Einfluss - insofern wäre eine Kennzeichnung meines Erachtens unnötig. Zusätzlich, darf dann nur der Gehbehinderte das Auto lenken ? Was ist, wenn dessen Partner/Eltern/Kinder das Auto lenken wollen ? Muss man dann das Kennzeichen wechseln ?
 
Werbung:
..... Ich sehe jetzt auch keinen Grund, jemandem die Fahrtauglichkeit auf Grund einer Gehbehinderungen abzusprechen. ....

Wer hat wo den Gehbehinderten die Fahrtauglichkeit abgesprochen ????

......Bei seh- bzw hörbehinderung hingegen schon, aus besagten Gründen. ...........

In Österreich ist es auch möglich als Tauber eine Führerschei zu erhalten, siehe Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung:

Hörvermögen

§ 9. Das in § 6 Abs. 1 Z 7 angeführte mangelhafte Hörvermögen liegt vor, wenn ohne Verwendung von Hörbehelfen nicht erreicht wird ein Hörvermögen bei beidohriger Prüfung

1.für das Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 für Konversationssprache auf eine Entfernung von mindestens 1 m,

2.für das Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 für Konversationssprache auf eine Entfernung von 6 m.

Wird das in Z 1 oder 2 angeführte Hörvermögen nicht erreicht, so ist eine fachärztliche Stellungnahme erforderlich, die nur nach einer tonaudiometrischen Untersuchung und einer Prüfung der Gleichgewichtsfunktion, wie etwa durch Steh- und Tretversuch sowie Blindgang, erstellt werden darf. Bei eventuellen Anzeichen auf Erkrankungen im Bereich der Hör- und Gleichgewichtsorgane ist deren Auswirkung auf die Eignung zum sicheren Beherrschen eines Kraftfahrzeuges zu beurteilen. Erforderlichenfalls muß durch eine Beobachtungsfahrt oder eine Untersuchung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit festgestellt werden, ob das mangelnde oder fehlende Hörvermögen ausreichend kompensiert werden kann.



Gehbehinderungen haben aber im Verkehrsverhalten keinen direkten Einfluss - insofern wäre eine Kennzeichnung meines Erachtens unnötig. Zusätzlich, darf dann nur der Gehbehinderte das Auto lenken ? Was ist, wenn dessen Partner/Eltern/Kinder das Auto lenken wollen ? Muss man dann das Kennzeichen wechseln ?

Nein, nicht nur die gehbehinderte Person darf das Auto lenken, auch Partner/Eltern/Kinder/Freunde. Und dürfen auch mit dem Behindertenausweis auf Behindertenparkplätze und wie z.B. in Wien in Kurzparkzonen parken, aber nur zur Beförderung der behinderten Person auf die der Behindertenausweis ausgestellt ist.
In den USA gilt das selbe für das Permanent Disabled/Handicap License Plate.
 
Zurück
Oben