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Es wird sicher viele Menschen geben, die über die rechtlichen Regelungen miteinander in enger Beziehung (zB volles Vertrauen, Verläßlichkeit im Alltag ...) leben wollen.
Das beantwortet nicht meine Frage. Gottes Wille und bürgerliche Ehe sind zwei ganz verschiedene Dinge. Die Existenz Gottes wäre zu beweisen, die Existenz von Eheleuten nicht.
Das sind Sie doch von mir gewohnt, aber diesmal will ich nicht so sein.
[/QUOTE] Gottes Wille und bürgerliche Ehe sind zwei ganz verschiedene Dinge. [/QUOTE]
Die bürgerliche Ehe, oder Zivilehe, gilt in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert, in anderen Ländern erst seit wenigen Jahrzehnten oder noch gar nicht. Im Fall meiner Großeltern galt nur die kirchliche Ehe, die Zivilehe war darin integriert. Man hat den kirchlichen Trauschein an die staatlichen Behörden weitergeleitet und somit war auch die Zivilehe gültig. Aus der Sicht meiner Großeltern war dennoch nur die kirchliche Ehe gültig und somit auch ihre Vorgaben.
Wenn Sie jetzt wieder sagen, Ihre Frage wäre weiterhin unbeantwortet, dann höre ich auf.
»In Österreich (genauer Cisleithanien) wurde die Zivilehe mit den Maigesetzen 1868 als „Notzivilehe“ eingeführt, wenn ein konfessionelles, aber kein staatliches Ehehindernis bestand.[9] Sie wurde dann erweitert, bis nach dem Anschluss 1938 die obligatorische Zivilehe eingeführt wurde (§ 15EheG). Die wurde nach Kriegsende beibehalten.«
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