Wir haben völlig divergierende Ansichten über den Begriff "Wettbewerbsfähigkeit". Du verwendest ihn gebetsmühlenartig genau im hier geschilderten Sinne. ich sehe ihn kooperativ, Wettbewerb im Sinne marktwirtschaftlicher Konkurrenz um potenzielle Käufer eine Produkts mag zwar gegenwärtig funktionieren und erscheint aus Erfahrung gut und ist essentiell für Dein einbetoniertes Gesellschaftsverständnis, aber perspektivlos. Das werden sicher schon Deine hochgebildeten, ach so leistungsfähigen Kinder merken.
Welche nationale Wettbewerbsfähigkeit hast Du da aktuell im Auge? Die deutsche? Sicherlich. Was an dieser brüchig ist, kann jeder erkennen, der dazu willens ist.
Ja klar, da Dich die Scheuklappen der Theoreme der freien (!) Markwirtschaft einengen, sind diese für Dich "alternativlos". Sattsam bekannt! Mehr ist Dir deshalb natürlich nicht bekannt, weil zugleich eine Beschäftigung mit den Potenzen eines "dritten Weges" Dich weltanschaulich verunsichern würden.
Was Dir lieb und teuer ist, bleibt nicht verborgen, was aber sein muss und sein wird, wird immer zunächst Idee bleiben, der Du Dich aber kompromisslos verschließt.
Wohl wahr und deshalb braucht es wirkliche Alternative zu Deinen leeren Floskeln
Nur ist unsere Sicht auf die Volkswirtschaft als Rückgrat des Staates fundamental unterschiedlich. Du siehst den Sozialstaat in der abstrichslosen Abhängigkeit von einer gewinnmaximierungsorientierten Gnadenbereitschaft der privaten Wirtschaft, die Du wie üblich gleich einmal mit dem Begriff Volkswirtschaft gleichsetzt. Und natürlich versteckst Du Dich dabei hinter dem so anspruchsvollen Begriff der "sozialen Marktwirtschaft", dessen Inhalte heute weitestgehend zur inhaltsleeren Worthülse verkommen sind. Nicht zuletzt durch sozialdarwinistische Überzeugungen, aus denen sich ein Handeln ableitet, welches Du wärmstens begrüßt.
Natürlich wirst Du jetzt wieder die Ansicht pflegen, dass es eine prosperierende private Wirtschaft ist, die den Sozialstaat stützt, vor allem aber Schmarotzertum auf hohem Niveau ermöglicht. Geschenkt, Du wiederholst Dich.
Zutreffender wird es dadurch nicht!
Er kann. Lies dazu einfach das Grundgesetz und beginn dabei mit Artikel 1, Dein Lieblingsverfassungsregelung findet sich "erst" in Artikel 14. Aber bitte insgesamt studieren und vor allem Absatz 3 nicht überlesen!
Dann an der Verfassungswirklichkeit überprüfen!