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Well-Known Member
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Keine.....Ok! Und welche "Möglichkeiten" haben Sie "ausgeschöpft bzw. schöpfen Sie aus", um ein Abhalten von Volksabstimmungen durchzusetzen??.....
fragt plotin
Aus dem Volk initiierte Volksentscheide
Derzeit können in der Bundesrepublik Deutschland Volksentscheide ausschließlich durch ein Volksbegehren zur Neugliederung des Bundesgebietes angestoßen werden. Sie unterliegen damit einem äußerst weitgehenden Themenausschluss. Die entsprechenden Regelungen sind im Grundgesetz Artikel 29 sowie im Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Art. 29 Abs. 6 GG niedergelegt. Bei einem solchen Volksentscheid sind ausschließlich die Bundesbürger in den von der Neugliederung betroffenen Gebieten stimmberechtigt. In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurden insgesamt acht Volksentscheide aufgrund von sieben Volksbegehren zur Neugliederung des Bundesgebietes durchgeführt:
Die bis in die 1990er Jahre hinein in der Staatsrechtslehre vorherrschende Auffassung, dass bundesweite Volksentscheide aufgrund von Initiativverfahren zu anderen Themen als einer Gebietsneugliederung dem Geist des Grundgesetzes entgegenstünden, hat sich gewandelt. Die hierfür vorgebrachten Begründungen, insbesondere das aufgrund der “Weimarer Erfahrungen” der Parlamentarische Rat diese ausdrücklich verhindern wollte, gelten als historisch widerlegt.[14] Als herrschende Meinung gilt mittlerweile, dass eine solche Aufnahme direktdemokratischer Initiativrechte aufgrund des Art. 20 (2) (Staatsgewalt) ausdrücklich möglich ist, hierfür aber zwingend eine Anpassung des Grundgesetzes, insbesondere der Art. 76 (1) (Gesetzgebung des Bundes), Art. 77 (Mitwirkung der Länder) und Art. 82 (Ausfertigung von Gesetzen), notwendig sei.
- 1970 in zwei Abstimmungsgebieten zur Frage der Schaffung eines unabhängigen Landes Baden,
- 1975 vier getrennte Abstimmungen zur Aufspaltung von Rheinland-Pfalz und
- 1975 zwei getrennte Abstimmungen in Niedersachsen zur Schaffung der Bundesländer Oldenburg und Schaumburg-Lippe.
Seit dem Beginn des Jahrtausends machten außer der CDU alle im Bundestag vertreten Parteien Vorschläge zur Anpassung des Grundgesetzes, um den Geltungsbereich von Volksbegehren und Volksentscheid über die enge Themenbegrenzung auf Gebietsneugliederungen zu erweitern:
- 2002 brachten die Fraktionen der SPD und der Grünen erstmals einen solchen Entwurf in den Deutschen Bundestag ein, der aber mit den Stimmen der CDU/CSU-Opposition abgelehnt wurde[15],
- 2006 brachten die Fraktionen von Grünen, FDP und Die Linke getrennt jeweils einen eigenen Entwurf in den Bundestag ein; alle drei Vorschläge wurden mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD abgelehnt[16]
- 2010 brachte Die Linke einen entsprechenden Entwurf in den Bundestag ein, der in der namentlichen Abstimmung von 61 Abgeordneten befürwortet und bei 60 Enthaltungen von 400 Abgeordneten abgelehnt wurde[17],
- 2013 befürworteten SPD und CSU im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme bei den laufenden Koalitionsverhandlungen die Einführung bundesweiter Volksentscheide. Aufgrund der strikten Ablehnung der CDU fand diese Position aber keinen Eingang in den Koalitionsvertrag[18]. Über eine Frage auf Abgeordnetenwatch zu den Koalitionsverhandlungen ergab sich, Sigmar Gabriel und Horst Seehofer waren dafür und Angela Merkel war dagegen. [19]
Wollen Sie, Herr plotin, mit Ihrer Frage andeuten, dass das Maul halten soll, wer sich noch nicht an den Institutionen abgearbeitet hat?