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Wer weiß das?

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:mad:In einem "Studio" in dem andere Gegenstände zum Test-Vergleich: Natur/Foto herangefahren wurden.
Da diese Antwort inhaltlich richtig ist, lasse ich sie
gelten und schreibe Ihnen 100 Gummipunkte gut!

Es handelt sich zwar nicht um ein "Studio", indem
Gegenstände verglichen werden können, sondern
um Messehallen, bzw. genau gesagt die photokina
in Köln, aber da Sie sogar das Wort Foto erwähnt
haben und dort Fotozubehör gezeigt und verkauft
wird, der zuvor herangefahren wurde, stimmt das,
was Sie oben beschrieben haben ziemlich genau!

Somit haben Sie nun Ihre ersten 100 Gummipunkte.

^gaia^ steht bei 200 und denk-mal bei 300 Punkten.

:ola:

Durch diese Frage, habe ich gerade erst erfahren, dass
die Fotografie-Zubehör-Messe photokina aufgrund der
aktuellen Entwicklungen des Imaging-Marktes, nicht
mehr stattfinden, sondern vorläufig ausgesetzt wird.

https://www.photokina.de/

Das stimmt mich sehr traurig, weil es immer ein
tolles Erlebnis war, diese Fotomesse zu besuchen.
 
Bevor ich wieder eine schöne Frage mit einem
Foto stelle, möchte ich gerne von euch wissen:

Was hat eine alte Dame zu meiner Schwester und
mir gesagt, als sie uns dabei beobachtete, wie wir
beide uns auf offener Straße innig umarmt haben?


Sie stand etwa 3 Meter von uns entfernt, als meine
Schwester und ich uns in der Stadt verabschiedeten
und uns mit dem Wissen, dass diese eigentlich ganz
normale Geste zurzeit verboten ist, innig umarmten.

Als ich sie bemerkte, sah ich zu ihr rüber, lächelte sie
an und wartete in Ruhe ab, was sie dazu sagen würde.

Was denkt ihr?

Was hat die alte Frau zu uns gesagt?
 
.....Ach ja... "beweisen Sie das Gegenteil"!.....
Ich muss gar nichts beweisen!

Wenn Sie hier einwerfen,

"dass es egal wäre was die Frau gesagt hat",

weil Sie der Meinung sind,

dass jene Antwort als richtige gilt, die am besten gefällt,

liegt es an Ihnen, diese Behauptung zu begründen
und zu beweisen, dass es so ist, wie Sie behaupten.

So läuft das übrigens auch vor Gericht, wo nicht
der Beklagte seine Unschuld beweisen, sondern
das Gericht ihm seine Schuld beweisen muss!

Justiz-Online schrieb:
[…]

Nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" (lat. In dubio pro reo) wird bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld vermutet, dass der Angeklagte unschuldig ist.

Daraus folgt, dass nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen muss, sondern umgekehrt das Gericht ihm nachweisen muss, dass er schuldig ist.

[…]

https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Strafgericht/verfahren/verfahrensgrundsaetze/index.php?fragenId=14775752

Also…

wenn Sie mir etwas vorzuwerfen haben,
sollten Sie es auch ordentlich begründen.
 
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