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Wer hat wann und wo Recht ?

Zeilinger

Well-Known Member
Registriert
22. Mai 2004
Beiträge
16.499
Hallo !

Im Thema "Sex mit Kindern" schrieb redbaron unter anderem den Satz:

niemand hat "Recht", alles nur Meinungen...​

Ich glaube, dass dies Anlass genug für ein eigenes Thema ist; da Recht mMn unmittelbar mit Macht und diese wiederum mit Politik zusammenhängt, habe ich es unter "Allgemeine politische Fragen" gestellt. walter und/oder Moderatoren mögen es anders einordnen.

Meine Meinung:

Recht hat der Mensch,
der sich in einer bestimmten politischen Einheit (Gemeinde, Bezirk, Land, Staat oder Staatenbund) nach den dort geltenden, in freien, demokratischen Wahlen von Politikern gemachten Gesetzen verhält, aber nur innerhalb der jeweiligen politischen Einheit.​

Ich glaube, dass "Recht zu haben" ein menschliches, seelisches Grundbedürfnis ist und jeder Mensch zumindest eine Chance dazu verdient.

Was ist Eure Meinung dazu ?

Liebe Grüße

Zeili
 
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AW: Wer hat wann und wo Recht ?

Meine Meinung:

Recht hat der Mensch,
der sich in einer bestimmten politischen Einheit (Gemeinde, Bezirk, Land, Staat oder Staatenbund) nach den dort geltenden, in freien, demokratischen Wahlen von Politikern gemachten Gesetzen verhält, aber nur innerhalb der jeweiligen politischen Einheit.​
Da Demokratie ansich schon nicht gerecht ist, kann ich das für mich nicht als gültig betrachten. Gerechtigkeit kann nicht universell sein, weil es keine Wertvorstellung gibt, die alle denkenden Wesen gemeinsam haben. Wenn es doch so wäre, kann es niemand beweisen.
 
AW: Wer hat wann und wo Recht ?

Macht und Recht – zwei unzertrennliche Begriffe, dazu ein Aufsatz
von Martin Roth (Salamanca/ Spanien)


In der Rechtsphilosophie lassen sich im Allgemeinen zwei Dimensionen aufzeigen, unter die die differierenden Fragestellungen subsumiert werden. Zum einen ist es die Frage, Was Recht eigentlich ist? Also welche Funktionen dem Recht und seinen Institutionen wesentlich zu eigen sind? Diesem Aspekt sind etwa Luhmanns Theorie der Normierung von Erwartungsbeziehungen, Kants Theorie der Optimierung menschlicher Freiheit, aber auch das Hegel´sche Anerkennungstheorem zuzuordnen. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Thesen der genannten Philosophen ebenso wie solcher, die keinen positiven Bezug zu Recht an und für sich in ihrer Philosophie aufweisen, in ihren Überlegungen in einem zweiten Punkt kulminieren.

Denn zum anderen dreht sich die Disziplin in ihrem Kern auch immer zugleich um die Frage, welche Kriterien ausgewiesen werden können um die normative Basis von gesetztem Recht zu begründen. Das weite Spektrum dieser Diskussion wird dabei eingerahmt von zwei sich diametral entgegengesetzten Polen, die unter den Begriffen Naturrecht und Rechtspositivismus firmieren. In der vorliegenden Arbeit soll dieser Gegensatz exemplarisch anhand des Diskurses im dritten Buch von Ciceros De re publica dargestellt werden. In einem Exkurs soll die dem Naturrecht inhärente Problematik der Geltung aufgezeigt werden, die nicht allein im diskursiven Zusammenspiel mit positivem Recht besteht. Anschließend soll die in der Rezeption der Rede des Karneades zum Ausdruck kommende Kritik an dem durch ihn positiv gesetzten Begriff des Rechts auf ihre Aussagekraft hin untersucht werden.

Zu diesem Zweck soll die entsprechende Passage der re publica mit der Theorie des gleichnamigen Werkes Ausnahmezustand von Giorgio Agamben konfrontiert und auf ihren Gehalt hin abgeglichen werden. Die sich hieraus ergebende Hypothese, die den eigentlichen Gegenstand der Arbeit darstellt, betrifft die inhaltliche Relation der beiden Werke, respektive Auszüge. Demnach soll aufgezeigt werden, dass die Rede des Karneades, bedingt durch den ihr zugrunde liegenden Rechtsbegriff, bereits die wesentlichen Implikationen der Theorie des Ausnahmezustandes von Agamben aufweist. Abschließend sollen die grundlegenden Aussagen, für deren Herleitung Agamben neben Carl Schmitt auch Walter Benjamin bemüht, kritisch auf deren Gehalt hin untersucht werden. ......................

http://www.tabvlarasa.de/31/Roth.php
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Wer hat wann und wo Recht ?

Meiner Meinung kommt es auf den Blickwinkel an wer Recht hat. Natürlich gibt es in unserer Gesellschaft einen Grundsatz (das BGB) aber z.B. wenn man darüber diskutiert ob nackt sein toll ist ist die Meinung eines "Ottonormalverbrauchers" anders als ein Nudist (schlechtes Beispiel aber nun gut) usw. also alles nur eine Frage das Standpunktes.

MfG KnickKnack
 
AW: Wer hat wann und wo Recht ?

Hallo !

Im Thema "Sex mit Kindern" schrieb redbaron unter anderem den Satz:

niemand hat "Recht", alles nur Meinungen...​

Ich glaube, dass dies Anlass genug für ein eigenes Thema ist; da Recht mMn unmittelbar mit Macht und diese wiederum mit Politik zusammenhängt, habe ich es unter "Allgemeine politische Fragen" gestellt. walter und/oder Moderatoren mögen es anders einordnen.

eigentlich kein schlechtes Thema. Nur wird bereits die Art der Fragestellung dazu führen, daß du verschiedene Meinungen dazu bekommst. Und: wer hat dann Recht?


Meine Meinung:

Recht hat der Mensch,
der sich in einer bestimmten politischen Einheit (Gemeinde, Bezirk, Land, Staat oder Staatenbund) nach den dort geltenden, in freien, demokratischen Wahlen von Politikern gemachten Gesetzen verhält, aber nur innerhalb der jeweiligen politischen Einheit.​

Wie seltsam, das "Rechthaben" gleich in einen komplexen Zusammenhang mit Politik und entsprechenden Strukturen stellen zu wollen. Das verräuchert schon den Ausgangspunkt mit so viel Nebelkerzen, daß es auf nichts anderes hinauslaufen kann, als viele parallele Antwortstränge auf eine Frage, die jeder anders verstanden hat...


Ich glaube, dass "Recht zu haben" ein menschliches, seelisches Grundbedürfnis ist und jeder Mensch zumindest eine Chance dazu verdient.

das klingt nun nach dem einfachen Grundbedürfnis, der andere möge eine einfache Schlußfolgerung aus bekannten und geteilten Prämissen doch bitteschön ebenso nachvollziehen. Etwa in der Art:

Behauptung: es schneit!
Prämisse: da fallen weiße Flocken vom Himmel und man hat das eben persönlich durch Hinausschauen festgestellt.
Wie sollte man da etwas anderes erwarten als vom anderen in dieser einfachen Feststellung Recht zu bekommen?

Ich ahne aber, Zeili, daß du solche einfachen Beispiele nicht gemeint hast. Ich glaube, du hast die Frage schon so formuliert, daß eine chaotische Diskussion entsteht, der du als Konsument beiwohnen kannst, während alle anderen danach Ausschau halten, worin sie vielleicht Recht haben könnten...

Hab' ich Recht?

Der Rote Baron
 
AW: Wer hat wann und wo Recht ?

Betr. menschlich-seelisches Bedürfnis reicht es m.E. auf die MENSCHENRECHTE hinzuweisen.
In einer bestimmten politischen Einheit denke ich eher an Bürgerrechte. Da schaue ich schon kritischer hin, sie müßten auf jedem Fall mit den Menschenrechten im Einklang sein.
 
AW: Wer hat wann und wo Recht ?

eigentlich kein schlechtes Thema. Nur wird bereits die Art der Fragestellung dazu führen, daß du verschiedene Meinungen dazu bekommst. Und: wer hat dann Recht?
Es gibt mE - in pluralistischen, demokratischen Gesellschaften - ein Recht auf Meinungen, die von der Meinung der Autorität abweichen.

Das das Thema komplex und schwierig ist, ist mir bewusst. Ein starkes Gefühl sagt mir aber, dass wir weder
jeder hat immer überall Recht noch
niemand hat irgendwer irgendwo Recht​
sagen können; in beiden Fällen würden wohl viele Menschen unzufrieden sein. Die "Wahrheit" muss wohl irgendwo in der Mitte liegen.

das klingt nun nach dem einfachen Grundbedürfnis, der andere möge eine einfache Schlußfolgerung aus bekannten und geteilten Prämissen doch bitteschön ebenso nachvollziehen. Etwa in der Art:

Behauptung: es schneit!
Prämisse: da fallen weiße Flocken vom Himmel und man hat das eben persönlich durch Hinausschauen festgestellt.
Wie sollte man da etwas anderes erwarten als vom anderen in dieser einfachen Feststellung Recht zu bekommen?

Ich ahne aber, Zeili, daß du solche einfachen Beispiele nicht gemeint hast. Ich glaube, du hast die Frage schon so formuliert, daß eine chaotische Diskussion entsteht, der du als Konsument beiwohnen kannst, während alle anderen danach Ausschau halten, worin sie vielleicht Recht haben könnten...

Hab' ich Recht?
Nein redbaron, da schätzt Du mich falsch ein, ich will eine Diskussion mit möglichst vielen Erkenntnissen.

Trotzdem liebe Grüße

Zeili
 
AW: Wer hat wann und wo Recht ?

Nein redbaron, da schätzt Du mich falsch ein, ich will eine Diskussion mit möglichst vielen Erkenntnissen.

Trotzdem liebe Grüße

Zeili

und woher nimmst du die Zuversicht, daß ich dich auf der Zuschauertribüne Platz nehmen lassen...?

Der Rote Baron

PS: in deinem Alter würde ich das Wörtchen "trotzdem" nicht mehr verwenden. Das hast du doch nicht nötig, oder?
 
AW: Wer hat wann und wo Recht ?

und woher nimmst du die Zuversicht, daß ich dich auf der Zuschauertribüne Platz nehmen lassen...?

Der Rote Baron

PS: in deinem Alter würde ich das Wörtchen "trotzdem" nicht mehr verwenden. Das hast du doch nicht nötig, oder?
Niemand eröffnet ein Thema, zu dem er eine feste, unverrückbare Meinung hat, warum sollte er auch !?

Zeili
 
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AW: Wer hat wann und wo Recht ?

Recht und Recht haben sind zwei paar Schuhe.
Der eine drückt, weil er immer zu kein ist.
Der andere schluppt, weil er zu groß ist.
 
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