KANTIG
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Richtig und das ist die Abstraktion, der Sie im Gegensatz zu anderen folgen. Den Versuch einer friedlichen Verfassungsänderung als Verfassungsbruch zu klassifizieren, ist nur formalrechtlich OK - die "Politik" versteckt sich dahinter......Das ist korrekt nur, der "spanische Verfassungsgerichtshof" hatte bereits 2014 und danach wiederholt und grundsätzlich festgestellt, dass ein "Referendum zur Frage der Unabhängigkeit Kataloniens" mit der "spanischen Verfassung" nicht vereinbar und somit einem "Verfassungsbruch" gleich käme!..... meint plotin