Sezession wird durch das Völkerrecht nicht geregelt.
Allerdings müssen Völkerrechtsexperten feststellen,Riddick schrieb:Ehrlich gesagt ist es mir auch wurscht.
Ich beleuchte lediglich den völkerrechtlichen Aspekt.
Eine Minderheit ist kein Völkerrechtssubjekt,
welches sich über Landesverfassungen hinwegsetzen kann.
dass die Frage einer Sezession im Völkerrecht nicht behandelt wird,
also weder ein Recht auf Sezession festschreibt, noch ein Verbot.
Somit ist die obige "Beleuchtung" des völkerrechtlichen Aspekts
einer Sezession durch den selbsternannten Wahrheitsverkünder
wiedereinmal der übliche große Schmarrn.
> Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden. <