Am Anfang ist nicht im Anfang.
Am Anfang war Schweigen,
ohne Schöpfung von irgendwelchem Verdacht.
Was jedoch im Anfang war und wahr (ganz nahe) zugleich,
das liegt in in jedem Falle in einem Nichtwahrnehmungsbereich.
Exakte Übersetzungen gibt es nicht.
Was es nicht gibt, das gibt es nicht.
Sobald es die doppelte Verneinung gibt,
gibt es auch die einfache Verneinung.
Was ist das genau, was am Anfang gewesen sein soll?
Ἐν ἀρχῇ ἦν ὁ λόγος Die Rede, der Grund oder die Logik.
Nichtssagendes Sprachgewäsch? Immerhin sind es drei austauschbare Begriffsfelder, die für sich genommen allerdings keine vernünftigen Wechselbeziehungen an sich anzunehmen erlauben.
Am Anfang kann die Rede also nur von keiner Logik und keinem Grund sein.
Schon zu einer jeden Rede bedarf vier Grundvoraussetzungen,
die sich nicht auf sich selbst beziehen dürfen.
Man kann es sich aussuchen.
Das wäre Quatschlogik! siehe hierzu auch meine Beiträge Nr. 21 und Nr.24 hier:
https://www.denkforum.at/threads/bist-du-auf-einem-hohen-niveau.15964/page-3
Aussuchen und auswählen kann 'man' nur aus Vorgaben und Nachgaben, Zugaben und Abgaben...
Auf jeden Fall nicht das Wort.
Du widersprichst Dir. Was man sich aussuchen kann, das sollte man folgerichtig nicht >auf jeden Fall< als Wort ausschließen.
Das Wort ist Geist (als Treiber) im wechselnden Ort (= W-ORT)
und eilt jeder Materie voraus, egal ob es sie gibt oder nicht.
siehe auch meine Beiträge Nr. 4, 7 und 10 hier:
https://www.denkforum.at/threads/das-wort-treibt-den-geist.15920/
und Beiträge Nr. 21, 23 und 24 hier:
https://www.denkforum.at/threads/zum-aktuellen-stand-der-robotik.17136/page-3
Das wahre Grundwissen ist über 10.ooo Jahre alt und wird auch weitere 10.000 Jahre Gültigkeit, Bestand und Gewissheit in einer Dreinigkeit vereinen, welche den Rechtsstaat in seiner Drei-Gewaltenteilung - je nach Duktus (oder Duktussi ?
) - auszuhebeln vermag, insbesondere dort, wo das Polizeirecht und das Notstandsrecht über dem Verfassungrecht steht und zu einer Daueranwendung (im Dudulativ) muttitiert.
Jedoch ist auch eine positiv grenzwertige Einbindung möglich, wo sich das Verwaltungsrecht freiwillig dem Verfassungsrecht unterordnet, was heute gar nicht mal (aus Kostengründen) unbedingt selbstverständlich ist.
Bernies Sage (Bernhard Layer)